Ingyenes konzultáció:

2026 vége: Mi évül el, és mi érvényes valóban a 24 órás gondozásnál

Helyettesítő ápolás, tehermentesítési összeg, gondozási fokozat: mi számít december 31. előtt, és mi nem érvényes általában a 24 órás gondozásnál.

Das CAIR-Team
2026 vége: Mi évül el, és mi érvényes valóban a 24 órás gondozásnál

Jahresende 2026: Was verfällt und was bei 24-Stunden-Betreuung wirklich greift

Zum Jahresende laufen in der Pflegeversicherung einige Budgets aus. Dazu kommt die geplante Pflegereform, die ab dem 1. Januar 2027 gelten soll. Noch ist sie ein Entwurf und kein Gesetz. Deshalb fragen sich viele Familien: Muss ich vor dem 31. Dezember noch etwas tun?

Die ehrliche Antwort für Familien mit einer Betreuungskraft zu Hause: Vieles, was in Ratgebern steht, gilt für dich nur unter bestimmten Voraussetzungen. Hier siehst du, welche das sind.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Pflegegeld verfällt nicht. Es kommt jeden Monat, und du kannst es frei einsetzen, auch für die 24-Stunden-Betreuung.
  • Verhinderungspflege gibt es ab Pflegegrad 2, wenn eine private Pflegeperson ausfällt, zum Beispiel eine Angehörige, die mitpflegt. Die bezahlte Betreuungskraft zählt nach dem Gesetzeswortlaut in der Regel nicht als solche Pflegeperson. Rechnungen der Betreuungskraft oder der Agentur sind deshalb meist kein Fall für diese Leistung.
  • Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden. Eine 24-Stunden-Betreuungskraft gehört in der Regel nicht zu den Leistungen, für die du ihn einsetzen kannst.
  • Ein Antrag auf Pflegegrad lohnt sich vor dem 31. Dezember, wenn mehr Hilfe nötig ist. Nach dem Entwurf gilt dann noch das heutige Recht.

Verhinderungspflege: Wer sie bekommt

So ist es heute: Wenn die Person, die sonst pflegt, verhindert ist, zum Beispiel wegen Urlaub oder Krankheit, zahlt die Pflegekasse für eine Vertretung. Zusammen mit der Kurzzeitpflege gibt es dafür bis zu 3.539 € im Jahr, und zwar für höchstens acht Wochen. Das Gesetz spricht von einer Pflegeperson. Das ist jemand, der nicht erwerbsmäßig pflegt, also vor allem Angehörige, aber auch Nachbarn oder Freunde.

Was das für die 24-Stunden-Betreuung bedeutet: Deine Betreuungskraft pflegt beruflich. Nach dem Wortlaut des Gesetzes passt sie deshalb nicht in die Rolle der Pflegeperson, und es ist unklar, ob sie als „verhindert“ gelten kann. Die Stiftung Warentest schreibt, eine solche Betreuungskraft gelte rechtlich nicht als Hauptpflegeperson. Die Verbraucherzentrale NRW nennt als Voraussetzung eine ehrenamtliche Pflegeperson. Die AOK schreibt, bei ausschließlicher Versorgung durch einen Pflegedienst bestehe kein Anspruch auf Verhinderungspflege.

Anders kann es sein, wenn ein Angehöriger tatsächlich mitpflegt und ausfällt, etwa im Urlaub oder bei Krankheit. Dann ist er die verhinderte Pflegeperson, und die Kasse kann nachgewiesene Kosten für die Vertretung übernehmen. Ob sie das bei einer Betreuungsagentur tut, entscheidet sie im Einzelfall. Uns ist keine Aussage einer Pflegekasse bekannt, die das allgemein bestätigt. Gib nur Angehörige an, die wirklich pflegen. Falsche Angaben können zur Rückforderung führen.

Das kannst du tun: Frag deine Pflegekasse, ob sie in deinem Fall Ersatzpflegekosten übernimmt, und lass dir die Antwort schriftlich geben. Ein Erstattungsantrag mit Kostennachweis ist auch noch nach der Ersatzpflege möglich. Bedenke: Was du hier verbrauchst, steht nicht mehr für Kurzzeitpflege zur Verfügung, zum Beispiel wenn deine Betreuungskraft einmal ausfällt. Und während der Verhinderungspflege wird nur das halbe Pflegegeld weitergezahlt.

Verfällt das Budget zum Jahresende?

Ja. Der Betrag gilt je Kalenderjahr. Wer ihn 2026 nicht nutzt, kann ihn nicht ins nächste Jahr mitnehmen. Etwas anderes ist der Erstattungsantrag: Wurde die Ersatzpflege 2026 wirklich durchgeführt, kannst du die Kosten nach heutigem Recht noch bis zum 31. Dezember 2027 einreichen.

So soll es ab 2027 sein: Der Entwurf streicht die Verhinderungspflege als eigene Leistung und den gemeinsamen Jahresbetrag. Stattdessen soll es ein Überbrückungsbudget von bis zu 2.285 € im Jahr für Akutsituationen und Kurzzeitpflege geben. Private Ersatzpflege soll aus dem neuen Entlastungsbudget bezahlt werden. Eine Regel für Ersatzpflegekosten aus 2026 enthält der Entwurf nicht ausdrücklich. Die Verbraucherzentrale NRW rät laut Stiftung Warentest, verfügbare Mittel noch in diesem Jahr zu nutzen, weil nicht abgerufene Mittel verfallen sollen. Hast du berechtigte Belege für 2026, reich sie lieber früh ein.

Entlastungsbetrag: Wofür er gilt

So ist es heute: Jeder Mensch mit Pflegegrad, der zu Hause lebt, kann monatlich 131 € für qualitätsgesicherte Leistungen einsetzen, zum Beispiel für anerkannte Alltagshilfen, Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege oder bestimmte Leistungen eines Pflegedienstes. Was du nicht verbrauchst, kannst du bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzen.

