24-Stunden-Betreuung Report 2026: Markt, Recht, Preise und Pflegereform in Zahlen
Der 24-Stunden-Betreuung Report 2026 fasst Marktlage, Recht, Preise und Pflegereform mit Quellenangaben zusammen. Stand Oktober 2026, mit Diagrammen und Daten zum Download.

Stand: 9. Oktober 2026. Der Report fasst zusammen, was zur Betreuung zu Hause durch im Haushalt lebende Betreuungskräfte belegt ist: wie groß der Bedarf ist, wer das Angebot stellt, welche Rechtslage gilt, was die Betreuung kostet und was die geplante Pflegereform ändert.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Bedarf: Ende 2023 gab es 5,69 Mio. Pflegebedürftige, 85,9 % davon wurden zu Hause versorgt 1. Die Statistik der sozialen Pflegeversicherung zählt Ende 2025 6,01 Mio. Leistungsempfänger (eigene Summe, ohne private Pflegeversicherung, mit der Pflegestatistik nicht vergleichbar) 3. Regional reicht der Anteil der Pflegebedürftigen an der Bevölkerung von 4,7 % in Bayern bis 9,4 % in Sachsen-Anhalt 43.
- Nutzung: Knapp 4 % der Pflegebedürftigen in Privathaushalten hatten 2018 eine privat bezahlte, im Haushalt lebende Pflege- oder Hilfskraft, im Pflegegrad 5 waren es 12 % 6. Von den befragten Angehörigen mit 24-Stunden-Kraft sind 87 % mit der Betreuung zufrieden (nicht repräsentative Befragung) 13.
- Betreuungskräfte: Eine amtliche Zahl gibt es nicht. Die Arbeitsgruppe der Bundesregierung fasst Schätzungen aus der Literatur zusammen: 100.000 bis 210.000 Kräfte zu einem Stichtag und 200.000 bis 420.000 im Jahresverlauf 8. Die häufig zitierten „300.000“ gehen auf eine Obergrenzen-Schätzung der Gewerkschaft ver.di zurück 10.
- Recht: Es gibt kein eigenes Gesetz für die Live-in-Betreuung. Das Bundesarbeitsgericht entschied am 24. Juni 2021: Auch nach Deutschland entsandte Betreuungskräfte in Privathaushalten haben für Bereitschaftszeiten Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn 15. Der Mindestlohn beträgt 13,90 € (2026) und 14,60 € (2027) 17.
- Preise: Die Einstiegspreise von 56 Anbietern liegen bei 1.970 € bis 3.400 € im Monat, der Median bei 2.700 €. Es sind Preise vor Abzug von Pflegegeld, in der Regel ohne Kost und Logis 30. Der am deutlichsten belegte Preistreiber ist das Deutschniveau der Betreuungskraft mit Aufschlägen von 200 € bis 1.000 € pro Monat 30 49.
- Preisentwicklung: Beim Anbieter Prosenior stiegen die Preise von Januar 2021 bis Oktober 2026 um 23 % bis 34 %; alle neun Anbieter mit archivierten Preisseiten haben seit ihrem ersten archivierten Stand (2019 bis 2025) erhöht 30 31. Der Mindestlohn stieg von Januar 2021 bis 2026 um 46 %, die Verbraucherpreise im Jahresmittel 2025 gegenüber 2020 um 21,9 % (eigene Rechnung aus den Jahresraten 2021 bis 2025, Zeiträume nicht deckungsgleich) 17 32.
- Pflegereform: Der Kabinettsentwurf vom 30. September 2026 ist noch kein Gesetz. Das Pflegegeld steigt darin um 31 € bis 90 € pro Monat. Der Gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 € entfällt. Wer ihn bisher voll nutzt, hätte rechnerisch höchstens 205 € bis 264 € pro Monat weniger (eigene Modellrechnung, Obergrenze) 26. Die 24-Stunden-Betreuung wird im Entwurf nicht erwähnt.
Inhalt: Nachfrage · Angebot · Nutzung und Einsatz · Recht · Preise · Pflegereform 2027 · Daten und Methodik · Quellenverzeichnis
Zu diesem Report
CAIR betreibt eine Online-Plattform, über die Familien Betreuungskräfte und Agenturen für die Betreuung zu Hause finden. CAIR ist damit Marktteilnehmer und hat ein Interesse an dem Thema. Deshalb sind Aussagen mit Quellen belegt, und Zahlen, die CAIR selbst berechnet hat, sind als „eigene Rechnung“ gekennzeichnet. CAIR ist nicht Teil der Preisauswertung (Median und Quartile).
Der Begriff „24-Stunden-Betreuung“ ist umstritten. Die Bundesregierung hält ihn für irreführend, weil er eine Betreuung rund um die Uhr durch eine einzige Person nahelegt, die rechtlich nicht möglich ist 8. CAIR ordnet den Begriff so ein: Die Betreuungskraft wohnt im Haushalt und ist deshalb rund um die Uhr vor Ort, etwa wenn nachts etwas passiert oder in einer Notlage schnell Hilfe nötig ist. Gemeint ist die Anwesenheit im Haus; die Arbeitszeit ist gesetzlich begrenzt. Der Report verwendet den Begriff, weil er im Alltag und in der Suche üblich ist, und spricht sonst von Live-in-Betreuung. Er enthält keine Rechts- oder Steuerberatung.
Nachfrage
Pflegebedürftige in Deutschland
Die Pflegestatistik von Destatis zählte Ende 2023 genau 5.688.473 Pflegebedürftige, 14,7 % mehr als Ende 2021 (4.961.146; eigene Rechnung) 1 45. Nach Angaben von Destatis geht der Anstieg zum Teil auf den weiter gefassten Pflegebedürftigkeitsbegriff seit 2017 zurück. Die Alterung der Bevölkerung erklärt von den rund 730.000 zusätzlichen Pflegebedürftigen nur rund 100.000 2. Die Werte für 2015 bis 2021 stammen aus früheren Pressemitteilungen und Statistischen Berichten von Destatis 45, der Exaktwert für 2019 aus dem BARMER Pflegereport 5. Die Vorausberechnung von Destatis sieht in der mittleren Variante für 2040 zwischen 6,0 und 6,7 Mio. Pflegebedürftige vor 4.
- 2,86 Mio.2015
- 3,41 Mio.2017
- 4,13 Mio.2019
- 4,96 Mio.2021
- 5,69 Mio.2023
Bis 2015 nach Pflegestufen, ab 2017 nach Pflegegraden. Der weitere Pflegebedürftigkeitsbegriff seit 1.1.2017 erklärt nach Angaben von Destatis zum Teil den Anstieg; 2015 und 2017 sind mit den späteren Jahren nicht voll vergleichbar. Der Wert 2017 stammt aus der Erstveröffentlichung (3,41 Mio.), spätere Destatis-Angaben nennen 3,43 Mio. Die Pflegestatistik erscheint alle zwei Jahre.
Quelle: Statistisches Bundesamt, Pflegestatistik 1, 2, 45; 2019: BARMER Pflegereport 5
Die Pflegestatistik erscheint alle zwei Jahre, zuletzt im Dezember 2024. Neuere Zahlen liefert die Statistik der sozialen Pflegeversicherung: 6.011.267 Leistungsempfänger Ende 2025 (2023: 5.236.586; 2024: 5.642.546; eigene Summe aus ambulant, stationär und Behinderteneinrichtungen) 3. Sie umfasst die private Pflegeversicherung (2023: 342.750) nicht. Auch beide zusammen liegen noch 109.137 unter der Pflegestatistik; die Reihen sind deshalb nicht direkt vergleichbar 5. Dort stieg die Zahl von 2023 bis 2025 um 14,8 % (eigene Rechnung). Die rechnerische Zahl der Pflegegeld-Bezieher im Jahresdurchschnitt stieg von 1.566.469 (2017) auf 3.266.545 (2025) und hat sich damit mehr als verdoppelt 3.
Wer pflegt, und wie alt sind die Pflegebedürftigen?
2023 wurden 4.888.882 Pflegebedürftige (85,9 %; Anteile eigene Rechnung aus Tab. 22421-01) zu Hause versorgt. 3.103.007 (54,5 %) erhielten ausschließlich Pflegegeld. Destatis ordnet sie der Gruppe „allein durch Angehörige“ zu; dazu zählen auch Haushalte mit privat bezahlter Hilfe, etwa einer im Haushalt lebenden Betreuungskraft. 1.100.672 nutzten zusätzlich oder allein ambulante Pflege- und Betreuungsdienste, 799.591 (14,1 %) lebten in Pflegeheimen 1.
- Nur Pflegegeld (Destatis: „allein durch Angehörige“)54,5 %
- Mit oder durch ambulante Pflege- und Betreuungsdienste19,3 %
- Pflegegrad 1 ohne Pflegegeld und ohne Dienste12,0 %
- Vollstationär im Pflegeheim14,1 %
Dargestellt sind 5.686.770 von 5.688.473 Pflegebedürftigen. Weitere 1.703 Personen im Pflegegrad 1 nutzen teilstationäre Pflege (0,03 %).
Quelle: Statistisches Bundesamt, Pflegestatistik 2023, Tab. 22421-01 1
53,5 % der Pflegebedürftigen waren 80 Jahre oder älter (3.043.186, eigene Rechnung aus der Destatis-Tabelle 22421-01) 1. Nach Pflegegrad verteilten sich die Pflegebedürftigen 2023 so: Pflegegrad 1 13,8 %, Pflegegrad 2 40,4 %, Pflegegrad 3 29,6 %, Pflegegrad 4 11,8 %, Pflegegrad 5 4,3 %. In den Pflegegraden 3 bis 5 lebten zu Hause 1.939.029 Menschen (eigene Rechnung) 1.
Regionale Unterschiede
Die Länder unterscheiden sich stark. Gemessen am Anteil der Pflegebedürftigen an der Bevölkerung (Pflegequote) liegen Sachsen-Anhalt (9,37 %), Thüringen (9,14 %) und Sachsen (8,88 %) vorn. Am niedrigsten ist sie in Bayern (4,70 %), Hamburg (5,06 %) und Baden-Württemberg (5,51 %), bundesweit beträgt sie 6,72 % 43. In absoluten Zahlen ist Nordrhein-Westfalen mit 1.387.134 Pflegebedürftigen die größte Region (24,4 % aller Pflegebedürftigen), gefolgt von Bayern (631.273), Baden-Württemberg (624.831) und Niedersachsen (623.071). Der Anteil der zu Hause Versorgten reicht von 80,6 % in Schleswig-Holstein bis 88,9 % in Brandenburg (eigene Rechnung) 43. Die Pflegequote hängt auch vom Alter der Bevölkerung ab.
- 1Sachsen-Anhalt9,4 %
- 2Thüringen9,1 %
- 3Sachsen8,9 %
- 4Mecklenburg-Vorpommern8,6 %
- 5Brandenburg8,3 %
- 6Saarland8,1 %
- 7Niedersachsen7,6 %
- 8Nordrhein-Westfalen7,6 %
- 9Bremen6,9 %
- 10Hessen6,6 %
- 11Rheinland-Pfalz6,5 %
- 12Schleswig-Holstein5,9 %
- 13Berlin5,6 %
- 14Baden-Württemberg5,5 %
- 15Hamburg5,1 %
- 16Bayern4,7 %
Bedarf an Pflege insgesamt, nicht die Nutzung von 24-Stunden-Betreuung: Für die Nutzung gibt es keine Länderzahlen. Der Anteil an der Bevölkerung (Pflegequote) hängt auch vom Alter der Bevölkerung ab. Zu Hause versorgt: Pflegegeld, ambulante Dienste und Pflegegrad 1 ohne Leistungen, ohne Pflegeheim. Grenzen vereinfacht dargestellt.
Quelle: Statistisches Bundesamt, Pflegestatistik 2023, Länderergebnisse, Tab. 22421-01 43; Verwaltungsgrenzen: © EuroGeographics, GISCO/NUTS 2021 44
Angebot
Wie viele Betreuungskräfte gibt es?
