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Erste-Hilfe-Kurs

Im Erste-Hilfe-Kurs lernen Teilnehmende, in Notfällen bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes richtig zu handeln, zum Beispiel einen Notruf abzusetzen, Wiederbelebung durchzuführen und Verletzte in die stabile Seitenlage zu bringen. Die Grundausbildung umfasst 9 Unterrichtseinheiten.

Aussteller

Hilfsorganisationen und ermächtigte Ausbildungsstellen (Beispiele: DRK, ASB, Malteser)

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Dauer
9 h

Erste Hilfe sind die Maßnahmen, die bei einem Unfall oder einem plötzlichen Notfall Zeit verschaffen, bis der Rettungsdienst eintrifft. In Deutschland bieten Hilfsorganisationen wie das Deutsche Rote Kreuz (DRK), der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) und die Malteser Erste-Hilfe-Kurse an.

Die Grundausbildung dauert 9 Unterrichtseinheiten und besteht aus einem theoretischen Teil und praktischen Übungen. Eine Unterrichtseinheit sind 45 Minuten, dazu kommen Pausen. Für betriebliche Ersthelfer legt die gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) denselben Umfang fest. Diese Kurse dürfen nur von dafür ermächtigten Stellen durchgeführt werden.

Für betriebliche Ersthelfer verlangt die DGUV eine Fortbildung spätestens alle 2 Jahre, ein Erste-Hilfe-Training mit ebenfalls 9 Unterrichtseinheiten. Der ASB empfiehlt allgemein, Erste-Hilfe-Kenntnisse etwa alle 2 Jahre aufzufrischen. Ein festes Ablaufdatum für jede Bescheinigung nennen die geprüften Quellen nicht. Das Datum des Kurses steht auf der Bescheinigung.

Auch in anderen Ländern gibt es Erste-Hilfe-Kurse. Bescheinigungen von dort tragen eigene Titel, zum Beispiel auf Polnisch „Udzielanie pierwszej pomocy przedmedycznej“ (sinngemäß: Erste Hilfe leisten, bevor ärztliche Hilfe da ist). Umfang, Inhalt und Aussteller stehen auf der jeweiligen Bescheinigung.

Inhalte

  • Notruf absetzen
  • Herz-Lungen-Wiederbelebung bei Bewusstlosigkeit ohne normale Atmung
  • Stabile Seitenlage
  • Versorgung von Wunden und Blutungen
  • Verbrennungen und Erstickungsnotfälle
  • Theoretischer Teil und praktische Übungen

Voraussetzungen

  • Der ASB nennt als Zielgruppe alle Interessierten, auch Führerscheinbewerber und Ersthelfer im Betrieb

Was heißt das für Familien

Eine Betreuungskraft mit Erste-Hilfe-Kurs hat gelernt, bei Notfällen wie Bewusstlosigkeit oder Herz-Kreislauf-Stillstand bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes zu handeln. Der Kurs ersetzt keine pflegerische oder medizinische Ausbildung. Wann der Kurs stattfand, steht auf der Bescheinigung. Die Hilfsorganisationen empfehlen, die Kenntnisse etwa alle 2 Jahre aufzufrischen.

CAIR prüft den Nachweis jeder Betreuungskraft, bevor er auf ihrem Profil erscheint.

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