Plötzlicher Pflegefall
Was du tun solltest, wenn ein Angehöriger plötzlich Pflege benötigt – ein Schritt-für-Schritt-Leitfaden
1Zeit schaffen
Der erste und wichtigste Schritt ist, dir die Zeit zu verschaffen, die du brauchst, um alles zu organisieren.
Pflegezeitgesetz nutzen
Bis zu 10 Tage unbezahlte Freistellung
Als berufstätige Person hast du das Recht auf bis zu 10 Tage unbezahlte Freistellung von der Arbeit, um eine akut notwendige Betreuung zu organisieren.
§ 2 PflegezeitgesetzPflegeunterstützungsgeld
Finanzielle Überbrückung beantragen
Damit du in dieser Zeit nicht in finanzielle Schwierigkeiten gerätst, kannst du bei deiner Pflegekasse das Pflegeunterstützungsgeld beantragen.
Gleicht den Verdienstausfall ähnlich wie Krankengeld aus
2Informationen einholen
Nutze professionelle Hilfe, um Klarheit und Struktur in die Situation zu bringen. Du musst das nicht alleine durchstehen.
Kostenlose Beratungsstellen
Pflegestützpunkte
Örtliche, kostenfreie Anlaufstellen mit umfassender Beratung und Koordination aller Hilfen.
Vor Ort verfügbarPflegekassen / Krankenkassen
Direkte Beratung über Leistungsansprüche und Antragstellung durch deine Versicherung.
Telefonisch & vor OrtSozialdienste / Kommunale Beratung
Umfassende soziale Beratung und Unterstützung bei behördlichen Angelegenheiten.
Regional verfügbar3Pflegegrad und Leistungen beantragen
In Zusammenarbeit mit der Pflegeberatung wird eine Bedarfsanalyse erstellt, um die passenden Hilfs- und Unterstützungsleistungen zu ermitteln.
Bedarfsanalyse
Anhand dieser Analyse wird entschieden, welche Hilfs- und Unterstützungsleistungen dir oder deinem Angehörigen zustehen.
- • Ermittlung des individuellen Pflegebedarfs
- • Bewertung der häuslichen Situation
- • Identifikation passender Unterstützungsangebote
Antragstellung
Der wichtigste Baustein für weitere Leistungen
Die Beantragung eines Pflegegrads ist die Voraussetzung für viele finanzielle und organisatorische Leistungen der Pflegeversicherung.
Was beinhaltet der Antrag?
- • Antrag bei der Pflegekasse stellen
- • Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MDK)
- • Einstufung in einen der fünf Pflegegrade
- • Festlegung der Leistungsansprüche
Wichtige Ressourcen
Notfall-Kontakte
030 340 60 66-02 (Mo-Do 8-18 Uhr, Fr 8-12 Uhr)
116 123 (Telefonseelsorge, 24h kostenlos)
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