Betreuungskräfte werden in Deutschland nicht registriert. Die Bundesregierung antwortete 2021 auf Kleine Anfragen, ihr lägen zur Zahl der Kräfte „keine validen Erkenntnisse“ und zu den Arbeitsstunden „keine validen Informationen“ vor. Zu den Haushalten nannte sie nur Schätzungen aus Befragungen: rund 100.000 Haushalte laut BMG-Befragung 2018 9 und rund 210.000 pflegebedürftige Personen, hochgerechnet aus einer WIdO-Befragung ambulanter Pflegehaushalte 10. Die gemeinsame Arbeitsgruppe von Arbeitsministerium, Gesundheitsministerium und Pflegebevollmächtigtem der Bundesregierung fasste die Literatur im November 2024 so zusammen: 100.000 bis 210.000 Betreuungskräfte zu einem Stichtag, 200.000 bis 420.000 im Jahresverlauf, wenn der Wechsel der Kräfte mitgezählt wird. Zudem gehe die Literatur von einer hohen Dunkelziffer aus 8.
- BMG-Befragung 2018 (Haushalte, Stichtag)100 Tsd.
- Literaturspanne laut Arbeitsgruppe der Bundesregierung 2024 (Betreuungskräfte am Stichtag)100 bis 210 Tsd.
- Hielscher u. a. 2017 (Haushalte)163 Tsd.
- SVR Gesundheit & Pflege 2024 (Haushalte, Schätzung)200 bis 300 Tsd.
- Literaturspanne laut Arbeitsgruppe der Bundesregierung 2024 (Betreuungskräfte pro Jahr, mit Rotation)200 bis 420 Tsd.
- VdK 2023 (Haushalte, Hochrechnung „lediglich“)221 Tsd.
- ver.di (obere Schätzung „bis zu“, Bezug nicht angegeben)300 Tsd.
- SVR 2022 (Kräfte, 160.000 Haushalte × 2 Rotation)320 Tsd.
- SVR Gesundheit & Pflege 2024 (Betreuungspersonen, Bezug nicht angegeben)400 bis 700 Tsd.
- Aulenbacher u. a. 2021, zitiert bei Beike u. a. 2026 („nearly half a million“, Bezug nicht angegeben)500 Tsd.
- Verband VHBP 2025 (Betreuungspersonen im Jahr)700 Tsd.
- Haushalte oder Familien
- Betreuungskräfte gleichzeitig im Einsatz (Stichtag)
- Betreuungskräfte im Jahresverlauf (mit Wechsel)
- Betreuungskräfte, Bezug nicht angegeben
Die Zahlen messen Unterschiedliches (Haushalte, Kräfte am Stichtag, Kräfte im Jahr) und sind nicht addierbar. Es gibt keine amtliche Zählung; die Bundesregierung verwies 2021 zur Zahl der Kräfte auf „keine validen Erkenntnisse“ 9, 10. Die Spannen der Arbeitsgruppe sind eine Zusammenfassung von Schätzungen aus der Literatur 8, keine eigene Erhebung.
Quelle: siehe Datensatz
Die Zahlen messen Unterschiedliches. Haushaltszahlen beruhen auf Befragungen, die auf alle Pflegehaushalte hochgerechnet werden. Kräftezahlen ergeben sich daraus meist mit dem Faktor 2, weil sich pro Haushaltsstelle mindestens zwei Kräfte abwechseln 12. Die oft genannte Zahl von 300.000 Betreuungskräften stammt von der Gewerkschaft ver.di („bis zu 300.000“), von der Verbraucherzentrale Berlin 2017 veröffentlicht und von der Bundesregierung 2020 zitiert 10 11. Es ist eine Obergrenzen-Schätzung ohne Angabe, ob sie einen Stichtag oder ein Jahr meint. Der Sachverständigenrat Gesundheit & Pflege schätzte 2024 etwa 200.000 bis 300.000 Haushalte mit 400.000 bis 700.000 Betreuungspersonen und stützt sich dabei auf ältere Schätzungen von 2020 und 2021 52. Die Zahl von 700.000 Betreuungspersonen pro Jahr nennt der Verband für häusliche Betreuung und Pflege (VHBP, 2025) 48; Leiber und Rossow führten dieselbe Zahl 2022 in einer Expertise für den SVR Integration und Migration auf die Diakonie (2021) zurück 12, der Sachverständigenrat Gesundheit & Pflege nennt VHBP 2020 als Quelle 52. Eine Methode ist nicht belegt.
Agenturen
Für Vermittlungsagenturen gibt es kein offizielles Register 12 und keine Zulassungspflicht 9. Der Bundesregierung lagen 2021 keine validen Erkenntnisse zu ihrer Zahl und zur Zahl ihrer Beschäftigten vor 9. Auf einem Vergleichsportal waren Stand Februar 2024 mehr als 800 Agenturen registriert, Franchise-Standorte eingerechnet 14. Ältere Zählungen nennen für 2009 etwa 60 und für 2017 266 Agenturen (Stiftung Warentest, nach Angabe der Arbeitsgruppe der Bundesregierung 8 21), für 2017 außerdem 400 (Schätzung des Branchenverbands BHSB, von der Verbraucherzentrale Berlin veröffentlicht 11) und für 2020 689 (Vergleichsportal 9). Die Zählungen beruhen auf unterschiedlichen Methoden. Der Verband VHBP, der der Bundesregierung 2021 als einziger bundesweiter Verband bekannt war, hatte 37 Mitglieder 9.
Plattformen
Neben klassischen Vermittlungsagenturen gibt es Plattformen, über die Familien Betreuungskräfte buchen. Dazu gehören marta, nach eigener Angabe eine Plattform ohne Zwischenvermittler 56, und CAIR. Bei CAIR schließt die Familie den Betreuungsvertrag mit dem Anbieter, den sie bucht: einer selbstständigen Betreuungskraft oder der Agentur, die sie beschäftigt 47.
Herkunft und Qualifikation der Kräfte
Polen ist laut einer nicht repräsentativen Online-Befragung von 65 Vermittlungsunternehmen (EuroAgencyCare, 2017) mit großem Abstand das wichtigste Herkunftsland, gefolgt von Rumänien und der Slowakei 12. Das Vergleichsportal 24h-Pflege-Check zählte 2024: 93 % der Vermittlungsagenturen (Portaldaten, Basis nicht angegeben) vermitteln Kräfte aus Polen, 52 % aus Rumänien, 51 % aus Bulgarien (Mehrfachnennungen möglich) 14. Es sind Anteile der Agenturen, die ein Land nennen, keine Anteile der Betreuungskräfte 14.
Eine repräsentative Statistik zur Herkunft gibt es nicht; die Arbeitsgruppe der Bundesregierung hält fest, dass Live-in-Kräfte nicht registriert werden 8. Eine Befragung von Kräften selbst stammt aus dem Jahr 2023 (Online-Befragung von Minor, Projektkontor für Bildung und Forschung, und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, veröffentlicht im European Journal of Public Health 2026, n = 429, über geschlossene Facebook-Gruppen rekrutiert): 49,7 % der Befragten kamen aus Polen, 29,6 % aus Bulgarien, 12,6 % aus Kroatien und 3,9 % aus Rumänien 50. Die Stichprobe ist nicht repräsentativ; rekrutiert wurde über Gruppen für vier Herkunftsländer, 4,2 % gaben eine andere Staatsangehörigkeit an. Einen Hinweis aus Verwaltungsdaten liefern die EU-Berichte zu den A1-Bescheinigungen: Polen stellte 2023 18.569 A1-Bescheinigungen nach Artikel 12 für das Gesundheits- und Sozialwesen aus (6,9 % seiner Fälle), 2024 11.433 (4,5 %). Der Bericht zu 2022 nennt Polen in diesem Sektor mit Abstand den wichtigsten Entsendestaat, „wahrscheinlich“ wegen der Live-in-Kräfte in Deutschland. Der Rückgang von 2023 auf 2024 hat keine genannte Ursache. Die Zahlen betreffen das gesamte Gesundheits- und Sozialwesen und sind keine Zählung von Live-in-Kräften 51.
In einer Online-Befragung von 609 Live-in-Kräften (Minor, 2023, nicht repräsentativ) hatten 28,9 % eine pflegerische oder medizinische Ausbildung 39. Nach Angaben der Bundesregierung verfügen die Kräfte „in aller Regel weder über eine (fach)pflegerische Ausbildung“ noch sind sie „rund um die Uhr im Einsatz“ 9.
Blick ins Ausland
Österreich regelt die Betreuung seit 2007 im Hausbetreuungsgesetz. Der Bund fördert sie bei zwei selbstständigen Betreuungspersonen mit bis zu 800 € pro Monat (400 € je Person), bei angestellten Betreuungspersonen mit bis zu 1.600 € (800 € je Person), wenn Pflegegeld ab Stufe 3 bezogen wird und das Nettoeinkommen der betreuungsbedürftigen Person bis 2.500 € beträgt (die Grenze steigt je unterhaltsberechtigter Angehöriger um 400 €; Stand 1. Januar 2026) 41. Die Arbeitsgruppe der Bundesregierung wertete Ansätze aus sechs Ländern aus. Die Modelle Österreichs, der Schweiz und Italiens ließen sich nach ihrer Einschätzung nicht einfach auf Deutschland übertragen 8.
Nutzung und Einsatz
Wer nutzt Live-in-Betreuung?
Die belastbarste Messung stammt aus einer repräsentativen Telefonbefragung im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums, die erstmals direkt danach fragte (Kantar, 2018, 1.830 Pflegebedürftige in Privathaushalten): Knapp 4 % hatten eine privat finanzierte, im Haushalt lebende Pflege- oder Hilfskraft. Der Anteil steigt mit dem Pflegegrad und dem Einkommen. Bei einem Haushaltsnettoeinkommen ab 4.000 € lag er bei 9 % 6.
- Pflegegrad 23 %
- Pflegegrad 33 %
- Pflegegrad 48 %
- Pflegegrad 512 %
Über alle Pflegegrade: knapp 4 %. Bei einem Haushaltsnettoeinkommen ab 4.000 € lag der Anteil bei 9 %. Telefonische Repräsentativbefragung 2018, 1.830 Pflegebedürftige in Privathaushalten. Pflegegrad 1 wird im Bericht nicht gesondert ausgewiesen.
Quelle: Kantar im Auftrag des BMG, Abschlussbericht Los 2, Abschn. 3.4.2 6
Eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung (Hielscher u. a., 2017, mehr als 1.000 befragte Haushalte) kommt auf 8 % der Pflegehaushalte, hochgerechnet rund 163.000. Genutzt wird das Modell vor allem von Haushalten mit höherem Einkommen und sehr hohem Pflegeaufwand 7. Der Sozialverband VdK nennt als Hochrechnung seiner Studie „lediglich 221.000“ Pflegehaushalte mit einer solchen Kraft; die Herleitung ist im Abschlussbericht nicht dargelegt 46 38.
In der offenen Online-Befragung der VdK-Pflegestudie (Hochschule Osnabrück, 2023, nicht repräsentativ) nannten Angehörige mit 24-Stunden-Kraft als Grund: unbedingt zu Hause bleiben zu wollen 87,5 %, keinen anderen Ausweg zu sehen 37,6 %, jede andere Lösung für zu teuer zu halten 22,6 %. Den Kontakt zur Kraft stellten bei 62,0 % Agenturen her. 87 % der Angehörigen waren mit der Betreuung zufrieden (n = 996; unter den Pflegebedürftigen 82 %, n = 51) 13.
Das Portal 24h-Pflege-Check wertet die Anfragen auf seiner Plattform aus (2024, keine repräsentative Stichprobe). 66 % der Betreuungsbedürftigen sind Frauen, 29 % sind 80 bis unter 85 Jahre alt, 28 % 85 bis unter 90, und 58 % leben allein. Pflegegrad 3 ist mit 42 % am häufigsten. 56 % brauchen Rollator oder Rollstuhl. Nächtliche Betreuung brauchen 27 % regelmäßig und 40 % gelegentlich, in 51 % der Fälle ist zusätzlich ein ambulanter Dienst aktiv 14.
Vertragsbedingungen der Anbieter
Für diesen Report wurden im Oktober 2026 die Webseiten von 41 Anbietern ausgewertet (Start-, Kosten-, Ablauf-, FAQ- und AGB-Seiten, soweit abrufbar). Gezählt ist nur, was die Seiten selbst angeben; fehlende Angaben sind nicht geschätzt, Zählungen mit Ermessensspielraum sind gerundet 55.
