Verträge für 24-Stunden-Betreuung
Vertragsbedingungen und rechtliche Informationen für 24-Stunden-Betreuungsverträge auf der CAIR Plattform.
BETREUUNGSVERTRAG
(steuerbefreiungsfähige Fassung – gültig für jede über die CAIR-Plattform bestätigte Buchung)
1. Vertragsparteien
Mit Abschluss einer Buchung auf der CAIR-Plattform entsteht ein Vertrag zwischen:
- der Betreuungskraft, die
- angestellt sein kann (z. B. bei einem Pflege- oder Betreuungsdienst),
- durch eine Agentur/Einrichtung entsendet werden kann, oder
- selbstständig tätig ist,
und dem Auftraggeber bzw. der pflegerisch betreuten Person („Betreuungsinteressent“).
CAIR ist nicht Vertragspartei, sondern stellt ausschließlich die technische Vermittlungs- und Zahlungsinfrastruktur bereit.
2. Vertragsgegenstand
Gegenstand dieses Vertrages ist die Erbringung von Betreuungs-, Entlastungs- und Unterstützungsleistungen im häuslichen Umfeld. Diese können insbesondere folgende Leistungen umfassen:
-
Pflegeleistungen im Sinne des SGB XI, insbesondere
- Hilfe bei der Grundpflege (z. B. Körperpflege, Ernährung, Mobilität),
- pflegerische Betreuungsmaßnahmen (z. B. Unterstützung bei Demenz, Tagesstrukturierung),
- hauswirtschaftliche Versorgung im Rahmen eines Pflegebedarfs.
-
Allgemeine Betreuungs- und Alltagshilfen, die nicht zwingend Pflegeleistungen nach SGB XI darstellen, insbesondere
- reine Haushaltstätigkeiten (z. B. Putzen, Einkaufen, Kochen),
- Begleitung bei Wegen, Terminen und Freizeitaktivitäten,
- allgemeine soziale Betreuung und Gesellschaft.
Medizinische oder behandlungspflegerische Leistungen, die examiniertem Personal vorbehalten sind, sind nicht Bestandteil dieses Vertrages.
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus:
- dem Profil der Betreuungskraft auf der CAIR-Plattform,
- der Buchungsbestätigung,
- den vereinbarten Einsatzzeiten.
3. Beschäftigungsform der Betreuungskraft
Die Betreuungskraft erklärt, in welcher Form sie tätig ist:
3.1 Angestelltenverhältnis
Die Betreuungskraft kann als Arbeitnehmer/in eines
- ambulanten Dienstes,
- sozialen Trägers oder
- einer zugelassenen Betreuungseinrichtung
tätig sein.
Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung für:
- Steuern und Sozialabgaben,
- Arbeitsschutz,
- korrekte Beschäftigung.
3.2 Entsendung durch eine Agentur oder Einrichtung
Die Betreuungskraft kann durch eine Agentur/Einrichtung entsendet werden.
Die entsendende Einrichtung bestätigt durch den Einsatz:
- die ordnungsgemäße Anstellung,
- die Berechtigung zur Erbringung der angebotenen Leistungen.
3.3 Selbstständige Tätigkeit
Die Betreuungskraft kann die Leistungen als selbstständig Tätige erbringen und erklärt:
- selbständige Gewerbe- oder freiberufliche Tätigkeit,
- Eigenverantwortung für Steuern und Sozialversicherung,
- eigenständige Organisation ihrer Tätigkeit.
4. Steuerliche Einordnung und Anerkennung
-
Die Betreuungskraft bzw. die Agentur ist im umsatzsteuerlichen Sinne Unternehmerin und entscheidet eigenverantwortlich, ob die von ihr erbrachten Leistungen steuerfrei oder steuerpflichtig abzurechnen sind.
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Eine umsatzsteuerliche Steuerbefreiung kommt insbesondere in Betracht nach
- § 4 Nr. 16 UStG,
- § 4 Nr. 18 UStG,
- §§ 45a–45c SGB XI,
- sowie Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL (EU),
sofern die gesetzlichen Voraussetzungen jeweils erfüllt sind.
-
Die Parteien sind sich bewusst, dass eine Steuerbefreiung nur für solche Leistungen in Betracht kommt, die nach Art und Inhalt als Pflegeleistungen im Sinne des SGB XI einzuordnen sind (insbesondere Grundpflege und pflegerische Betreuungsmaßnahmen).
Reine Haushaltstätigkeiten oder allgemeine Alltagshilfen ohne pflegerischen Bezug werden hiervon nicht erfasst und können umsatzsteuerpflichtig sein. -
Die Betreuungskraft versichert, dass sie nach Art, Qualifikation und Organisation ihrer Tätigkeit so aufgestellt ist, dass sie grundsätzlich die Voraussetzungen zur Vereinbarung eines Versorgungsvertrages mit Pflegekassen nach § 77 Abs. 1 S. 1 SGB XI erfüllen könnte (hypothetische Eignung im Sinne der BFH-Rechtsprechung, Az. V R 13/14), sofern sie Pflegeleistungen im Sinne des SGB XI erbringt.
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Die Betreuungskraft bzw. die Agentur verpflichtet sich, auf Verlangen geeignete Nachweise (z. B. Ausbildungsnachweise, Zertifikate, Fortbildungen, Tätigkeitsnachweise) vorzulegen, die ihre fachliche Eignung und Organisation dokumentieren.
