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Pflegegrade

Verstehe die verschiedenen Pflegegrade und ihre Bedeutung für die Leistungen der Pflegeversicherung

Was sind Pflegegrade?

Pflegegrade sind eine Einteilung der Pflegebedürftigkeit von 1 bis 5. Sie bestimmen, welche Leistungen der Pflegekasse du erhalten kannst. Je höher der Pflegegrad, desto mehr Unterstützung steht dir zur Verfügung.

Das Begutachtungsverfahren

Das Begutachtungsverfahren wird vom MDK durchgeführt um den Pflegegrad zu ermitteln. In einem Fragebogen werden unterschiedliche Situationen beurteilt und aus diesen wird anschließend der Pflegegrad errechnet.

1

Antrag stellen

Reiche einen Antrag auf Pflegeleistungen bei deiner Krankenkasse ein. Diese leitet den Antrag an den MDK weiter.

2

Termin vereinbaren

Der MDK kontaktiert dich für einen Begutachtungstermin. Dieser findet in der Regel zu Hause statt.

3

Begutachtung

Ein MDK-Gutachter bewertet deine Selbstständigkeit in sechs Bereichen: Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, Umgang mit Krankheiten und Alltagsgestaltung.

4

Bescheid erhalten

Du erhältst einen Bescheid mit dem festgestellten Pflegegrad und den dir zustehenden Leistungen.

Wichtige Unterlagen

Bereite alle relevanten medizinischen Unterlagen vor: Arztberichte, Diagnosen, Medikamentenlisten und bisherige Behandlungen.

Begutachtungstermin

Der Termin dauert etwa 1-2 Stunden. Zeige deine tatsächlichen Fähigkeiten und Einschränkungen realistisch.

Die Pflegegrade im Detail

1

Pflegegrad 1

Mindestens 12,5 Punkte

Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Besonderheiten:

Keine Sachleistungen oder Pflegegeld. Fokus auf Entlastung und Hilfsmittel.

2

Pflegegrad 2

27 bis 47,5 Punkte

Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Besonderheiten:

Erste Stufe mit vollständigen Pflegeleistungen. Kombination von Sachleistungen und Pflegegeld möglich.

3

Pflegegrad 3

47,5 bis 70 Punkte

Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Besonderheiten:

Deutlich höhere Leistungen. Häufigste Einstufung bei Pflegebedürftigen.

4

Pflegegrad 4

70 bis 90 Punkte

Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Besonderheiten:

Sehr hohe Leistungen. Oft bei schweren Erkrankungen oder Demenz.

5

Pflegegrad 5

90 bis 100 Punkte

Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Besonderheiten:

Höchste Leistungen. Bei schwersten Beeinträchtigungen, oft mit 24-Stunden-Pflege.

Die sechs Bewertungsbereiche

Für die Feststellung des Pflegegrades wird die pflegebedürftige Person in 6 verschiednen Bereichen beurteilt. Jeder Bereich hat eine unterschiedliche Gewichtung, um den Pflegegrad genau ermitteln zu können.

1. Mobilität

Gewichtung

10 %

Positionswechsel im Bett, Halten einer stabilen Sitzposition, Umsetzen, Fortbewegung innerhalb des Wohnbereichs, Treppensteigen

2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

Gewichtung

15 %*

Erkennen von Personen, örtliche Orientierung, zeitliche Orientierung, Erinnerung an Ereignisse, Sachverhalte und Erlerntes, Steuern von mehrschrittigen Alltagshandlungen

3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

Gewichtung

15 %*

Motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeiten, nächtliche Unruhe, selbstschädigendes und autoaggressives Verhalten, Beschädigung von Gegenständen, physisch aggressives Verhalten

4. Selbstversorgung

Gewichtung

40 %

Waschen des vorderen Oberkörpers, Körperpflege im Bereich des Kopfes, An- und Auskleiden des Oberkörpers, An- und Auskleiden des Unterkörpers, Mundgerechte Zubereitung der Nahrung und Eingießen von Getränken

5. Bewältigung mit krankheitsspezifischen/ therapiebedingten Anforderungen

Gewichtung

20 %

Medikamenteneinnahme, Injektionen, Verbandswechsel, Arztbesuche, Therapiemaßnahmen, Diätvorschriften

6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Gewichtung

15 %

Gestaltung des Tagesablaufs, Ruhen und Schlafen, Sich beschäftigen, Interaktion mit Personen im direkten Kontakt, Kontaktpflege außerhalb des direkten Umfelds

Wichtige Tipps

Weitere Informationen

Medizinischer Dienst (MDK)

Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst (MDK)

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