- Beschäftigungsmodell: 40 Anbieter nennen eines. 37 bieten die Entsendung an (30 davon ausschließlich), 9 die Selbstständigkeit. Das Arbeitgebermodell bietet keiner als Dienstleistung an.
- Verträge: Bei 28 Anbietern schließt die Familie den Dienstleistungsvertrag mit einem ausländischen Entsende- oder Partnerunternehmen, bei rund 16 davon zusätzlich einen eigenen Vermittlungsvertrag.
- Wechselrhythmus: 29 Anbieter nennen ihn. Am häufigsten ist „alle 2 bis 3 Monate“, die kürzeste Angabe sind 4 bis 6 Wochen, die längsten reichen bis zu 6 Monaten. Rund 15 Anbieter nennen ausdrücklich zwei feste Kräfte im Wechsel.
- Vorlaufzeit: 29 Anbieter nennen sie. Die schnellsten Angaben liegen bei 48 bis 72 Stunden, üblich sind 5 bis 7 Tage, die längsten 7 bis 14 Tage.
- Laufzeit und Kündigung: 13 Anbieter äußern sich zur Laufzeit: 7 schreiben ausdrücklich „keine Mindestlaufzeit“, 6 nennen eine Mindest- oder feste Vertragsdauer (4 Wochen bis 12 Monate). Von 31 Anbietern mit Angabe zur Kündigung nennen 21 14 Tage, 2 sieben Tage und 2 einen Monat, 4 schreiben „jederzeit“ ohne Frist.
- Vermittlungsgebühr: Wie die Anbieter sie berechnen, zeigt der Abschnitt Kostenmodelle im Kapitel Preise.
- Reisekosten: Rund 13 Anbieter tragen sie vollständig im Preis, rund 11 berechnen sie zusätzlich mit Betrag, von 75 € bis 300 € je Fahrt oder Pauschale.
- Ersatz bei Ausfall: 28 Anbieter äußern sich dazu. Etwa 5 nennen eine konkrete Frist (zum Beispiel 24 bis 72 Stunden), weitere 4 „wenige Tage“, 3 schließen eine Garantie ausdrücklich aus. Eine Probezeit mit Rückgabe gibt es kaum, üblich ist ein Austauschrecht.
- Zweite Person: 29 von 30 Anbietern mit Angabe nennen eine zweite zu betreuende Person im Haushalt (zum Beispiel ein Ehepaar) als Option. Zwei Kräfte gleichzeitig nennt nur Mecasa, als Möglichkeit in schwierigen Situationen.
Eine repräsentative Zahl zu Fluktuation und Abbrüchen liegt nicht vor.
Sprache und Zufriedenheit
Eine repräsentative Verteilung der Deutschkenntnisse nach Niveau gibt es nicht. Die Sprachniveaus A1 bis C1 folgen dem Europäischen Referenzrahmen (GER); A1 ist die niedrigste Stufe, C1 eine sehr hohe. Unter den Interessenten des Portals wünschen 46 % „gute“, 36 % „erweiterte Grund-“ und 18 % „Grundkenntnisse“ 14. In der VdK-Befragung nannten 71,1 % der unzufriedenen Angehörigen (n = 128) Verständigungsprobleme als Grund 13.
Recht
Kein eigenes Gesetz, fünf Konstellationen
Für die Live-in-Betreuung gibt es kein eigenes Gesetz. Es gelten die allgemeinen Regeln des Arbeits-, Sozial-, Steuer- und Strafrechts. Die Arbeitsgruppe der Bundesregierung unterscheidet fünf Konstellationen. Vermittlungsagenturen sind in nahezu allen Konstellationen beteiligt 8.
- Arbeitgebermodell. Arbeitgeber ist der Haushalt. Es gilt deutsches Arbeits- und Sozialrecht inklusive Mindestlohn, Höchstarbeitszeit und Urlaub. Offene Risiken: Der Haushalt trägt das Ausfallrisiko, und das Modell wird nach Einschätzung des Paritätischen selten angewendet 8 36.
- Entsendung. Arbeitgeber ist ein ausländisches Unternehmen, das die Kraft nach Deutschland entsendet. Mit der A1-Bescheinigung (dem Nachweis, dass die Sozialversicherung im Heimatland bleibt) bleiben die Sozialabgaben im Heimatland, höchstens 24 Monate 23. Der deutsche Mindestlohn gilt für die entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Entsendefirma 15.
- Selbstständigkeit. Die Kraft arbeitet auf Basis eines Dienst- oder Honorarvertrags 8.
- Arbeitnehmerüberlassung. Hat der Haushalt das Weisungsrecht über die Kraft, liegt Arbeitnehmerüberlassung vor. Der Verleiher braucht dafür eine Erlaubnis der Agentur für Arbeit 8.
- Informelle Beschäftigung. Es gibt keine Anmeldung und keinen Arbeitgeber, rechtlich ist das Schwarzarbeit 8.
Mindestlohn und Bereitschaft
Das Bundesarbeitsgericht entschied am 24. Juni 2021 (5 AZR 505/20): Nach Deutschland in einen Privathaushalt entsandte ausländische Betreuungskräfte haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn für Vollarbeit und für Bereitschaft 15. Eine vereinbarte Wochenarbeitszeit deckelt den Anspruch nicht, wenn tatsächlich mehr gearbeitet wurde. Das Verfahren ging an das Landesarbeitsgericht zurück 16. Das Gericht betonte, es sei Sache des Gesetzgebers, Bereitschaft in der häuslichen Pflege anders zu regeln 15. Ansprüche verjähren regelmäßig nach drei Jahren 57.
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt nach der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung 13,90 € ab 1. Januar 2026 und 14,60 € ab 1. Januar 2027 17. Eine eigene Rechnung zeigt, was das für die Lohnkosten bedeutet:
| Arbeitszeit der Kraft | Mindestlohn-Brutto pro Monat 2026 (13,90 €) | 2027 (14,60 €) |
|---|---|---|
| 40 Stunden pro Woche | 2.409 € | 2.531 € |
| 48 Stunden pro Woche (Höchstgrenze im Durchschnitt) | 2.891 € | 3.037 € |
Eigene Rechnung: Stundenlohn × Wochenstunden × 52 ÷ 12, ohne Arbeitgeberabgaben.
Arbeitszeit
Das Arbeitszeitgesetz nimmt Beschäftigte aus, die „in häuslicher Gemeinschaft mit den ihnen anvertrauten Personen zusammenleben und sie eigenverantwortlich erziehen, pflegen oder betreuen“ (§ 18 Abs. 1 Nr. 3). Ob diese Ausnahme für Live-in-Kräfte gilt, wird nach dem Gutachten von Thüsing (2019) überwiegend verneint, das Gesetz wäre dann anwendbar. Die Arbeitsgruppe der Bundesregierung (2024) geht von der Anwendbarkeit aus; eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts dazu wurde nicht gefunden 18 19 8. Es erlaubt 8 Stunden pro Werktag, bis 10 Stunden bei Ausgleich innerhalb von sechs Monaten, und verlangt 11 Stunden Ruhezeit. Bereitschaftszeit, bei der die Kraft an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort anwesend sein muss, zählt nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs voll als Arbeitszeit 8. Die Arbeitsgruppe der Bundesregierung kommt zu dem Schluss, dass nach geltendem Recht eine Live-in-Kraft einschließlich Bereitschaft höchstens 12 Stunden Betreuung pro Werktag absichern kann, mit behördlicher Bewilligung 8.
Kontrolle und Schwarzarbeit
Der Zoll darf bei der Prüfung nach dem Schwarzarbeitsgesetz Geschäftsräume betreten, „mit Ausnahme von Wohnungen“ (§ 3 Abs. 1) 18. Die Arbeitsgruppe der Bundesregierung stellt fest, dass unmittelbare Kontrollen vor Ort ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss wegen der Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 Grundgesetz) praktisch nicht möglich sind und von einem „Kontrolldefizit“ auszugehen ist. Bei konkretem Verdacht und über Auskünfte und Stundenzettel des Arbeitgebers sind Prüfungen möglich 8. Die Pressemitteilung zur Jahresbilanz 2025 der Finanzkontrolle Schwarzarbeit nennt keine Branche Privathaushalte 54, und auch die Branchenliste der Bundesregierung führt sie nicht 58. Das Landessozialgericht Bayern entschied am 26. Januar 2026 (L 7 BA 71/24), dass die Betriebsprüfung der Rentenversicherung in Privathaushalten keine Nachforderungsbescheide erlassen darf; zuständig sind die Krankenkassen als Einzugsstellen. Es ging um eine rumänische Pflegekraft über eine Vermittlungsagentur und eine Nachforderung von 66.222,94 €. Die Revision zum Bundessozialgericht ist zugelassen 53.
Wie hoch der Anteil nicht angemeldeter Beschäftigung ist, weiß niemand. Der Verband VHBP nennt nach Wiedergabe durch den Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) „mindestens 80 Prozent, vielleicht aber eher 90 Prozent“ der Live-ins ohne Arbeitsvertrag. Die SVR-Expertise bezeichnet die kursierende Zahl „90 Prozent illegal“ als ohne empirische Grundlage und hält es für möglich, dass ein beträchtlicher Anteil des Marktes ganz ohne Arbeits- oder Dienstleistungsverträge auskommt 12. Auch die Arbeitsgruppe der Bundesregierung sieht einen wesentlichen Teil der Beschäftigung als informell 8. In der BAuA/Minor-Befragung der Kräfte gaben 50,6 % einen Arbeitsvertrag an 50, in der VdK-Befragung der Angehörigen bestätigten 74,4 % (n = 925), die Kraft sei sozialversicherungspflichtig beschäftigt 13. Beide Befragungen sind nicht repräsentativ.
Vermittlung, Siegel und Qualität
Vermittlungsagenturen brauchen keine Zulassung. Laut Bundesregierung gab es 2021 für sie „keinerlei Mindestanforderungen oder verpflichtenden Qualitätsstandards“ 8 9. Qualität zeigen die Anbieter deshalb über freiwillige Zertifikate, Mitgliedschaften und Bewertungen. 38 von 41 Anbieterseiten nennen mindestens eine solche Angabe 55.
- DIN SPEC 33454 genannt7 von 41
- davon mit Zertifikat (im Register der Zertifizierten gelistet)3 von 41
- TÜV- oder DEKRA-Zertifikat (meist ISO 9001)12 von 41
- Mitglied im Verband VHBP8 von 41
- Preise und Auszeichnungen6 von 41
- Bewertungsportale und -siegel23 von 41
Mindestwerte nach den abgerufenen Anbieterseiten (Abruf Oktober 2026); Siegel, die nur als Bild eingebunden sind, können fehlen. Ein Anbieter kann mehrere Angaben machen. Das Register der nach DIN SPEC 33454 Zertifizierten listete im Oktober 2026 drei Unternehmen 60.
Quelle: Eigene Auswertung der Anbieterseiten 55; Register der Zertifizierten 60
DIN SPEC 33454. Die freiwillige Spezifikation (Ausgabe Februar 2021) wurde im Verfahren für öffentlich verfügbare Spezifikationen erarbeitet, auf Initiative eines Vermittlers und unter Beteiligung unter anderem von Stiftung Warentest, DIN-Verbraucherrat, Biva und Anbietern. Sie regelt Anforderungen an Vermittler, Betreuungskräfte, Einsatzort und Verträge. Zertifiziert wird durch ein Audit einer Prüfstelle, das Zertifikat gilt drei Jahre 20 60. Das Register der Zertifizierten, das zwei Anbieter betreiben, listete am 10. Oktober 2026 drei Unternehmen 60. Sieben der 41 Anbieterseiten nennen die Norm, drei davon mit Zertifikat. Das BMG-Portal schreibt, ein Siegel sei nicht immer ein Garant für gute Agenturen, es gebe auch gute Agenturen ohne dieses Siegel 61. Die Arbeitsgruppe der Bundesregierung hält fest, dass eine Zertifizierung allein Haushalte nicht vor den rechtlichen Risiken der Beschäftigungsmodelle schützt 8. Die Verbraucherzentrale nennt das Zertifikat ein gutes Zeichen und schließt zugleich nicht aus, dass es für manche Anbieter vor allem ein Marketing-Instrument ist 22.