-
Sofern die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung vorliegen und die Betreuungskraft hiervon Gebrauch macht, erfolgt die Rechnungsstellung ohne Umsatzsteuer, mit einem Hinweis wie:
„Umsatzsteuerfreie Pflegeleistung gemäß Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL i. V. m. § 4 Nr. 16 UStG und SGB XI.“
-
Liegen die Voraussetzungen nicht vor oder macht die Betreuungskraft von der Steuerbefreiung keinen Gebrauch, erfolgt die Abrechnung zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer oder gegebenenfalls unter Anwendung anderer Befreiungstatbestände (z. B. Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG), allein nach Entscheidung der Betreuungskraft.
-
Die CAIR-Plattform stellt lediglich die technischen Funktionen zur Erfassung der steuerlichen Angaben und zur Rechnungsstellung bereit. CAIR trifft keine eigene steuerliche Bewertung und erteilt keine Steuerberatung. Die steuerliche Verantwortung liegt ausschließlich bei der Betreuungskraft.
5. Leistungsdurchführung
Die Betreuungskraft führt die vereinbarten Leistungen:
- fachlich sorgfältig,
- eigenverantwortlich,
- nach anerkannten Standards für Pflege- und Betreuungsleistungen
durch.
Sie entscheidet selbst über Organisation, Art und Reihenfolge der Tätigkeiten im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs.
6. Arbeitszeit und Ruhezeiten
Sofern nicht anders vereinbart:
- Betreuungstag: 09:00–18:00 Uhr,
- täglich mind. 2 Stunden Freizeit,
- in der Zeit 22:00–06:30 Uhr gilt grundsätzlich Ruhebereitschaft, sofern keine Nachtbetreuung vereinbart wurde.
7. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich insbesondere:
- Bereitstellung eines sicheren, hygienischen Arbeitsumfeldes,
- Bereitstellung einer kostenlosen, abschließbaren, sauberen Unterkunft mit Zugang zu Küche und Sanitäranlagen,
- angemessene Verpflegung der Betreuungskraft während des Einsatzes,
- respektvollen, diskriminierungsfreien Umgang,
- Bereitstellung aller relevanten Informationen über die betreute Person (insbesondere zu Pflegegrad, Gesundheitszustand, Risiken),
- auf Wunsch Bereitstellung von Angaben/Nachweisen zur Pflegebedürftigkeit (z. B. Bescheid über Pflegegrad), um gegenüber Kostenträgern ggf. eine Erstattung nach SGB XI zu ermöglichen,
- Organisation der An- und Abreise, sofern vereinbart.
8. Mitwirkung der Betreuungskraft und Dokumentation auf der CAIR-Plattform
-
Die Betreuungskraft verpflichtet sich, auf der CAIR-Plattform wahrheitsgemäße Angaben zu machen, insbesondere zu
- Qualifikation und Ausbildung,
- Berufserfahrung,
- Art der angebotenen Leistungen (Pflegeleistungen nach SGB XI vs. allgemeine Betreuungs-/Haushaltsleistungen),
- ihrem Status (angestellt, entsendet, selbstständig),
- ihrer steuerlichen Einordnung (z. B. Nutzung der Steuerbefreiung, Kleinunternehmerstatus).
-
Die Betreuungskraft erklärt sich damit einverstanden, dass diese Angaben im Rahmen der Vertrags- und Rechnungsdokumentation gespeichert und bei Bedarf gegenüber den Vertragsparteien und zuständigen Behörden nachgewiesen werden können.
-
Die Betreuungskraft bestätigt, dass sie die umsatzsteuerliche Behandlung ihrer Leistungen eigenverantwortlich prüft und erforderlichenfalls fachkundigen Rat (z. B. Steuerberater/in) einholt.
9. Vergütung und Zahlungsabwicklung
Die Vergütung ergibt sich aus dem auf der CAIR-Plattform veröffentlichten Preis bzw. der im Buchungsprozess vereinbarten Vergütung.
Die Zahlung erfolgt ausschließlich über die CAIR-Plattform und wird durch den Zahlungsdienstleister Stripe abgewickelt. CAIR ist berechtigt, Zahlungen im Namen und für Rechnung der Betreuungskraft entgegenzunehmen und an diese weiterzuleiten.
10. Haftung
Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Eine Haftungsbeschränkung besteht nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
CAIR übernimmt keine Haftung für die aus diesem Vertrag geschuldeten Betreuungsleistungen, da CAIR nicht Vertragspartei dieses Vertrages ist.
11. Datenschutz
Die Parteien verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich zur Durchführung dieses Vertrages gemäß DSGVO und § 67b SGB X.
Für über die CAIR-Plattform verarbeitete Daten gelten ergänzend die Datenschutzerklärung von CAIR.
12. Vertragsdauer und Kündigung
Der Vertrag gilt für den im Buchungsprozess vereinbarten Zeitraum.
Bei fortlaufender Betreuung ist eine ordentliche Kündigung mit einer Frist von 7 Tagen möglich.
Im Todesfall der betreuten Person endet der Vertrag 3 Tage nach Eintritt des Todes; die Vergütung ist bis zu diesem Zeitpunkt geschuldet.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
13. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform (z. B. E-Mail).
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Es gilt das Recht des Staates, in dem die Betreuung erbracht wird. Ergänzenz zu diesem Vertrag gelten die Nutzungsbedingungen der CAIR Plattform.
14. Hinweis (kein Vertragsbestandteil)
Dieser Vertrag schafft keine automatische Steuerbefreiung.
Die Steuerfreiheit hängt von der tatsächlichen Art der Tätigkeit, der Qualifikation der Betreuungskraft, ihrer Organisation und der jeweils geltenden Rechtslage ab.
Die Betreuungskraft trägt die steuerliche Verantwortung für ihre Umsätze.