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Kombinationspflege

Die Kombinationspflege ist eine flexible Möglichkeit der Pflegeversicherung in Deutschland (§ 38 SGB XI), die es dir erlaubt, Pflegesachleistungen und Pflegegeld für häusliche Pflege zu kombinieren.

Was ist Kombinationspflege?

Die Kombinationspflege ermöglicht es dir, die Vorteile beider Leistungsarten zu nutzen: professionelle Hilfe durch ambulante Pflegedienste und finanzielle Unterstützung für private Pflege.

Pflegegeld

Für private, selbst organisierte Pflege (z. B. durch Angehörige oder ehrenamtliche Helfer)

Pflegesachleistungen

Für professionelle Hilfe durch ambulante Pflegedienste

Jahr:
Gültig von 1.1.2026 bis 31.12.2026

Berechnung und Leistungsbeträge 2026

Übersicht der maximalen Leistungsbeträge und Berechnungsbeispiele für dich

PflegegradMax. SachleistungMax. PflegegeldEntlastungsbetrag
Pflegegrad 1kein Anspruchkein Anspruch131 €
Pflegegrad 2796 €347 €131 €
Pflegegrad 31.497 €599 €131 €
Pflegegrad 41.859 €800 €131 €
Pflegegrad 52.299 €990 €131 €

Berechnungsbeispiel: Pflegegrad 3

Szenario für dich: 50 % Sachleistung + 50 % Pflegegeld (2026)

Max. Sachleistung:1.497 €
Genutzte Sachleistung (50 %):749 €
Max. Pflegegeld:599 €
Ausgezahltes Pflegegeld (50 %):300 €
Gesamtleistung:1048 €

Wichtiger Hinweis

Der Entlastungsbetrag von 131 € wird zusätzlich gewährt und ist nicht auf die Kombinationspflege anzurechnen.

Wie nutzt man Kombinationspflege optimal?

1

Bedarf ermitteln

Analysiere: Was können Angehörige leisten? Wo brauchst du Entlastung durch Profis?

2

Mit Pflegedienst planen

Kläre: Welche Aufgaben übernimmt der Pflegedienst? (z. B. Grundpflege, Behandlungspflege)

3

Flexibel anpassen

Du kannst jeden Monat neu entscheiden, wie viel du vom Budget nutzt.

Praktische Tipps

  • Viele nutzen Kombinationspflege, um pflegende Angehörige finanziell zu unterstützen
  • Gleichzeitig sicherst du dir Entlastung durch professionelle Hilfe
  • Achte darauf, dass der Pflegedienst den prozentualen Anteil klar ausweist

Wichtige Hinweise

  • Der Entlastungsbetrag (131 €/Monat) ist zusätzlich und wird nicht angerechnet
  • Bleibst du unter dem Höchstbetrag, erhältst du automatisch den Rest als Pflegegeld
  • Die Entscheidung kann monatlich angepasst werden

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