Andere Siegel. TÜV- oder DEKRA-Zertifikate nennen 12 Seiten, soweit erkennbar nach ISO 9001. Sie bescheinigen ein Qualitätsmanagement im Unternehmen und sagen nichts über die Betreuung im einzelnen Haushalt. Verbandsmitgliedschaften (8 Seiten) zeigen Zugehörigkeit, keine Prüfung. Bewertungsportale (23 Seiten) und Auszeichnungen (6 Seiten) geben Kundenurteile wieder; ihre Aussagekraft hängt von Zahl und Auswahl der Bewertungen ab. Familien können bei jedem Siegel fragen, wer geprüft hat, was geprüft wurde und wie lange es gilt.
Die Stiftung Warentest prüfte 2017 die Verträge und die Information von 13 Vermittlern und fand in allen Verträgen Mängel. Seither gibt es keinen neueren Test 21.
Was Politik und Gesetzgeber bisher vorgelegt haben
- Koalitionsvertrag 2021: Zusage einer „rechtssicheren Grundlage für die 24-Stunden-Betreuung im familiären Bereich“. Der Abschlussbericht der Arbeitsgruppe vom November 2024 kommt zu dem Ergebnis, es gebe „kein einfach umsetzbares Konzept“. Er schlägt ein wissenschaftlich begleitetes Modellprogramm vor, mit regulärer Anstellung, Arbeitszeiten von bis zu 12 Stunden täglich an höchstens sechs Tagen pro Woche und einem Mix aus Betreuungskraft und Pflegedienst. Dafür sei die Zustimmung der anderen Ressorts nötig. Eine Gesetzesinitiative wurde nicht gefunden 8 25.
- Koalitionsvertrag 2025 (CDU/CSU und SPD): Er enthält keine Passage zur Live-in-Betreuung. Er sieht die Prüfung eines jährlichen Familienbudgets für Alltagshelfer vor, um sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bei haushaltsnahen Dienstleistungen zu fördern 25.
- Gesetzgebung 2025/2026: Das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege, das Pflegefachassistenzgesetz und der Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes enthalten keine Regelung zu Live-in-Betreuungskräften 25 26.
- Europa: Die Empfehlung des Rates von 2022 zur Langzeitpflege nennt Live-in-Pflegekräfte als besonders schutzbedürftige Gruppe und empfiehlt, diese Pflegearbeit wirksam zu regulieren und zu professionalisieren. Für die Mitgliedstaaten ist sie nicht bindend 42.
Preise
Was 24-Stunden-Betreuung kostet
Alle Preise in diesem Kapitel sind Preise vor Abzug von Pflegegeld, Verhinderungspflege und Steuerermäßigung. Tagessätze sind mit 30 Tagen je Monat umgerechnet (eigene Rechnung). Der Report wertet die veröffentlichten Preise von 56 Vermittlern aus. Die Einstiegspreise, also die jeweils günstigste veröffentlichte Stufe, liegen zwischen 1.970 € und 3.400 € pro Monat. Der Median beträgt 2.700 €, die mittlere Hälfte liegt zwischen 2.550 € und 2.870 €. Die höchsten Stufen reichen bis 4.500 € 30. Das Diagramm zeigt zusätzlich CAIR als gekennzeichnete Zeile.
- Pflegewunder1.970 bis 2.750 €
- HelpCareab 2.299 €
- Betreuung24ab 2.300 €
- Curasenio2.300 bis 2.750 €+ 50 €
- pflegekraft.click2.400 bis 2.600 €
- Jacura2.400 bis 3.500 €
- Pflege-Zuhause-242.400 bis 3.100 €
- Senovitaab 2.400 €
- Schmucker2.460 bis 2.670 €
- Deutsches Pflegehilfswerk2.490 bis 3.390 €
- Omelia Pflege2.499 bis 3.499 €
- Hausengelab 2.500 €
- BetreuungPlus2.520 bis 3.060 €
- Pol-Pflege24ab 2.550 €
- VitalAssist2.550 bis 2.850 €
- JaSo24 Pflege2.595 bis 3.165 €
- Pflegezuhause.infoab 2.600 €+ 400 €
- Pflegemanufaktur 242.600 bis 3.400 €
- carer242.600 bis 2.900 €
- Prosenior Betreuung2.605 bis 3.055 €
- pflege24-7.de2.650 bis 3.800 €+ 25 €
- Pflegekönigab 2.670 €
- Jan Schweitzer Pflege24ab 2.690 €+ 41 €
- Pflegeagentur 24ab 2.700 €
- Lieber zu Hauseab 2.700 €+ 290 €
- VILENA2.700 bis 3.200 €
- Sankt Andreas Pflegehilfe2.700 bis 3.550 €
- Ulmer-Pflege242.700 bis 3.000 €
- Brinkmann2.700 bis 3.200 €
- PflegePartnerPlusab 2.745 €
- AnSa Vital Agentur2.750 bis 3.050 €
- Carena Direktab 2.750 €
- Betreuung zuhaus'ab 2.770 €
- Pflegehilfe für Senioren2.799 bis 2.999 €
- martaab 2.799 €
- Linaraab 2.800 €+ 35 €
- Agentur 24 Ostalbkreis2.800 bis 3.200 €
- PflegeHeimatab 2.800 €
- 24-Stunden-Pflege Annasab 2.800 €
- Stayhome GmbH2.800 bis 3.100 €
- Pflegeheldenab 2.850 €
- Sozialagentur Oberbayern2.850 bis 3.250 €+ 42 €
- Viva24ab 2.890 €
- Lebenshilfe242.900 bis 3.500 €
- Deutsche Seniorenbetreuung2.990 bis 3.190 €
- Bayernpflege3.000 bis 3.600 €
- Diadema Pflegeab 3.015 €
- Pflegeherzen3.100 bis 3.600 €
- 24stundenbetreut.com3.100 bis 3.900 €+ 31 €
- Kölner Seniorenbetreuung24ab 3.100 €
- Seniorenservice Pfeiffer3.150 bis 3.750 €
- Promedica243.150 bis 3.810 €
- Mecasa3.180 bis 3.540 €+ 45 €
- Gute Pflege Zuhause UG3.200 bis 3.500 €
- Pflege-Institut Weindl3.300 bis 3.600 €
- ELISABETH243.400 bis 4.500 €
- CAIR (Herausgeber)2.646 bis 4.000 €
- Mindestlohn-Brutto, 40 Std./Woche, 2026: 2.409 €
- Mindestlohn-Brutto, 48 Std./Woche, 2026: 2.891 €
- nur „ab“-Preis veröffentlicht, Obergrenze unbekannt
- zusätzliche Gebühren und Pauschalen je Monat, auf 12 Monate umgelegt (ohne Reisekosten)
56 Anbieter mit eindeutig ausgewiesenem Preis vor Abzug von Pflegegeld, Verhinderungspflege und Steuerermäßigung; Tagessätze mit 30 Tagen je Monat umgerechnet. Anbieterangaben ohne Kost und Logis, mit unterschiedlichem Leistungsumfang (Reisekosten teils enthalten, teils zusätzlich, Arbeitszeitannahmen). Median der Einstiegspreise: 2.700,00 €. 8 dieser Einstiegspreise liegen unter dem rechnerischen Mindestlohn-Bruttolohn bei 40 Stunden pro Woche (eigene Rechnung); die Anbieter nennen dazu keine Arbeitszeitannahme. 19 weitere Einträge sind nicht enthalten (Gründe im Datensatz).
Quelle: Preisseiten der Anbieter, Abruf Oktober 2026 30; CAIR: cair-app.com/de/pricing, Stand August 2026 47; Mindestlohn: MiLoV5 17
Alle Werte sind Anbieterangaben mit Abruf im Oktober 2026; einzelne Seiten sind älter (zum Beispiel Stand Dezember 2025). Sie enthalten meist keine Kost und Logis der Kraft; ein Anbieter beziffert sie auf rund 150 € bis 200 € 30, im Arbeitgebermodell setzen Diakonie und Biallo Unterkunft und Verpflegung mit rund 590 € bis 630 € an 35 40. Leistungsumfang und Arbeitszeitannahmen unterscheiden sich, und bei 18 Anbietern sind die Reisekosten im Preis enthalten, bei 20 kommen sie hinzu, bei 18 fehlt die Angabe 30. Acht der 56 Einstiegspreise liegen unter 2.409 €, dem rechnerischen Mindestlohn-Brutto bei 40 Wochenstunden. Die Anbieter nennen dazu keine Arbeitszeit, und der Vergleich ist grob: Der Preis enthält auch Abgaben, Vermittlung und Reise, der Mindestlohn-Brutto dagegen nur den Lohn. Einige Angaben tragen im Datensatz besondere Hinweise, etwa ein Beispielpaket statt einer Untergrenze oder zusätzliche Pauschalen.
Weitere 19 Einträge sind nicht in der Statistik, mit Grund im Datensatz: Preise nach Abzug von Pflegegeld, unklare Preisbasis, nicht belegte Aktualität, Plattformen ohne eigenes Angebot und Doppelungen innerhalb eines Verbunds.
Für CAIR zeigt das Diagramm eine Preisspanne von 2.646 € bis 4.000 € pro Monat vor Leistungen der Pflegekasse und ohne Umsatzsteuer; hinzu kommen 150 € Fahrtkosten je Anreise und je Abreise 47.
Unabhängige Preisorientierungen gibt es nur wenige. Sie folgen keiner einheitlichen Methode 21 22 35 40:
- Verbraucherzentralen 2026: entsandte Hilfskräfte (Durchschnitt)2.800 bis 3.500 €
- Verbraucherzentralen 2026: direkte Anstellung (Mindestwert)2.800 €
- Stiftung Warentest 2017: Kosten der Vermittler1.470 bis 3.400 €
- Diakonie 2024: Arbeitgebermodell2.700 €
- Diakonie 2024: Entsendung2.500 bis 3.000 €
- Diakonie 2024: Selbstständigenmodell1.600 bis 3.000 €
- Caritas CariFair (Arbeitgebermodell)3.600 €
Keine einheitliche Methode: Durchschnitte, Testspannen und Verbandsrechnungen mit unterschiedlichen Annahmen (Arbeitszeit, Kost und Logis, Reise, Gebühren).
Quelle: Verbraucherzentralen 22; Stiftung Warentest 21; Diakonie Deutschland 35; Caritas, Biallo 40
Preisentwicklung
Eine unabhängige Preisreihe gibt es nicht. Gespeicherte frühere Fassungen der Preisseiten von neun Anbietern zeigen, dass alle ihre Einstiegspreise seit ihrem ersten archivierten Stand erhöht haben (die ersten Stände stammen aus den Jahren 2019 bis 2025). Beim Anbieter Prosenior (archivierte Stände von 2019, 2021 und 2023, dazu der Abruf vom Oktober 2026) stieg der Einstiegspreis von 1.945 € (Januar 2021) auf 2.605 € (Oktober 2026), die höchste Sprachstufe von 2.485 € auf 3.055 € 30 31. Bei der Sozialagentur Oberbayern stieg die niedrigste Stufe von 2.150 € bis 2.450 € (Juli 2019, damals neben einem Basis-Festpreis von 1.990 €) auf 2.850 € (heute ein Einzelpreis), die Vermittlungsgebühr von 357 € (300 € plus 19 % Mehrwertsteuer) auf 499,80 € 30 31.
- Mindestlohn je Stunde (Jan. 2021: 9,50 € → 2026: 13,90 €)+46,3 %
- Prosenior, Einstiegspreis (Jan. 2021 → Okt. 2026)+33,9 %
- Prosenior, höchste Sprachstufe (Jan. 2021 → Okt. 2026)+22,9 %
- Verbraucherpreise insgesamt (Jahresraten 2021 bis 2025, kumuliert)+21,9 %
Prosenior steht beispielhaft (archivierte Preisstände 2019, 2021, 2023, 2026) und ist nicht repräsentativ; alle neun Anbieter mit archivierten Preisseiten haben ihre Einstiegspreise seit ihrem ersten archivierten Stand (2019 bis 2025) erhöht (Datensatz). Verbraucherpreise: Jahresteuerung 3,1 % (2021), 6,9 %, 5,9 %, 2,2 %, 2,2 % (2025), kumuliert (eigene Rechnung aus Destatis-Angaben 32). Die Zeiträume sind nicht deckungsgleich: Die Preisreihe reicht bis Oktober 2026, die Verbraucherpreise liegen als Jahresrate bis 2025 vor.
