Stand: 23. Oktober 2026 · Herausgegeben von CAIR
Entlastungsbetrag: wie viel es gibt und wofür du ihn nutzen kannst
Wer zu Hause gepflegt wird, bekommt von der bis zu 131 € im Monat, also bis zu 1.572 € im Jahr (§ 45b ). Das gilt für alle Pflegegrade, auch für Pflegegrad 1. Das Geld wird nicht ausgezahlt. Die Kasse erstattet damit Rechnungen für bestimmte Hilfen im Alltag.
Wer ihn bekommt (2026)
Alle Pflegebedürftigen, die zu Hause leben, mit 1 bis 5. Der Betrag ist für alle gleich hoch: 131 € im Monat.
Einen eigenen Antrag brauchst du nicht. Der Anspruch besteht, sobald ein Pflegegrad festgestellt ist und die Pflege zu Hause stattfindet (§ 45b Abs. 2 SGB XI).
Wofür du den Entlastungsbetrag nutzen kannst
Das Gesetz nennt vier Möglichkeiten (§ 45b Abs. 1 SGB XI):
- Tages- oder Nachtpflege.
- , zum Beispiel für Kosten, die der Gemeinsame Jahresbetrag nicht mehr deckt.
- Ein zugelassener ambulanter Pflegedienst. Ab Pflegegrad 2 gilt eine Ausnahme: Hilfe bei der Selbstversorgung, also etwa beim Waschen, Anziehen oder Essen, zahlt der Entlastungsbetrag nicht. Bei Pflegegrad 1 geht auch das.
- Angebote zur Unterstützung im Alltag, die nach dem Recht deines Bundeslandes anerkannt sind (§ 45a SGB XI). Dazu gehören zum Beispiel Alltagsbegleiter, Hilfe im Haushalt, Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz oder Helferkreise, die Angehörige für ein paar Stunden entlasten.
Frag vor dem ersten Termin, ob ein Anbieter in deinem Bundesland anerkannt ist. Eine Betreuungskraft, die bei einer 24-Stunden-Betreuung mit im Haushalt lebt, gehört meist nicht zu diesen vier Gruppen. Ihre Kosten deckt der Entlastungsbetrag deshalb in der Regel nicht.
Ansparen und wann der Betrag verfällt
Du musst den Betrag nicht jeden Monat ausgeben. Innerhalb eines Kalenderjahres sammelt er sich an. Wer von Januar bis Juni nichts nutzt, hat im Juli bis zu 786 € zur Verfügung.
Was am 31. Dezember übrig ist, kannst du noch bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzen. Danach verfällt dieser Rest. Ein Beispiel: Ein Rest aus 2026 lässt sich bis zum 30. Juni 2027 verbrauchen.
Mehr Geld für Alltagshilfen: die Umwandlung
Ab Pflegegrad 2 gibt es eine zweite Quelle für dieselben anerkannten Angebote. Nutzt du die in einem Monat nicht ganz, kannst du bis zu 40 % ihres Höchstbetrags dafür einsetzen (§ 45a Abs. 4 SGB XI). Bei Pflegegrad 3 sind das bis zu 598,80 € im Monat.
Das läuft unabhängig vom Entlastungsbetrag. Bekommst du , wird es dabei anteilig gekürzt, wie bei der Kombinationspflege.
So bekommst du das Geld
- Du nutzt ein Angebot aus der Liste oben und bezahlst die Rechnung.
- Du reichst die Rechnung bei der Pflegekasse ein. Auf dem Beleg muss stehen, für welche der vier Leistungen das Geld ausgegeben wurde.
- Die Kasse erstattet dir den Betrag bis zu deinem angesparten Guthaben.
Bist du privat versichert, reichst du die Belege bei deinem Versicherungsunternehmen ein. Mit Beihilfe erstattet die Beihilfestelle einen Teil.
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Quellen
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