Kostenlose Beratung:
Alle Qualifikationen

Pflegefachfrau / Pflegefachmann

Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner haben eine dreijährige Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz mit staatlicher Prüfung abgeschlossen. Bestimmte Aufgaben, etwa Pflegebedarf erheben und Pflege planen, sind ihnen vorbehalten. Die Berufsbezeichnung ist gesetzlich geschützt.

Aussteller

Staatliche, staatlich genehmigte oder staatlich anerkannte Pflegeschulen

Offizielle SeiteÖffnet in neuem Tab

Dauer
4600 h

Die Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann ist im Pflegeberufegesetz (PflBG) geregelt. Sie dauert in Vollzeit drei Jahre, in Teilzeit höchstens fünf Jahre. Sie besteht aus Unterricht an einer Pflegeschule und einer praktischen Ausbildung, wobei die Praxis überwiegt. Nach der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung umfasst sie mindestens 2.100 Stunden Unterricht und 2.500 Stunden praktische Ausbildung. Am Ende steht eine staatliche Abschlussprüfung.

Die Berufsbezeichnung ist geschützt. Wer sich „Pflegefachfrau“ oder „Pflegefachmann“ nennen will, braucht dafür eine Erlaubnis (§ 1 PflBG). Sie wird auf Antrag erteilt, wenn die Ausbildung und die staatliche Prüfung bestanden sind, keine Zweifel an der Zuverlässigkeit bestehen, die gesundheitliche Eignung gegeben ist und ausreichende Deutschkenntnisse vorliegen. Frühere Erlaubnisse als Gesundheits- und Krankenpfleger/in oder Altenpfleger/in nach den alten Gesetzen bleiben bestehen und gelten zugleich als Erlaubnis nach dem Pflegeberufegesetz.

Das Ausbildungsziel ist die selbstständige, umfassende und prozessorientierte Pflege von Menschen aller Altersstufen, in der stationären Akut- und Langzeitpflege sowie in der ambulanten Pflege. Dazu gehört, den Pflegebedarf festzustellen und die Pflege zu planen, den Pflegeprozess zu steuern, Pflege durchzuführen und zu dokumentieren, die Qualität zu sichern sowie Menschen und ihre Angehörigen zu beraten und anzuleiten. Auch das Einleiten lebenserhaltender Sofortmaßnahmen bis zum Eintreffen der Ärztin oder des Arztes gehört dazu.

Einige dieser Aufgaben sind Personen mit der Erlaubnis vorbehalten: den Pflegebedarf erheben und die Pflege planen, den Pflegeprozess organisieren, gestalten und steuern sowie die Qualität der Pflege analysieren, sichern und weiterentwickeln (§ 4 PflBG).

Zur Abgrenzung: Zusätzliche Betreuungskräfte nach der Betreuungskräfte-Richtlinie des GKV-Spitzenverbands sind keine Pflegekräfte. Das steht ausdrücklich in § 2 Absatz 1 der Richtlinie.

Inhalte

  • Pflegebedarf erheben und feststellen, Pflege planen
  • Pflegeprozess organisieren, gestalten und steuern
  • Pflege durchführen und die angewendeten Maßnahmen dokumentieren
  • Qualität der Pflege analysieren, sichern und weiterentwickeln
  • Prävention und Gesundheitsförderung
  • Beratung, Anleitung und Unterstützung von Pflegebedürftigen und ihren Bezugspersonen
  • Fähigkeiten pflegebedürftiger Menschen erhalten und fördern, Pflege und Betreuung bei Einschränkungen der geistigen Fähigkeiten
  • Lebenserhaltende Sofortmaßnahmen einleiten bis zum Eintreffen der Ärztin oder des Arztes
  • Praktische Einsätze in Krankenhaus, stationärer und ambulanter Pflege

Voraussetzungen

  • Mittlerer Schulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluss
  • Alternativ Hauptschulabschluss zusammen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung von mindestens zwei Jahren oder einer mindestens einjährigen landesrechtlich geregelten Pflegehelfer- oder Pflegeassistenzausbildung
  • Alternativ eine sonstige zehnjährige allgemeine Schulbildung
  • Für die Erlaubnis zur Berufsbezeichnung: bestandene staatliche Abschlussprüfung, Zuverlässigkeit, gesundheitliche Eignung und ausreichende Deutschkenntnisse

Was heißt das für Familien

Pflegefachkräfte planen und steuern die Pflege einer Person fachlich und führen Pflege selbstständig durch. Das ist wichtig, wenn jemand mehr braucht als Gesellschaft und Begleitung im Alltag. Ob eine Person die Berufsbezeichnung führen darf, entscheidet die staatliche Erlaubnis.

CAIR prüft den Nachweis jeder Betreuungskraft, bevor er auf ihrem Profil erscheint.

Alle Qualifikationen

Erzähl uns kurz, was ihr braucht

Beantworte ein paar Fragen. Unser Team meldet sich persönlich bei dir, bespricht eure Situation und zeigt dir passende Betreuungskräfte.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Dauert etwa 60 Sekunden
  • Du entscheidest, ob und wie es weitergeht
Schritt 1 von 5

Für wen suchst du Betreuung?