Quelle: Archivierte Prosenior-Preisseiten 31 und Abruf im Oktober 2026 30; Mindestlohn 17; Destatis, Verbraucherpreise 32
Die Preise dieses Anbieters stiegen damit weniger stark als der Mindestlohn. Der Einstiegspreis stieg stärker als die Verbraucherpreise der Jahre 2021 bis 2025 (+21,9 %), die höchste Sprachstufe in ähnlicher Größenordnung. Der Vergleich ist grob, denn die Preisreihe reicht bis Oktober 2026, die Verbraucherpreise liegen als Jahresrate nur bis 2025 vor 32.
Was den Preis beeinflusst
Die Verbraucherzentralen stellten schon 2017 fest, dass sich Preisunterschiede „hauptsächlich“ durch die gewünschten Sprachkenntnisse ergeben und die Schwere der Betreuungssituation „nur eine untergeordnete Rolle“ spielt 11. Die Preislisten von 2026 bestätigen das für den Aufschlag nach Deutschniveau und zeigen weitere Faktoren:
| Faktor | Belegter Aufschlag | Hinweis |
|---|---|---|
| Deutschkenntnisse (niedrigste bis höchste Stufe) | +200 € bis +1.000 € pro Monat | Preislisten mehrerer Anbieter, in Monatswerte umgerechnet (eigene Rechnung), z. B. +360 € (Nonstop Pflege), +400 € (Sozialagentur Oberbayern), +450 € (Prosenior), +500 € (Pflege zu Hause Böhne), +700 € (pflege-zuhause-24.de), +900 € (Deutsches Pflegehilfswerk), +1.000 € (Omelia, „ab“-Preise) 49 30 |
| Zweite Person im Haushalt | +210 € bis +600 € pro Monat | Sozialagentur Oberbayern: +300 € (ohne Pflegebedarf), +400 € bis 600 € (mit Pflegebedarf); Schmucker: +210 € bis +450 € (Tagessatz × 30); Deutsche Seniorenbetreuung: +250 €; Bayernpflege: bis zu +20 % 49 30 |
| Nachteinsätze, Transfer, Demenz | 3 € bis 8 € pro Tag, bzw. +200 € bis 300 € pro Monat für Nachteinsätze | Zwei Anbieter; das Deutsche Pflegehilfswerk erhebt nach eigener Angabe keinen Demenz-Zuschlag 49 30 |
| Feiertage | Doppelter Tagessatz (z. B. bis zu 10 Tage im Jahr) oder Pauschalen von 200 € bis 250 € | Anbieter unterschiedlich; einer berechnet keine Zuschläge 30 |
| Sprache und Erfahrung | Beispiel: 3.500 € statt 3.150 € für Kräfte mit höherem Sprachniveau (B2 bis C1) und langjähriger Erfahrung | Ein Anbieter in München; beide Faktoren sind nicht getrennt ausgewiesen 30 |
| Reise und Wechsel | Rund 100 € bis 300 € pro Fahrt | Teils im Monatspreis enthalten 30 40 |
| Pflegegrad | Uneinheitlich | Mehrere Anbieter nennen ausdrücklich keinen Einfluss, andere staffeln nach Pflegeaufwand; ein Ratgeberportal nennt 2.790 € (Pflegegrad 2 und 3) bis 2.990 € (Pflegegrad 5), die Quelle seiner Tabelle ist unklar 49 |
| Wohnort | Widersprüchlich | Ein Anbieter nennt Unterschiede von 200 € bis 400 €, ein anderer verneint sie 30 |
| Führerschein, Raucherstatus, Haustiere | Meist ohne Betrag | Als Auswahlkriterium genannt, kaum beziffert |
- Deutschkenntnisse: niedrigste bis höchste Stufe+200 bis +1.000 €
- Zweite Person im Haushalt+210 bis +600 €
- Nachteinsätze, Transfer, Demenz+90 bis +300 €
Spannen über die Preislisten einzelner Anbieter (Anbieterangaben, keine Marktstatistik); Tagessätze mit 30 Tagen je Monat in Monatswerte umgerechnet (eigene Rechnung). Für Pflegegrad, Standort, Führerschein, Raucherstatus und Haustiere sind keine belastbaren Beträge veröffentlicht oder die Anbieter widersprechen sich.
Wirtschaftlich entscheidend, aber in Preislisten kaum sichtbar, ist die Arbeitszeit. Der Mindestlohn gilt auch für Bereitschaft 15, und eine einzelne Kraft darf nicht rund um die Uhr arbeiten 8. Eigene Rechnung: Bei einem Vertrag über 40 Wochenstunden und 24 Stunden Anwesenheit an 26 Tagen im Monat (624 Stunden) ergibt der Mindestlohn-Brutto von 2.409 € rechnerisch 3,86 € pro Anwesenheitsstunde. Ein Monatspreis von 2.700 € (Median der Einstiegspreise) entspricht 4,33 €, einer von 3.250 € 5,21 € pro Anwesenheitsstunde. Über den Einzelfall sagt das nichts.
Kostenmodelle
Von 41 Anbietern geben 17 an, keine eigene Vermittlungsgebühr zu erheben. 11 weisen sie als eigenen Posten aus (einmalig 100 € bis 418 €, jährlich 500 € bis 850 € oder monatlich 45 € bis 85 €), 6 nennen sie als im Preis enthalten, ohne Betrag. 2 berechnen eine Plattform- oder Franchisegebühr im Familienpreis, bei 5 fehlt die Angabe 55.
- Ausdrücklich keine eigene Vermittlungsgebühr17 von 41
- Vermittlung als eigener Posten (einmalig, jährlich oder monatlich)11 von 41
- Vermittlung im Preis enthalten, ohne Betrag6 von 41
- Plattform- oder Franchisegebühr im Preis2 von 41
- Keine oder nur teilweise Angabe5 von 41
Zuordnung nach den Angaben auf den Seiten der Anbieter; Sonderpauschalen für Randfälle ändern den Typ nicht.
Quelle: Eigene Auswertung der Anbieterseiten, Abruf 9.10.2026 55
Arbeitszeit und Verdienst der Kräfte
Die neueste Befragung von Betreuungskräften selbst ist die BAuA/Minor-Erhebung von 2023 (n = 429, nicht repräsentativ). Die Befragten arbeiteten im Schnitt 71,5 Stunden pro Woche, 76,5 % an sieben Tagen pro Woche. 47,1 % hatten Bereitschaft, 63,2 % standen nachts zur Arbeit auf, und 50,6 % hatten einen schriftlichen Arbeitsvertrag 50. Zum Verdienst enthält die Studie keine Angabe. Eine ältere Befragung von 279 polnischen Betreuungskräften (Deutsches Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung, DeZIM, Oktober 2020 bis Februar 2021, nicht repräsentativ) ergab bei rund 65 % ein Nettoeinkommen von 1.200 € bis 1.600 € pro Monat bei durchschnittlich 11 Stunden Arbeit pro Tag. Die Autorinnen simulieren daraus einen durchschnittlichen Nettostundenlohn von 6,70 € (Median 5,90 €; 95-%-Bereich der Simulation 2,20 € bis 15,30 €) 34. Die Hans-Böckler-Stiftung nennt für die Selbstständigenmodelle zweier Agenturen 800 € bis 1.800 € netto 33.
Kosten für Haushalte im Vergleich
Der durchschnittliche Eigenanteil im Pflegeheim beträgt im ersten Jahr 3.364 €, ab dem 37. Monat 2.111 € (Verband der Ersatzkassen, vdek, Stichtag 1. Juli 2026) 29. Für die häusliche Betreuung hängt der Eigenanteil vom Preis und davon ab, welche Leistungen der Pflegeversicherung und welche Steuerermäßigung greifen. Die folgende Modellrechnung verwendet den auf 50 € gerundeten Median der Einstiegspreise (2.700 € pro Monat) bei Pflegegrad 3. Die Werte sind nicht gleichartig: Der Heim-Eigenanteil enthält Unterkunft und Verpflegung (1.068 €) und Investitionskosten (521 €), die 24-Stunden-Werte schließen Kost und Logis der Kraft aus. Weder der Heim- noch der 24-Stunden-Wert enthält die Kosten einer weiterlaufenden eigenen Wohnung.
- Pflegeheim, 1. Aufenthaltsjahr (Bundesdurchschnitt)3.364 €
- Pflegeheim, ab dem 37. Monat2.111 €
- 24-Stunden-Betreuung à 2.700 € (gerundeter Median der Einstiegspreise), nur Pflegegeld2.101 €
- 24-Stunden-Betreuung à 2.700 €, mit Jahresbetrag und Steuerermäßigung1.473 €
Die 24-Stunden-Werte sind eine Modellrechnung mit dem auf 50 € gerundeten Median der Einstiegspreise (2.700 € pro Monat), ohne Kost und Logis der Kraft. Die Werte sind nicht gleichartig: Der Heim-Eigenanteil enthält Unterkunft und Verpflegung (1.068 €) und Investitionskosten (521 €). Weder der Heim- noch der 24-Stunden-Wert enthält die Kosten einer weiterlaufenden eigenen Wohnung.
Quelle: vdek 29; BMG Leistungsbeträge 2026 28; § 35a EStG 24; eigene Rechnung
Das Pflegegeld wird gezahlt, wenn die Pflege privat organisiert wird (Pflegegrad 3: 599 € pro Monat) 28. Hinzu kommt der Gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von 3.539 € pro Jahr (294,92 € pro Monat) 28. Die Steuerermäßigung nach § 35a Einkommensteuergesetz beträgt 20 % der Arbeitskosten, höchstens 4.000 € pro Jahr (333,33 € pro Monat) 24. Im Modell bleiben 2.101 € (nur Pflegegeld) beziehungsweise 1.473 € (mit Jahresbetrag und Steuerermäßigung) Eigenanteil pro Monat, jeweils zuzüglich Kost und Logis (eigene Rechnung).
Pflegereform 2027
Stand des Verfahrens
Das Bundeskabinett beschloss am 30. September 2026 den Entwurf eines Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG). Das Verfahren ist laut Bundesgesundheitsministerium „laufend“. Bundestag und Bundesrat haben den Entwurf noch nicht beraten. Er sieht ein Inkrafttreten am 1. Januar 2027 vor, einzelne Teile 2028 und 2029 26 27.
Gegenüber dem Referentenentwurf vom 5. Juni 2026 wurden unter anderem die Kürzung der Rentenbeiträge für Pflegepersonen, die Streckung der Heimzuschläge und die Halbierung des Pflegegelds in den Pflegegraden 2 und 3 für die ersten drei Monate nach erstmaligem Bezug gestrichen. Verschärft wurde die Streichung des Entlastungsbetrags im Pflegegrad 1 (vorher um die Hälfte, jetzt vollständig). Die Pflegebegleitung beginnt erst 2029. Die jährliche Entlastung der Pflegeversicherung durch die Maßnahmen für 2027 sinkt von 11,25 Mrd. € auf 6,25 Mrd. € (rechnerisches Defizit 2027: 7,6 Mrd. €) 26.
Leistungen heute und im Entwurf
| Leistung pro Monat, nach Pflegegrad | 2 | 3 | 4 | 5 |
|---|---|---|---|---|
| Pflegegeld heute (§ 37 SGB XI) | 347 € | 599 € | 800 € | 990 € |
| „Pflegegeld im Umfang eines Entlastungsbudgets“, Entwurf | 380 € | 630 € | 890 € | 1.080 € |
| Pflegesachleistung heute (§ 36) | 796 € | 1.497 € | 1.859 € | 2.299 € |
| Sachleistungsbudget, Entwurf | 890 € | 1.590 € | 2.090 € | 2.530 € |
Weitere Änderungen laut Entwurf 26 28:
- Gemeinsamer Jahresbetrag (Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, heute 3.539 € pro Jahr): entfällt. An seine Stelle tritt ein Überbrückungsbudget von bis zu 2.285 € pro Jahr, das nur für Notdienste und Kurzzeitpflege zweckgebunden ist. Ersatzpflege kann künftig aus dem Entlastungs-, dem Sachleistungs- und dem Sozialraumbudget bezahlt werden (Begründung des Entwurfs, S. 204). Das Sozialraumbudget ist auf anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag begrenzt und passt deshalb nicht ohne Weiteres zu einer Betreuungskraft.