Was das für die 24-Stunden-Betreuung bedeutet: Eine 24-Stunden-Betreuungskraft ist in der Regel kein anerkanntes Angebot dieser Art. Welche Angebote anerkannt werden, regeln die Länder. In Nordrhein-Westfalen können sich einzelne Haushaltshilfen anerkennen lassen, schreibt die Verbraucherzentrale NRW. Das hängt vom einzelnen Anbieter ab. Frag die Pflegekasse, ob dein Anbieter anerkannt ist, bevor du auf den Entlastungsbetrag baust.

So soll es ab 2027 sein: Der Betrag soll Sozialraumbudget heißen. Er soll ab Pflegegrad 2 gelten, mit bis zu 175 € im Monat, für Pflegebedürftige unter 25 Jahren mit bis zu 300 €. Pflegegrad 1 bekäme ihn nicht mehr. Er soll nur noch für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag einsetzbar sein, und nicht verbrauchte Mittel sollen sich nicht mehr ansparen lassen. Auch das ist noch ein Entwurf.

Pflegegrad: Antrag vor dem Jahreswechsel

Für neue Anträge sollen ab 2027 höhere Punktgrenzen gelten, bei Pflegegrad 2 zum Beispiel ab 30 statt ab 27 Punkten. Die Begründung des Entwurfs rechnet bei Erstbegutachtungen mit deutlich weniger Anerkennungen. Wer schon einen Pflegegrad hat, verliert ihn laut Entwurf nicht allein wegen der neuen Grenzen.

Maßgeblich ist laut Entwurf das Recht zum Zeitpunkt der Antragstellung. Die Stiftung Warentest zitiert den Verband der Ersatzkassen: Für Anträge bis zum Poststempel 31. Dezember 2026 gelte das bisherige Recht. Bei einer Wiederholungsbegutachtung ohne neuen Antrag zählt dagegen der Tag der Begutachtung. Auch das ist noch nicht beschlossen.

Das kannst du tun: Ist mehr Hilfe nötig als bisher, oder gibt es noch gar keinen Pflegegrad, dann stell den Antrag am besten noch in diesem Jahr. Ein Antrag ist formlos möglich. Schick ihn schriftlich oder per E-Mail und hebe den Nachweis auf, denn das Antragsdatum entscheidet. Das Pflegegeld gibt es ab dem Monat des Antrags.

Zwei Dinge, die oft vergessen werden

Beratungsbesuch: Wer Pflegegeld bekommt, muss in Pflegegrad 2 bis 5 regelmäßig einen Beratungsbesuch zu Hause abrufen, einmal im Halbjahr, in Pflegegrad 4 und 5 auch vierteljährlich. Wer das nicht tut, riskiert, dass die Kasse das Pflegegeld kürzt. Prüfe, wann der letzte Besuch war.

Steuer: Kosten für eine legal beschäftigte Betreuungskraft kannst du als haushaltsnahe Dienstleistung geltend machen. Die Steuer sinkt um 20 Prozent der Kosten, höchstens um 4.000 € im Jahr. Voraussetzung sind eine Rechnung und eine Überweisung auf das Konto des Anbieters. Barzahlung zählt nicht. Erstattungen der Pflegekasse können die ansetzbaren Kosten mindern. Lass dich bei Zweifeln steuerlich beraten.

Was du jetzt prüfen kannst

  1. Hast du einen Pflegegrad, und passt er noch zur heutigen Situation? Wenn nicht, den Antrag vor dem 31. Dezember stellen.
  2. Pflegt in deiner Familie eine Angehörige oder ein Angehöriger mit? Dann frag die Kasse, ob Verhinderungspflege in deinem Fall greift.
  3. Gibt es Belege für Ersatzpflege aus 2026, weil eine pflegende Angehörige ausgefallen ist? Dann reich sie bald ein. Rechnungen der Betreuungsagentur gehören in der Regel nicht dazu.
  4. Wann war der letzte Beratungsbesuch?
  5. Sind alle Zahlungen für die Betreuung bis zum 31. Dezember überwiesen?

Was die Reform in Euro bedeutet, rechnest du im Vergleichsrechner zur Pflegereform 2027 aus. Einen Überblick über die geplanten Änderungen findest du in unserem Beitrag Pflegereform 2027: Was sich für die 24-Stunden-Betreuung ändert.

Was noch offen ist

  • Bundestag und Bundesrat können den Entwurf noch ändern.
  • Der Entwurf regelt nicht ausdrücklich, was mit Kosten für Ersatzpflege aus 2026 nach dem 1. Januar 2027 passiert. Gleiches gilt für den Entlastungsbetrag aus 2026, der heute noch bis 30. Juni 2027 nutzbar wäre.
  • Wie Pflegekassen Rechnungen von Betreuungsagenturen als Verhinderungspflege behandeln, ist öffentlich nicht belegt. Frag im Zweifel nach.

Sobald es Neuigkeiten gibt, aktualisieren wir diesen Beitrag.

Quellen

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Für Fragen zu deinem persönlichen Fall wende dich an deine Pflegekasse oder einen Pflegestützpunkt in deiner Nähe.

Aktualisierungen: 7. Oktober 2026, Beitrag veröffentlicht (Stand: Entwurf der Bundesregierung vom 30. September 2026).

Ingyenes letöltés

Találd meg most a megfelelő ápolót, és foglald le néhány perc alatt a bevetésedet.

Ellenőrzött 24 órás ápolók
Egyszerű és közvetlen kommunikáció
Gyors foglalás
Biztonságos feldolgozás és fizetés