Was ändert sich für deinen Eigenanteil?
Gib deine Situation ein und sieh nebeneinander, was die Betreuung dich heute kostet und was nach den geplanten Beträgen ab 2027 bei dir bleibt.
Diese Beträge sind ein Entwurf
Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf am 30. September 2026 beschlossen. Er soll am 1. Januar 2027 gelten. Bundestag und Bundesrat haben noch nicht entschieden, die Beträge können sich also noch ändern.
Deine Situation
Alle Angaben lassen sich jederzeit anpassen.
Der Pflegegrad bestimmt die Höhe der Leistungen der Pflegekasse.
Monatspreis für die Betreuung, ohne Umsatzsteuer und ohne Fahrtkosten. Voreingestellt ist der günstigste Monatspreis bei CAIR.
Optional: Kosten für einen ambulanten Pflegedienst (Kombinationspflege).
Gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 € nach § 42a SGB XI, ab Pflegegrad 2. Gilt nur für die Spalte Heute: ab 2027 ist diese Leistung gestrichen.
20 % der Kosten nach § 35a EStG, bis zu 4.000 € pro Jahr.
Wähle einen Pflegegrad aus, um die Leistungen der Pflegekasse einzurechnen.
pro Monat
Dein Eigenanteil bleibt gleich
Unterschied zwischen deinem Eigenanteil heute und nach den geplanten Beträgen.
Das neue Überbrückungsbudget zählt hier nicht mit
Ab 2027 soll es ein Überbrückungsbudget von bis zu 2.285 € im Jahr geben. Bezahlt werden damit nur Kurzzeitpflege in einer Einrichtung und ein ambulanter Notdienst. Für eine 24-Stunden-Betreuung zu Hause lässt es sich nicht einsetzen.
Bitte beachte: Der Vergleich ist eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Die Beträge für 2027 stammen aus dem Gesetzentwurf und sind noch nicht beschlossen. Was dir zusteht, hängt von deiner persönlichen Situation ab.
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