- Entlastungsbetrag (131 € pro Monat): wird zum Sozialraumbudget von bis zu 175 € pro Monat (unter 25 Jahren bis zu 300 €), nur für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag und gegen Beleg. Im Pflegegrad 1 entfällt er.
- Erstattung für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (bis zu 42 € pro Monat): entfällt als eigene Leistung. Die Mittel sollen aus dem Pflegegeld im Umfang des Entlastungsbudgets bezahlt werden. Für Pflegegrad 1, der kein Budget erhält, ist der Verbleib nicht geklärt.
- Dynamisierung: Die für 2028 vorgesehene Erhöhung entfällt, ab 2029 sollen die Leistungen jährlich angepasst werden.
- Pflegebegleitung ab 2029: Pflegegeld-Bezieher müssen einmal jährlich einen Besuch abrufen, sonst wird das Pflegegeld gekürzt und im Wiederholungsfall entzogen. Bis Ende 2028 gilt weiter der halbjährliche Beratungsbesuch. Die Umsetzung in Haushalten mit Betreuungskraft ist nicht geregelt. Eine Änderung der Steuerermäßigung nach § 35a enthält der Entwurf nicht 26.
Was das für Haushalte mit Betreuungskraft bedeutet
Die 24-Stunden-Betreuung wird im Entwurf (249 Seiten) und im Referentenentwurf (210 Seiten) an keiner Stelle erwähnt, auch nicht unter den Begriffen Live-in, häusliche Gemeinschaft, Entsendung oder Personenbetreuung. Einzelne verwandte Begriffe kommen vor: Der Entwurf nennt „Agenturen zur Vermittlung von Betreuungs- und Entlastungsleistungen“ im Zusammenhang mit dem Sozialraumbudget (§ 45a) und „Pflege- und Betreuungspersonal aus dem Ausland“ im Zusammenhang mit Pflegeeinrichtungen, jeweils ohne erkennbaren Bezug zur Betreuung im Haushalt rund um die Uhr 26. Die Wirkung ergibt sich nur mittelbar aus den Leistungen der Pflegeversicherung. Der Verband VHBP und der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) fordern in ihren Stellungnahmen vom 10. Juni 2026 Regelungen dazu 37. Der Sachleistungsanspruch (§ 36 Abs. 4 SGB XI-E) wird im Entwurf von Pflegekassen sowie von ambulanten Pflege- und Betreuungseinrichtungen mit Versorgungsvertrag erbracht; die bestehenden Sätze zu Kooperationen mit Anbietern haushaltsnaher Dienstleistungen und zu Einzelpersonen mit Vertrag nach § 77 Abs. 1 bleiben unberührt. Ein Vertrag mit einer Vermittlungs- oder Entsendefirma wird im Wortlaut nicht genannt 26.
Eigene Modellrechnung für Haushalte, die Pflegegeld beziehen (Pflegegrad 2 bis 5):
- +33−262Pflegegrad 2
- +31−264Pflegegrad 3
- +90−205Pflegegrad 4
- +90−205Pflegegrad 5
- Nur Pflegegeld
- Pflegegeld und Gemeinsamer Jahresbetrag voll genutzt (Obergrenze des Verlusts)
Eigene Modellrechnung auf Basis von geltendem Recht (§§ 37, 42a SGB XI) und Kabinettsentwurf vom 30.9.2026 (Entwurf, kein geltendes Recht). Der Jahresbetrag von 3.539 € ist auf 12 Monate umgelegt. Annahme, die nicht belegt ist: dass ein Haushalt mit 24-Stunden-Betreuung den Jahresbetrag tatsächlich abrechnen kann; die zweite Säule ist deshalb eine Obergrenze des Verlusts. Nicht gegengerechnet sind das Überbrückungsbudget (bis zu 2.285 € pro Jahr) und die Ersatzpflege, die künftig aus den höheren Budgets bezahlt werden kann.
Quelle: BMG, Kabinettsentwurf PNOG, Art. 1 26; gesetze-im-internet.de; eigene Rechnung
- Wer nur Pflegegeld bezieht, hätte 31 € bis 90 € pro Monat mehr: 33 € (Pflegegrad 2), 31 € (3), 90 € (4) und 90 € (5) 26 28. Das höhere Pflegegeld soll laut Begründung zugleich die bisherige Verhinderungspflege und die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel abdecken. Wer die Erstattung von bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel bisher nutzt, hätte in den Pflegegraden 2 und 3 netto 9 € beziehungsweise 11 € weniger (eigene Rechnung).
- Wer zusätzlich den Gemeinsamen Jahresbetrag voll nutzt, hätte höchstens 205 € bis 264 € pro Monat weniger: 262 € (Pflegegrad 2), 264 € (3), 205 € (4) und 205 € (5). Je Jahr sind das höchstens 2.459 € bis 3.167 €. Das ist eine Obergrenze: Nicht gegengerechnet sind das Überbrückungsbudget (bis zu 2.285 € pro Jahr) und die Möglichkeit, Ersatzpflege aus den höheren Budgets zu bezahlen. Voraussetzung für den Jahresbetrag ist nach geltendem Recht außerdem, dass die private Pflegeperson verhindert ist 59.
Die Begründung des Entwurfs nennt die Umschichtung „ausgabenneutral“; im Einzelfall kann der Betrag trotzdem sinken. Fristen und Schritte für Familien erklärt der Beitrag Pflegereform 2027: Was sich für die 24-Stunden-Betreuung ändert.
Daten und Methodik
Stand und Abruf: Alle Quellen wurden im Oktober 2026 abgerufen, sofern nicht anders angegeben. Preisangaben der Anbieter sind Momentaufnahmen dieses Tages.
Daten zum Herunterladen: Die Zahlen hinter den Diagrammen stehen als CSV-Dateien mit Quellenangabe zur Verfügung. Zitieren mit Quellenangabe ist ausdrücklich erwünscht.
- Pflegebedürftige nach Pflegestatistik, Versorgungsart 2023, Leistungsempfänger der sozialen Pflegeversicherung, Vorausberechnung, Pflegebedürftige nach Bundesland
- Nutzung nach Pflegegrad, Schätzungen zur Zahl der Kräfte und Haushalte, Zahl der Agenturen, Nachfrageprofil des Portals 24h-Pflege-Check
- Preise der Anbieter, Vertragsbedingungen der Anbieter, Kostenmodelle der Anbieter, Siegel und Zertifikate, Preisentwicklung (frühere Seitenstände), Preistreiber, Eigenanteil im Vergleich
- Leistungen im Entwurf 2027, Modellrechnung zur Reform
Vertragsbedingungen: Die Auswertung der Anbieterseiten (41 Anbieter, Abruf im Oktober 2026) zählt nur Angaben, die auf den Seiten stehen. Wo eine Seite sich selbst widerspricht, steht im Datensatz der Hinweis. Nicht alle AGB waren abrufbar.
Preisauswertung: In der Statistik stehen 56 Anbieter mit eindeutig ausgewiesenem Preis vor Abzug von Pflegegeld. Sie wurden nicht zufällig gezogen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit; die Auswertung ist keine Marktstatistik. Die Ausschlüsse und ihre Gründe stehen im Datensatz.
Eigene Rechnungen: Prozentwerte, Mediane, Mindestlohn-Beträge, die Modellrechnungen zu Eigenanteil und Reform sind von CAIR berechnet und so gekennzeichnet. Tagessätze der Anbieter sind mit 30 Tagen je Monat umgerechnet. Die Annahmen stehen im jeweiligen Text.
Grenzen: Preise sind Anbieterangaben. Befragungen von Verbänden und Portalen sind meist nicht repräsentativ. Mehrere Studien beruhen auf Erhebungen von 2017 bis 2023. Der Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes kann sich im Verfahren ändern. Der Report ersetzt weder Rechts- noch Steuerberatung.
Zitierhinweis: CAIR (2026): 24-Stunden-Betreuung Report 2026. Markt, Recht, Preise und Pflegereform in Zahlen. Stand Oktober 2026. https://cair-app.com/de/news/24-stunden-betreuung-report-2027
Korrekturen und Hinweise: Wer einen Fehler findet oder eine bessere Quelle kennt, kann sich über das Kontaktformular melden. Änderungen werden unten im Abschnitt Aktualisierungen vermerkt.
Quellenverzeichnis
Die Zahlen im Text führen zur jeweiligen Quelle: Beim Darüberfahren oder Antippen erscheint eine Karte mit Titel, Herausgeber und Datum, dazu Symbole zum Kopieren des Links, zum Öffnen der Quelle und zum Sprung ins Verzeichnis. Jeder Eintrag lässt sich hier aufklappen und enthält die vollständige Angabe.
1Destatis · Pflegestatistik 2023, Deutschlandergebnisse, 2024Details
Statistisches Bundesamt (Destatis): Statistischer Bericht „Pflegestatistik: Pflege im Rahmen der Pflegeversicherung, Deutschlandergebnisse 2023“, Tab. 22421-01 und 22421-02, 18.12.2024.
Amtlichdestatis.de2Destatis · 5,7 Mio. Pflegebedürftige zum Jahresende 2023 (Pressemitteilung), 18.12.2024Details
Destatis: Pressemitteilung Nr. 478 vom 18.12.2024, „5,7 Millionen Pflegebedürftige zum Jahresende 2023“.
Amtlichdestatis.de3BMG · Leistungsempfänger der sozialen Pflegeversicherung, Statistiken bis 2025, 2026Details
Bundesministerium für Gesundheit (BMG): Leistungsempfänger der sozialen Pflegeversicherung am Jahresende nach Pflegegraden sowie im Jahresdurchschnitt nach Leistungsarten, Statistiken bis 2025. Die Pflegegeld-Zahlen stammen aus der BMG-Datei „Leistungsempfänger der sozialen Pflegeversicherung am Jahresende nach Leistungsarten“, die Gesamtzahlen aus der Datei nach Altersgruppen (beide Stand bis 2025).
4Destatis · Pflegevorausberechnung 2022 bis 2070, 2023Details
Destatis: Statistischer Bericht „Pflegevorausberechnung, Deutschland und Bundesländer, 2022 bis 2070“, Tab. 12421-01, und Pressemitteilung Nr. 124 vom 30.03.2023.
Amtlichdestatis.de5BARMER, Universität Bremen · BARMER Pflegereport 2025, 2025Details
Rothgang, H. u. a. (Universität Bremen, SOCIUM): BARMER Pflegereport 2025, Schriftenreihe zur Gesundheitsanalyse Band 48, Tab. 2.1 (Abgrenzung von Pflegestatistik, SPV und PPV).
Studiebarmer.de6Kantar im Auftrag des BMG · Studie zum Pflegebedürftigkeitsbegriff, Los 2 (Erhebung 2018), 2019Details
Kantar Public im Auftrag des BMG: Studie zur Umstellung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs, Abschlussbericht Los 2 (Repräsentativerhebung 2018), 2019, Abschn. 3.4.2.
7Hans-Böckler-Stiftung · Pflege in den eigenen vier Wänden: Zeitaufwand und Kosten, 2017Details
Hielscher, V., Kirchen-Peters, S., Nock, L., Ischebeck, M.: Pflege in den eigenen vier Wänden: Zeitaufwand und Kosten. Hans-Böckler-Stiftung, Study 363, Juni 2017.
Studieboeckler.de8BMAS, BMG, Pflegebevollmächtigter · Abschlussbericht Arbeitsgruppe Live-In-Betreuung, 11/2024Details
BMAS, BMG und Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung: Abschlussbericht der Arbeitsgruppe zur Gestaltung einer rechtssicheren Grundlage für die Live-In-Betreuung im familiären Bereich, Stand November 2024.
9Bundestag · Drucksache 19/27415: Agenturen für 24-Stunden-Pflegekräfte, 09.03.2021Details
Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage, Bundestagsdrucksache 19/27415 vom 09.03.2021 („Agenturen für sogenannte 24-Stunden-Pflegekräfte“).
