Reforma îngrijirii 2027: Ce se schimbă la îngrijirea 24 de ore
Indemnizație de îngrijire, îngrijire de înlocuire, grad de îngrijire: îți explicăm simplu ce înseamnă reforma planificată din 2027 pentru îngrijirea 24 de ore. Este încă un proiect, dar două lucruri le poți face chiar acum.

Pflegereform 2027: Was sich für die 24-Stunden-Betreuung ändert
Die Bundesregierung hat am 30. September 2026 den Entwurf für eine Pflegereform beschlossen. Sie soll ab dem 1. Januar 2027 gelten. Noch ist der Entwurf kein Gesetz. Jetzt beraten Bundestag und Bundesrat darüber, und dabei kann sich noch etwas ändern. Wir aktualisieren diesen Beitrag, sobald es Neuigkeiten gibt.
Hier liest du, was die Reform für dich bedeutet, wenn in deiner Familie jemand zu Hause von einer Betreuungskraft versorgt wird.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Pflegegeld bleibt und steigt leicht. Bei Pflegegrad 4 und 5 sind es 90 € mehr im Monat. Du kannst es weiter frei einsetzen, auch für eine 24-Stunden-Betreuung.
- Die Verhinderungspflege fällt weg. Heute gibt es dafür bis zu 3.539 € im Jahr. Ab 2027 soll es diese Leistung nicht mehr geben.
- Wer schon einen Pflegegrad hat, behält ihn. Für neue Anträge gelten ab 2027 etwas strengere Regeln.
- Die Steuerermäßigung bleibt. Du kannst weiterhin 20 % der Kosten direkt von deiner Steuer abziehen, höchstens 4.000 € im Jahr.
Pflegegeld: So viel gibt es ab 2027
Das Pflegegeld zahlt die Pflegekasse jeden Monat an die pflegebedürftige Person. Viele Familien bezahlen damit einen Teil der 24-Stunden-Betreuung.
| Pflegegrad | Heute | Ab 2027 | Mehr pro Monat |
|---|---|---|---|
| 2 | 347 € | 380 € | + 33 € |
| 3 | 599 € | 630 € | + 31 € |
| 4 | 800 € | 890 € | + 90 € |
| 5 | 990 € | 1.080 € | + 90 € |
Bei Pflegegrad 1 gibt es weiterhin kein Pflegegeld.
Eine eigentlich für 2028 geplante Erhöhung soll wegfallen. Ab 2029 sollen die Beträge dann jedes Jahr an die Preise angepasst werden.
Nutzt du zusätzlich einen Pflegedienst? Auch dafür gibt es ab 2027 mehr Geld. Bei Pflegegrad 4 steigt der Betrag für den Pflegedienst zum Beispiel von 1.859 € auf 2.090 € im Monat.
Verhinderungspflege: Dieser Zuschuss fällt weg
So ist es heute: Wenn die Person, die sonst pflegt, verhindert ist, zum Beispiel durch Urlaub oder Krankheit, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Vertretung. Dafür gibt es zusammen mit der Kurzzeitpflege bis zu 3.539 € im Jahr.
So soll es ab 2027 sein: Die Verhinderungspflege gibt es dann nicht mehr als eigene Leistung. Stattdessen steigt das Pflegegeld etwas. Neu ist ein Überbrückungsbudget von bis zu 2.285 € im Jahr. Es ist für Notfälle gedacht, etwa wenn die pflegende Person plötzlich ausfällt, und für Kurzzeitpflege. Bezahlt werden damit aber nur Kurzzeitpflege in einer Einrichtung und zugelassene Pflegedienste. Für eine 24-Stunden-Betreuung lässt es sich in der Regel nicht nutzen.
Das kannst du jetzt tun: Hast du für 2026 noch Geld für Verhinderungspflege übrig? Dann nutze es noch in diesem Jahr und reiche die Belege bald bei der Pflegekasse ein. Der Entwurf regelt nicht ausdrücklich, ob Belege für 2026 auch 2027 noch angenommen werden.
Pflegegrad: Was sich bei neuen Anträgen ändert
Wer schon einen Pflegegrad hat, behält ihn. Die neuen Regeln allein führen nicht dazu, dass ein bestehender Pflegegrad sinkt.
