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Stand: 23. Oktober 2026 · Herausgegeben von CAIR

Verhinderungspflege: wer sie bekommt und wie viel die Pflegekasse zahlt

Fällt die Person aus, die sonst pflegt, zahlt die eine Ersatzpflege. Ab 2 gibt es dafür bis zu 3.539 € im Jahr, für bis zu acht Wochen (§ 39 ). Seit dem 1. Juli 2025 teilen sich Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege diesen Betrag als (§ 42a SGB XI).

Wer Verhinderungspflege bekommt

Drei Dinge müssen zusammenkommen:

  • Die gepflegte Person hat Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 und wird zu Hause gepflegt.
  • Eine Pflegeperson ist verhindert, zum Beispiel durch Urlaub, Krankheit oder einen Termin. Pflegeperson heißt im Gesetz: jemand, der nicht beruflich pflegt, also meist Angehörige, Freunde oder Nachbarn (§ 19 SGB XI).
  • Für diese Zeit ist eine Ersatzpflege nötig.

Die frühere Wartezeit von sechs Monaten ist seit dem 1. Juli 2025 weggefallen. Du kannst Verhinderungspflege also nutzen, sobald Pflegegrad 2 festgestellt ist. Bei Pflegegrad 1 gibt es keine Verhinderungspflege.

Wie viel die Pflegekasse zahlt (2026)

Wie viel du bekommst, hängt davon ab, wer die Ersatzpflege übernimmt:

  • Ein Pflegedienst, eine Betreuungskraft oder Bekannte: bis zu 3.539 € im Jahr.
  • Nahe Angehörige, die nicht beruflich pflegen: Gemeint sind Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad, zum Beispiel Kinder, Enkel, Geschwister oder Schwiegerkinder, und alle, die im selben Haushalt leben. Hier zahlt die Kasse in der Regel höchstens das Pflegegeld für zwei Monate. Dazu kommen nachgewiesene Kosten wie Fahrtkosten oder ein Verdienstausfall. Zusammen sind es höchstens 3.539 € im Jahr (§ 39 Abs. 3 SGB XI).
PflegegradErsatzpflege durch Fremde oder beruflichErsatzpflege durch nahe Angehörige
Pflegegrad 2bis 3.539 € im Jahrbis 694 € im Jahr plus Auslagen
Pflegegrad 3bis 3.539 € im Jahrbis 1.198 € im Jahr plus Auslagen
Pflegegrad 4bis 3.539 € im Jahrbis 1.600 € im Jahr plus Auslagen
Pflegegrad 5bis 3.539 € im Jahrbis 1.980 € im Jahr plus Auslagen

Wie lange und was mit dem Pflegegeld passiert

Verhinderungspflege gibt es für bis zu acht Wochen im Kalenderjahr. Du kannst sie am Stück nutzen, auf mehrere Zeiträume verteilen oder auch stundenweise.

Während der Verhinderungspflege zahlt die Pflegekasse die Hälfte des bisherigen weiter, ebenfalls für bis zu acht Wochen im Jahr (§ 37 Abs. 2 SGB XI). Am ersten und am letzten Tag der Ersatzpflege gibt es das volle Pflegegeld.

Ein Topf für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege

Bis Mitte 2025 gab es für Verhinderungspflege und zwei getrennte Beträge. Seit dem 1. Juli 2025 gibt es nur noch einen: bis zu 3.539 € im Kalenderjahr. Du entscheidest selbst, wie viel davon in die Verhinderungspflege und wie viel in eine Kurzzeitpflege in einer Einrichtung geht.

Ist der Betrag aufgebraucht, zahlt die Kasse im selben Jahr weder Verhinderungspflege noch Kurzzeitpflege. Plane deshalb vorher, wofür du ihn brauchst. Pflegedienste und Einrichtungen müssen dir eine schriftliche Kostenübersicht geben, aus der hervorgeht, welcher Teil über den Gemeinsamen Jahresbetrag abgerechnet wird (§ 42a Abs. 3 SGB XI).

Übernimmt ein Pflegedienst oder ein anerkanntes Alltagsangebot die Ersatzpflege, kannst du Kosten, die über den Jahresbetrag hinausgehen, mit dem Entlastungsbetrag bezahlen (§ 45b Abs. 1 SGB XI).

Verhinderungspflege und 24-Stunden-Betreuung

Wenn Angehörige sonst selbst pflegen und zum Beispiel in Urlaub fahren, kann für diese Zeit eine Betreuungskraft einziehen. Das ist Ersatzpflege, und die Kosten zahlt die Kasse bis zum Jahresbetrag von 3.539 €.

Wenn schon eine 24-Stunden-Betreuung im Haus lebt, ist die Lage enger. Die Kasse zahlt nur Kosten, die entstehen, weil eine Pflegeperson ausfällt. Eine Betreuung, die du ohnehin jeden Monat bezahlst, ist keine Ersatzpflege. So hat es zum Beispiel das Sozialgericht Augsburg am 11. April 2025 entschieden (S 9 P 262/23).

Hat die Betreuungskraft Urlaub oder entsteht beim Wechsel eine Lücke, gilt: Sie arbeitet beruflich und ist deshalb keine Pflegeperson im Sinne des Gesetzes. Ob die Kasse die Lücke trotzdem als Verhinderungspflege oder als Kurzzeitpflege in einer Einrichtung bezahlt, hängt vom Einzelfall ab. Frag vorher bei deiner Pflegekasse nach und lass dir die Antwort schriftlich geben.

So beantragst du Verhinderungspflege

  1. Organisiere die Ersatzpflege. Einen Antrag vorher brauchst du nicht. Eine kurze Rückfrage bei der Kasse schadet trotzdem nicht, vor allem bei einer 24-Stunden-Betreuung.
  2. Sammle Rechnungen und Belege. Bei Angehörigen gehören Fahrtkosten und Verdienstausfall dazu.
  3. Reiche den Antrag auf Erstattung mit den Belegen bei der Pflegekasse ein. Viele Kassen haben dafür ein Formular.

Die Frist: Der Antrag muss bis zum Ende des Jahres eingehen, das auf die Ersatzpflege folgt (§ 39 Abs. 1 SGB XI). Für eine Ersatzpflege im November 2026 ist das der 31. Dezember 2027. Später eingereichte Kosten erstattet die Kasse nicht.

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