Amtlichdserver.bundestag.de10Bundestag · Drucksache 19/28920: Sogenannte 24-Stunden-Pflegekräfte, 22.04.2021Details
Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage, Bundestagsdrucksache 19/28920 vom 22.04.2021 („Sogenannte 24-Stunden-Pflegekräfte“).
Amtlichdserver.bundestag.de11Verbraucherzentralen · Marktcheck: Verträge der 24-Stunden-Betreuung, 06/2017Details
Verbraucherzentralen Berlin, Brandenburg, Saarland: „Verlässlich? Transparent? Flexibel? Verträge rund um die ‚24-Stunden-Betreuung‘ durch ausländische Betreuungskräfte im Marktcheck“, Stand Juni 2017.
12SVR, Leiber und Rossow · Beschäftigung von Migrantinnen in der 24-Stunden-Betreuung, 02/2022Details
Leiber, S., Rossow, V.: Beschäftigung von Migrantinnen in der sogenannten „24-Stunden-Betreuung“ in Privathaushalten. Expertise für das SVR-Jahresgutachten 2022, Februar 2022.
Studiesvr-migration.de13VdK, Hochschule Osnabrück · VdK-Pflegestudie und Ergebnisse zur 24-Stunden-Pflege, 2023Details
Sozialverband VdK, Hochschule Osnabrück: Die VdK-Pflegestudie, Abschlussbericht Februar 2023 (offene Online-Befragung, nicht repräsentativ), und „Zentrale Studienergebnisse zur 24-Stunden-Pflege“, 27.04.2023; Zufriedenheit Tab. 36, Gründe und Vermittlung Tab. 44 bis 53.
Studievdk.de14Care Platforms GmbH (24h-Pflege-Check) · Branchenreport 2024, 03/2025Details
Care Platforms GmbH (24h-Pflege-Check.de): Branchenreport 2024, Häusliche 24-Stunden-Pflege und -Betreuung, März 2025. Portaldaten eines Vergleichsportals mit eigenem Geschäftsinteresse, nicht repräsentativ.
Anbieterangabe24h-pflege-check.de15Bundesarbeitsgericht · Urteil 5 AZR 505/20: Mindestlohn und Bereitschaft, 24.06.2021Details
Bundesarbeitsgericht: Urteil vom 24.06.2021, 5 AZR 505/20 (Mindestlohn, Bereitschaft, ausländische Betreuungskräfte).
Recht und Gerichtbundesarbeitsgericht.de16Arbeitsgericht Berlin · Pressemitteilung 22/22 zum Urteil des LAG Berlin-Brandenburg, 06.09.2022Details
Arbeitsgericht Berlin: Pressemitteilung Nr. 22/22 vom 06.09.2022 zum Urteil des LAG Berlin-Brandenburg vom 05.09.2022, 21 Sa 1900/19.
Recht und Gerichtberlin.de17Bundesregierung · Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung, 2025Details
Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV5), BGBl. 2025 I Nr. 268, und Mindestlohngesetz §§ 1, 20, 21. Der Ausgangswert von 9,50 € ab 01.01.2021 stammt aus der Dritten Mindestlohnanpassungsverordnung (BGBl. 2020 I Nr. 51, S. 2356; https://umwelt-online.de/recht/allgemei/wirtschaft/milov3.htm).
Recht und Gerichtgesetze-im-internet.de18Gesetze im Internet · Arbeitszeitgesetz, Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, abgerufen 09.10.2026Details
Arbeitszeitgesetz §§ 3, 5, 17, 18 (verlinkt); Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz §§ 3 bis 5 (https://www.gesetze-im-internet.de/schwarzarbg/). SchwarzArbG § 3: https://www.gesetze-im-internet.de/schwarzarbg_2004/__3.html
Recht und Gerichtgesetze-im-internet.de19Prof. Gregor Thüsing, BMG · Gutachten: Häusliche 24h-Betreuung durch Selbständige, 11/2019Details
Thüsing, G.: Häusliche 24h-Betreuung durch Selbständige. Gutachten für das BMG, November 2019.
20DIN Media · DIN SPEC 33454:2021-02, 02/2021Details
DIN SPEC 33454:2021-02, Betreuung unterstützungsbedürftiger Menschen durch im Haushalt wohnende Betreuungskräfte aus dem Ausland, Anforderungen an Vermittler, Dienstleistungserbringer und Betreuungskräfte. Inhaltsverzeichnis und Produktseite gelesen. Der Normtext ist nach Registrierung kostenlos erhältlich, wurde für diesen Report nicht ausgewertet; Angaben zum Inhalt stammen aus dem Inhaltsverzeichnis und aus Zweitquellen.
Recht und Gerichtdinmedia.de21Stiftung Warentest · Vermittler von Betreuungskräften aus Osteuropa, 2017Details
Stiftung Warentest: „Pflege: Betreuungskraft aus Osteuropa, die besten Vermittler“, test 5/2017 (Pressemitteilung 26.04.2017, Artikel 23.05.2017), Pressemitteilung 23.04.2009, Ratgeber 12.07.2022. Nur der frei zugängliche Teil wurde gelesen. Gelesen wurde der frei zugängliche Teil; die Zählung von 266 Agenturen stammt aus Sekundärquellen (BMG-Arbeitsgruppe, SVR).
Studietest.de22Verbraucherzentrale · Ausländische Betreuungskräfte: Wie geht das legal?, 13.08.2026Details
Verbraucherzentrale: „Ausländische Betreuungskräfte, wie geht das legal?“, Stand 13.08.2026, und „Wie finde ich eine seriöse Vermittlungsagentur?“, Stand 18.07.2025. Das Zitat zum „Marketing-Tool“ steht auf der Seite „Wie finde ich eine seriöse Vermittlungsagentur für häusliche Betreuung?“ (Stand 18.07.2025): https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/pflege-zu-hause/wie-finde-ich-eine-serioese-vermittlungsagentur-fuer-haeusliche-betreuung-51547
Verbandverbraucherzentrale.de23Europäische Union · VO (EG) 883/2004, VO 987/2009, Entsenderichtlinie, abgerufen 09.10.2026Details
Verordnung (EG) Nr. 883/2004, Art. 12 (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32004R0883); Verordnung (EG) Nr. 987/2009, Art. 14; Richtlinie 96/71/EG in der Fassung der Richtlinie (EU) 2018/957, Art. 3 Abs. 1a (verlinkt).
Recht und Gerichteur-lex.europa.eu24Gesetze im Internet · Einkommensteuergesetz § 35a, abgerufen 09.10.2026Details
Einkommensteuergesetz § 35a (Steuerermäßigung für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen).
Recht und Gerichtgesetze-im-internet.de25CDU/CSU, SPD und weitere · Koalitionsverträge und Pflegegesetze 2025, 2025Details
Koalitionsvertrag CDU/CSU und SPD 2025 („Verantwortung für Deutschland“), Volltextsuche; Koalitionsvertrag 2021 zitiert nach Q8; Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege, BGBl. 2025 I Nr. 371; Pflegefachassistenzgesetz, BGBl. 2025 I Nr. 259.
Amtlichkoalitionsvertrag2025.de26BMG · Pflegeneuordnungsgesetz, Kabinettsentwurf, 30.09.2026Details
BMG: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz, PNOG), Kabinettsfassung vom 30.09.2026, Art. 1 und Art. 11, sowie Referentenentwurf vom 05.06.2026.
27BMG, Bundesrat · Verfahren und Termine zum Pflegeneuordnungsgesetz, 09.10.2026Details
BMG: Pressemitteilung „Kabinett beschließt Pflegeneuordnungsgesetz“ vom 30.09.2026 und Verfahrensübersicht; Bundesrat: Tagesordnung der 1069. Sitzung und Terminübersicht (Stand 09.10.2026).
28BMG · Leistungsansprüche 2026 im Kurzüberblick, SGB XI, 04.11.2025Details
BMG: Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026 an die Pflegeversicherung im Kurzüberblick, Stand 04.11.2025; Sozialgesetzbuch XI §§ 36, 37, 42a, 45b.
29vdek · Eigenanteile in der stationären Pflege, Juli 2026, 14.07.2026Details
Verband der Ersatzkassen (vdek): Eigenbeteiligung in der stationären Pflege, Pressemitteilung vom 14.07.2026 (Stichtag 01.07.2026).
Verbandvdek.com30Vermittler und Plattformen · Preisseiten von 56 Anbietern, 09.10. und 10.10.2026Details
Preisseiten von Vermittlern und Plattformen (Anbieterangaben, Abruf Oktober 2026). Die Liste mit Adresse, Stand und Hinweisen je Anbieter steht im Datensatz. 56 Anbieter mit eigener Preisseite; Belege (Seitentext und Screenshot mit Abrufzeitpunkt) liegen intern vor.
Anbieterangabecair-app.com31Archivierte Anbieterseiten · Archivierte Preisseiten von Anbietern, 2019 bis 2025Details
Archivierte Preisseiten von Anbietern, 2019 bis 2025. Archivadressen im Datensatz.
Anbieterangabecair-app.com32Destatis · Verbraucherpreise 2025 (Pressemitteilung 019), 16.01.2026Details
Destatis: Pressemitteilung Nr. 019 vom 16.01.2026, Verbraucherpreise 2025.
Amtlichdestatis.de33Hans-Böckler-Stiftung · Reduktion der Arbeitszeit in der Live-In-Pflege, 04/2022Details
Habel, S., Tschenker, T.: Reduktion der Arbeitszeit in der Live-In-Pflege. Hans-Böckler-Stiftung, Study 471, April 2022.
Studieboeckler.de34DeZIM-Institut · Harter Job in schweren Zeiten (Briefing Note 8), 18.11.2022Details
Bartig, S., Harder, N., Herpell, A., Nowicka, M.: Harter Job in schweren Zeiten. DeZIM Briefing Note #08, 18.11.2022 (gelesen in der polnischen Fassung).
Studiedezim-institut.de35Diakonie Deutschland · Live-in-Care und andere Unterstützungsformen, 04/2024Details
Diakonie Deutschland: Live-in-Care und andere Unterstützungsformen für zeitintensive Betreuung und Pflege, April 2024, S. 36, 44, 45.
Verbanddiakonie.de36Der Paritätische · Positionspapier Beschäftigungssituation von Live-in-Kräften, 29.09.2023Details
Der Paritätische Gesamtverband: Positionspapier „Beschäftigungssituation von Live-in-Kräften in Deutschland“, 29.09.2023.
Verbandder-paritaetische.de37VHBP, AGVP · Stellungnahmen zum Pflegeneuordnungsgesetz, 10.06.2026Details
Verband für häusliche Betreuung und Pflege (VHBP): Stellungnahme zum Referentenentwurf PNOG, 10.06.2026; Arbeitgeberverband Pflege (AGVP): Stellungnahme, 10.06.2026 (dort „rechtliche Grauzone“). Verbandspositionen, auf der BMG-Seite zum Gesetzgebungsverfahren (Reiter Stellungnahmen) veröffentlicht.
38Freie Hansestadt Bremen · Mitteilung des Senats, Drucksache 21/261, 30.01.2024Details
Senat der Freien Hansestadt Bremen: Mitteilung zur Beschäftigungssituation ausländischer Betreuungskräfte, Bremische Bürgerschaft Drs. 21/261 vom 30.01.2024 (zitiert u. a. die BAGSS-Befragung Saarland 2017).
Amtlichbremische-buergerschaft.de39Minor · Die „vierte Säule“ der Pflege, 05/2023Details
Minor, Fachstelle Einwanderung und Integration: „Die ‚vierte Säule‘ der Pflege“, Online-Befragung von 609 Live-ins, Studie 05/2023 (gelesen über eine Internet-Archive-Kopie). Archivkopie vom 22.03.2025.
Studieweb.archive.org40Deutscher Caritasverband, Biallo · CariFair: Kosten und Modell, 2023 und 2026Details
Deutscher Caritasverband: Pressemitteilung vom 08.05.2023 zu CariFair; Biallo & Team: „Ausländische Betreuungskräfte“, Ausgabe 05, Januar 2026, S. 11 bis 13. Der Betrag von rund 3.600 € ist eine Angabe aus dem Biallo-Beitrag (Sekundärquelle).
