Kostenlose Beratung:

Plötzlicher Pflegefall

Was du tun solltest, wenn ein Angehöriger plötzlich Pflege benötigt – ein Schritt-für-Schritt-Leitfaden

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Zeit schaffen

Der erste und wichtigste Schritt ist, dir die Zeit zu verschaffen, die du brauchst, um alles zu organisieren.

Pflegezeitgesetz nutzen

Bis zu 10 Tage unbezahlte Freistellung

Als berufstätige Person hast du das Recht auf bis zu 10 Tage unbezahlte Freistellung von der Arbeit, um eine akut notwendige Betreuung zu organisieren.

§ 2 Pflegezeitgesetz

Pflegeunterstützungsgeld

Finanzielle Überbrückung beantragen

Damit du in dieser Zeit nicht in finanzielle Schwierigkeiten gerätst, kannst du bei deiner Pflegekasse das Pflegeunterstützungsgeld beantragen.

Gleicht den Verdienstausfall ähnlich wie Krankengeld aus

2
Informationen einholen

Nutze professionelle Hilfe, um Klarheit und Struktur in die Situation zu bringen. Du musst das nicht alleine durchstehen.

Kostenlose Beratungsstellen

Pflegestützpunkte

Örtliche, kostenfreie Anlaufstellen mit umfassender Beratung und Koordination aller Hilfen.

Vor Ort verfügbar

Pflegekassen / Krankenkassen

Direkte Beratung über Leistungsansprüche und Antragstellung durch deine Versicherung.

Telefonisch & vor Ort

Sozialdienste / Kommunale Beratung

Umfassende soziale Beratung und Unterstützung bei behördlichen Angelegenheiten.

Regional verfügbar

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Pflegegrad und Leistungen beantragen

In Zusammenarbeit mit der Pflegeberatung wird eine Bedarfsanalyse erstellt, um die passenden Hilfs- und Unterstützungsleistungen zu ermitteln.

Bedarfsanalyse

Anhand dieser Analyse wird entschieden, welche Hilfs- und Unterstützungsleistungen dir oder deinem Angehörigen zustehen.

  • • Ermittlung des individuellen Pflegebedarfs
  • • Bewertung der häuslichen Situation
  • • Identifikation passender Unterstützungsangebote

Antragstellung

Der wichtigste Baustein für weitere Leistungen

Die Beantragung eines Pflegegrads ist die Voraussetzung für viele finanzielle und organisatorische Leistungen der Pflegeversicherung.

Was beinhaltet der Antrag?

  • • Antrag bei der Pflegekasse stellen
  • • Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MDK)
  • • Einstufung in einen der fünf Pflegegrade
  • • Festlegung der Leistungsansprüche

Wichtige Ressourcen

Notfall-Kontakte

Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums:

030 340 60 66-02 (Mo-Do 8-18 Uhr, Fr 8-12 Uhr)

Nummer gegen Kummer:

116 123 (Telefonseelsorge, 24h kostenlos)

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Plötzlicher Pflegefall - Sofortmaßnahmen & erste Schritte - CAIR