Für neue Anträge ab 2027 liegen die Grenzen für Pflegegrad 1, 2 und 3 etwas höher. Wer knapp an einer Grenze liegt, bekommt dann eher einen niedrigeren Pflegegrad. Bei Pflegegrad 2 statt 3 sind das zum Beispiel 250 € weniger Pflegegeld im Monat.
Entscheidend ist der Tag, an dem dein Antrag bei der Pflegekasse eingeht. Anträge, die noch 2026 eingehen, werden nach den heutigen Regeln bewertet. Das gilt auch für einen Antrag auf einen höheren Pflegegrad.
Das kannst du jetzt tun: Ist mehr Hilfe nötig als bisher, oder gibt es noch gar keinen Pflegegrad? Dann stell den Antrag am besten noch in diesem Jahr. Ein formloser Antrag reicht, auch per Telefon. Bitte die Pflegekasse um eine schriftliche Bestätigung. Wird der Pflegegrad bewilligt, gibt es das Pflegegeld ab dem Monat des Antrags. Anfang 2027 kann die Bearbeitung länger dauern als sonst.
Was gleich bleibt
- Du entscheidest weiter selbst, wofür du das Pflegegeld einsetzt.
- Die Steuerermäßigung für Pflege und Betreuung zu Hause bleibt: 20 % der Kosten, höchstens 4.000 € im Jahr. Du brauchst dafür eine Rechnung, und die Zahlung muss unbar laufen, zum Beispiel per Überweisung.
- Tages- und Nachtpflege kannst du wie bisher zusätzlich nutzen.
Und ab 2029?
Wer Pflegegeld bekommt, erhält ab 2029 einmal im Jahr Besuch von einer sogenannten Pflegebegleitung. Das ist eine Fachperson im Auftrag der Pflegekasse. Sie schaut, ob die Versorgung zu Hause gut läuft, und hilft bei Fragen. Der Termin ist Pflicht. Bis Ende 2028 gelten weiter die heutigen Beratungsbesuche.
Was noch offen ist
- Bundestag und Bundesrat können den Entwurf noch ändern.
- Damit alles am 1. Januar 2027 starten kann, muss das Gesetz bis zum Jahresende beschlossen sein.
- Eine Kommission arbeitet an weiteren Änderungen der Pflegeversicherung. Sie sollen ab Mitte 2027 kommen.
Sobald es Neuigkeiten gibt, aktualisieren wir diesen Beitrag.
Häufige Fragen
Wird das Pflegegeld abgeschafft?
Nein. Das Pflegegeld bleibt und steigt 2027 leicht. Im Entwurf steht es in einem neuen Rahmen, dem „Entlastungsbudget“. Für dich ändert das nichts: das Geld kommt weiter jeden Monat, und du kannst es frei einsetzen.
Kann ich die 24-Stunden-Betreuung weiter mit dem Pflegegeld bezahlen?
Ja. Viele Familien bezahlen damit einen Teil der Betreuung und den Rest aus eigenem Geld. Die Steuerermäßigung senkt die Kosten zusätzlich.
Was wird aus dem Entlastungsbetrag von 131 €?
Er heißt künftig Sozialraumbudget und steigt ab Pflegegrad 2 auf 175 € im Monat. Nutzen kannst du ihn nur für anerkannte Alltagshilfen, zum Beispiel für Hilfe im Haushalt. Für eine 24-Stunden-Betreuung gilt er in der Regel nicht. Bei Pflegegrad 1 soll er ganz wegfallen.
Muss ich jetzt etwas tun?
Nein, du musst nichts tun. Zwei Dinge können sich aber lohnen:
- das Geld für Verhinderungspflege noch 2026 nutzen und abrechnen
- einen nötigen Antrag auf einen Pflegegrad oder einen höheren Pflegegrad noch 2026 stellen
Quellen
- Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums vom 30. September 2026
- Gesetzentwurf der Bundesregierung (PDF)
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick. Für Fragen zu deinem persönlichen Fall wende dich an deine Pflegekasse oder einen Pflegestützpunkt in deiner Nähe.
Aktualisierungen: 30. September 2026, Beitrag veröffentlicht (Stand: Entwurf der Bundesregierung).