Verbandcaritas.de41Republik Österreich, WKO · Förderung der 24-Stunden-Betreuung, Branchendaten, 2026Details
Österreich: oesterreich.gv.at, Förderung der 24-Stunden-Betreuung (Stand 01.01.2026); Wirtschaftskammer Österreich, Branchendaten Personenberatung und Personenbetreuung, September 2026. Das Hausbetreuungsgesetz ist 2007 in Kraft getreten (BGBl. I Nr. 33/2007, RIS: https://www.ris.bka.gv.at).
Amtlichoesterreich.gv.at42Rat der EU, Europäische Kommission · Empfehlung des Rates zur Langzeitpflege, 08.12.2022Details
Rat der Europäischen Union: Empfehlung vom 8. Dezember 2022 zum Zugang zu bezahlbarer, hochwertiger Langzeitpflege (2022/C 476/01), Nr. 7 Buchst. c (gelesen in der englischen Fassung: „effective regulation and professionalisation of such care work“); Begleitdokument: Mitteilung COM(2022) 440 vom 07.09.2022 zur Europäischen Pflegestrategie.
Recht und Gerichteur-lex.europa.eu43Destatis · Pflegestatistik, Länderergebnisse 2023, 22.01.2025Details
Destatis: Statistischer Bericht „Pflegestatistik: Pflege im Rahmen der Pflegeversicherung, Länderergebnisse 2023“, Tab. 22421-01 (Pflegebedürftige und Pflegequote nach Land und Art der Versorgung), erschienen am 22.01.2025.
Amtlichdestatis.de44Europäische Kommission, GISCO · Verwaltungsgrenzen NUTS 2021, 2021Details
Europäische Kommission, GISCO: Verwaltungsgrenzen NUTS 2021 (Ebene 1, Maßstab 1:20 Mio.), © EuroGeographics. Für die Karte vereinfacht dargestellt.
Amtlichec.europa.eu45Destatis · Pressemitteilungen zur Pflegestatistik 2015 bis 2021, 2017 bis 2022Details
Statistisches Bundesamt: Pressemitteilung Nr. 017 vom 16.01.2017 (Pflegestatistik 2015), Nr. 501 vom 18.12.2018 (2017; https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2018/12/PD18_501_224.html), Nr. 507 vom 15.12.2020 (2019; https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/12/PD20_507_224.html), Nr. 554 vom 21.12.2022 (2021; https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2022/12/PD22_554_224.html); Statistischer Bericht Pflegestatistik 2021, Tab. 1.1.
Amtlichdestatis.de46Sozialverband VdK · Fakten-Blatt zur Nächstenpflege, 17.05.2023Details
Sozialverband VdK: Fakten-Blatt zur Nächstenpflege, 17.05.2023, S. 1: „Nach VdK-Hochrechnungen beschäftigen lediglich 221.000 Pflegehaushalte eine solche Betreuungskraft.“ Die Methode der Hochrechnung ist im Abschlussbericht nicht dargelegt; der Bremer Senat übernimmt die Zahl als „mindestens 221.000 Familien“ [Q38].
Verbandvdk.de47CAIR AG · Preise für 24-Stunden-Betreuung bei CAIR, Stand August 2026Details
CAIR AG: Preisseite cair-app.com/de/pricing, Stand August 2026, abgerufen im Oktober 2026. Preisspanne 2.646 € bis 4.000 € pro Monat; Betreuungspreis ohne Umsatzsteuer und vor den Leistungen der Pflegekasse; 150 € Fahrtkosten je Anreise und je Abreise. Der Betreuungsvertrag kommt mit dem Anbieter zustande, den die Familie bucht (selbstständige Betreuungskraft oder Agentur).
Anbieterangabecair-app.com48VHBP · Stellungnahme zum Referentenentwurf Pflegekompetenzgesetz, 12.07.2025Details
Verband für häusliche Betreuung und Pflege (VHBP): Stellungnahme zum Referentenentwurf des Pflegekompetenzgesetzes, 12.07.2025 (nennt „rund 700.000“ Betreuungspersonen im Laufe eines Jahres). Verbandsangabe ohne dargelegte Methode.
49Anbieter und Ratgeberportale · Weitere Preislisten zu Aufschlägen, abgerufen 09.10.2026Details
Nonstop Pflege (https://nonstoppflege.de/24-stunden-pflege-kosten/, „ab € 80 / 84 / 88 / 92 pro Tag“ nach Deutschkenntnissen); Pflege zu Hause Böhne (https://www.pflege-zuhause-boehne.de/preise-24h-betreuung, A1 ab 2.250 € bis B2/C1 ab 2.750 €); pflege-zuhause-24.de (https://pflege-zuhause-24.de/kosten-und-zuschuesse/, A1/A2 ab 2.400 € bis C1/C2 ab 3.100 €); Deutsche Seniorenbetreuung (Kostenrechner, Stand September 2026, zweite Person +250 €); Bayernpflege (https://www.bayernpflege.de/kosten-pflegekraft-osteuropa.html, zweite Person bis zu 20 %); pflege.net (https://www.pflege.net/24h-pflege-kosten/, Tabelle nach Pflegegrad). Anbieter- und Ratgeberangaben; Umrechnung auf 30 Tage je Monat ist eigene Rechnung.
Anbieterangabenonstoppflege.de50Beike, Rösler, Skwarek, Wendsche, Pfeffer-Hoffmann · Behind closed doors: Befragung migrantischer Live-in-Kräfte in Deutschland, 15.06.2026Details
Beike u. a.: Behind closed doors: a cross-sectional survey on the health and working conditions of migrant live-in care workers in Germany, European Journal of Public Health 36(4), 2026, DOI 10.1093/eurpub/ckag082, Table 1. Online-Befragung Juni bis Juli 2023, n = 429, Rekrutierung über geschlossene Facebook-Gruppen, nicht repräsentativ. Gelesen über die Artikelseite; das BAuA-Faktenblatt war nicht abrufbar.
Studieacademic.oup.com51Europäische Kommission, HIVA-KU Leuven · Posting of workers: Reports on A1 Portable Documents 2022, 2023 und 2024, 2023 bis 2025Details
HIVA-KU Leuven für die Generaldirektion Beschäftigung der EU-Kommission: Posting of workers. Report on A1 Portable Documents issued in 2022 (https://lirias.kuleuven.be/retrieve/753403), 2023 (https://webgate.ec.europa.eu/circabc-ewpp/d/d/workspace/SpacesStore/f4cec8b6-e71b-4108-be4e-5fa8b21799cd/download) und 2024 (https://hiva.kuleuven.be/nl/onderzoeksmap/thema/verzorgingsstaat/p/Docs/network-statistics-ry-2024/pd-a1-report-reference-year-2024.pdf). Sektor Gesundheit und Sozialwesen (NACE Q), Entsendeland-Sicht, Artikel 12. Verwaltungsdaten der meldenden Staaten, nur Entsendefälle; Sektorangaben nicht von allen Staaten.
Amtlichlirias.kuleuven.be52Sachverständigenrat Gesundheit & Pflege · Gutachten 2024: Fachkräfte im Gesundheitswesen, 25.06.2024Details
Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen und in der Pflege: Gutachten 2024 „Fachkräfte im Gesundheitswesen – Nachhaltiger Einsatz einer knappen Ressource“ (Bundestagsdrucksache 20/11880 vom 25.06.2024), S. 86: Schätzung von etwa 200.000 bis 300.000 Haushalten mit etwa 400.000 bis 700.000 Betreuungspersonen aus Osteuropa; genaue Angaben liegen nach dem Gutachten nicht vor.
Amtlichdserver.bundestag.de53Landessozialgericht Bayern · Urteil L 7 BA 71/24: Betriebsprüfung in Privathaushalten, 26.01.2026Details
LSG Bayern, Urteil vom 26.01.2026, L 7 BA 71/24: Nachforderungsbescheide durch die Betriebsprüfung der Rentenversicherung sind in Privathaushalten ausgeschlossen (§ 28p Abs. 10 SGB IV); Revision zum Bundessozialgericht zugelassen. Entscheidungstext gelesen.
Recht und Gerichtgesetze-bayern.de54Zoll · Jahresbilanz der Finanzkontrolle Schwarzarbeit 2025, 20.02.2026Details
Zoll: Pressemitteilung zur Jahresbilanz 2025 der Finanzkontrolle Schwarzarbeit vom 20.02.2026: 25.800 geprüfte Arbeitgeber, rund 98.200 Strafverfahren, 52.100 Bußgeldverfahren, 675 Mio. € Schaden. Eine Kategorie Privathaushalte oder Live-in wird nicht ausgewiesen.
Amtlichzoll.de55Anbieter (Webseiten von 41 Anbietern) · Vertragsbedingungen der Anbieter, 09.10.2026Details
Eigene Auswertung der Webseiten von 41 Anbietern der 24-Stunden-Betreuung (Start-, Kosten-, Ablauf-, FAQ- und AGB-Seiten, teils öffentlich verlinkte Muster-Verträge), abgerufen im Oktober 2026. Erfasst sind Beschäftigungsmodell, Wechselrhythmus, Mindestlaufzeit, Kündigungsfrist, Vorlaufzeit, Vermittlungsgebühr, Reisekosten, Ersatzgarantie, Vertragspartner. Fehlende Angaben sind leer, nicht geschätzt. Datensatz zum Download. Die Zuordnung der Kostenmodelle (Typen A bis E) und der Transparenz-Check stehen im Datensatz kostenmodelle_transparenz_2026-10.csv; die Aussage zur Finanzierung durch die ausländische Arbeitsagentur steht in den AGB von Seniorenbetreuung 24s (https://www.seniorenbetreuung-24s.de/agb/).
Anbieterangabecair-app.com56marta · Startseite und Kostenseite, abgerufen 09.10.2026Details
marta: Startseite https://www.marta.de/ und Kostenseite https://www.marta.de/kosten, abgerufen im Oktober 2026. Beschreibt sich als Plattform für die Vermittlung von Betreuungskräften ohne Zwischenvermittler. Anbieterangabe.
Anbieterangabemarta.de57Gesetze im Internet · BGB §§ 195 und 199: Regelmäßige Verjährung, abgerufen 10.10.2026Details
Bürgerliches Gesetzbuch § 195 (regelmäßige Verjährungsfrist drei Jahre) und § 199 (Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist am Schluss des Jahres der Entstehung des Anspruchs).
Recht und Gerichtgesetze-im-internet.de58Bundesregierung · Drucksache 21/1427: Branchenliste der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, 2025Details
Bundestagsdrucksache 21/1427, Anlage 2: Branchen der Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit; eine Branche Privathaushalte oder Live-in ist nicht aufgeführt.
Amtlichdserver.bundestag.de59Gesetze im Internet · SGB XI § 39: Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson, abgerufen 10.10.2026Details
Sozialgesetzbuch XI § 39 (Verhinderungspflege): Voraussetzung ist, dass die private Pflegeperson an der Pflege verhindert ist.
Recht und Gerichtgesetze-im-internet.de60pflege-standard.de · Register der nach DIN SPEC 33454 zertifizierten Unternehmen, abgerufen 10.10.2026Details
Register der nach DIN SPEC 33454 zertifizierten Vermittler, betrieben von zwei der gelisteten Anbieter, abgerufen im Oktober 2026: drei Unternehmen gelistet. Zertifikate werden nach Audit durch eine Prüfstelle vergeben und gelten drei Jahre (eingesehenes Zertifikat der GüteZert GmbH).
Anbieterangabepflege-standard.de61BMG-Portal gesund.bund.de · 24-Stunden-Pflege, 03/2023Details
BMG-Portal gesund.bund.de: „24-Stunden-Pflege“ (Seitenstand März 2023). Zu Siegeln: ein Siegel sei nicht immer ein Garant für gute Agenturen, es gebe auch gute Agenturen, die kein Siegel tragen.
Amtlichgesund.bund.de
Aktualisierungen
- 9. Oktober 2026: Erstveröffentlichung. Der Report wird fortgeschrieben, sobald die Pflegestatistik 2025, ein Gesetzentwurf im Bundestag oder neue Preiserhebungen vorliegen.
