24h-Betreuung erklärt
Alles, was du vor der Buchung wissen willst
Ablauf, Vertrag, Anstellung, Kosten und was passiert, wenn es nicht passt: ehrlich und in einfachen Worten, damit bei dir keine Fragen offen bleiben.
Was ist 24h-Betreuung?
Eine Betreuungskraft zieht für einen festgelegten Zeitraum bei der Person ein, die Unterstützung braucht, und hilft im Alltag. So bleibt das vertraute Zuhause erhalten.
Wohnt mit im Haushalt
Für den vereinbarten Zeitraum lebt die Betreuungskraft bei der Person, die Unterstützung braucht, und ist im Alltag an ihrer Seite.
Hilfe im Alltag
Kochen, Einkaufen, Körperpflege und Gesellschaft: alles, was allein schwerfällt.
Klare Zeiten und Pausen
Die Bezeichnung 24h meint die Wohnform, keine Dauerarbeit. Arbeitszeiten und Ruhephasen werden vorher fest vereinbart.
Der Pflegedienst bleibt dabei
Medizinische Behandlungspflege wie Wundversorgung bleibt bei Pflegefachkräften. Beides zusammen ist der Normalfall.
24h-Betreuung, Live-in-Betreuung und 24h-Pflege meinen dasselbe: Eine Betreuungskraft lebt für einen festgelegten Zeitraum im Haushalt und unterstützt im Alltag.
Von der ersten Frage bis zum Start
- 1
Bedarf klären
Pflegegrad, Alltag und Wünsche: im Gespräch mit uns oder direkt im Pflegeprofil.
- 2
Betreuungskraft auswählen
Profile, Bewertungen und Preise vergleichen. Auf Wunsch schlagen wir passende Betreuungskräfte vor.
- 3
Anfrage senden
Mindestens 7 Nächte, Start frühestens 2 Tage nach der Anfrage.
- 4
Zusage und Vertrag
Sobald die Betreuungskraft zusagt, ist der Vertrag da. Du bekommst ihn in der App und per E-Mail.
- 5
Anreise und Start
Die Betreuungskraft reist an. Zwei Tage später rufen wir dich an.
So sieht eine Woche aus
Die Betreuungskraft lebt im Haushalt, arbeitet aber nicht rund um die Uhr. So sieht ein typischer Arbeitstag aus, wie der freie Tag läuft und welche Regeln dahinterstehen.
Eine Woche: Betreuung an bis zu sechs Tagen, dazu ein freier Tag. Alternativ gibt es zwei freie halbe Tage. Welcher Tag frei ist, stimmt ihr gemeinsam ab.
Ein typischer Arbeitstag
Es gibt keinen starren Dienstplan. Die Arbeit richtet sich nach dem Rhythmus der betreuten Person und verteilt sich meist auf mehrere Abschnitte zwischen 7 und 20 Uhr. Dazwischen liegen Pausen und Freizeit.
Morgens
Aufstehen, Körperpflege, Anziehen und Frühstück, im Tempo der betreuten Person.
Vormittags
Haushalt, Einkaufen, Kochen, Termine oder ein Spaziergang.
Mittags
Gemeinsames Essen, danach Pause. Während der Mittagsruhe der betreuten Person hat die Betreuungskraft Freizeit.
Nachmittags
Gespräche, Spiele, Bewegung an der frischen Luft und Gesellschaft.
Abends
Abendessen, Abendroutine und zu Bett bringen. Danach ist Feierabend.
Nachts
Nachts besteht keine Leistungspflicht. Nur in einem unvorhersehbaren Einzelfall, zum Beispiel nach einem Sturz, hilft die Betreuungskraft. Das gilt dann als Arbeitszeit und wird mit Freizeit ausgeglichen.
Der freie Tag
Die häufigste Frage von Familien: Hat die Betreuungskraft wirklich frei, und wer ist dann da? So ist es geregelt.
Wie viel frei
Ein freier Tag pro Woche oder zwei freie halbe Tage. Wann das ist, stimmen die Betreuungskraft und du gemeinsam ab.
Wirklich frei
An diesem Tag ist die Betreuungskraft nicht im Dienst und nicht auf Abruf. Freizeit zählt weder als Arbeitszeit noch als Bereitschaft, auch wenn sie im Haus bleibt. Die Vergütung bleibt gleich.
Wer deckt den Tag ab
Angehörige, ein ambulanter Pflegedienst oder eine Tagespflege. Plane das vorab ein. Kann die betreute Person nicht allein bleiben, sprich das im Bedarfsgespräch an.
Sonn- und Feiertage
An Sonn- und Feiertagen macht die Betreuungskraft nur die notwendige Betreuung. Für Arbeit an einem Sonntag bekommt sie einen Ersatzruhetag.
Die Regeln dahinter
- Im Durchschnitt höchstens 40 Stunden pro Woche, verteilt auf bis zu sechs Tage
- In der Regel zwischen 7 und 20 Uhr, mit Pausen dazwischen
- Mindestens 60 Minuten Pause pro Arbeitstag
- Ein freier Tag pro Woche oder zwei freie halbe Tage
- Mindestens 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit
Brauchst du regelmäßig Unterstützung in der Nacht, gib das vor der Buchung an. Das wird dann gesondert vereinbart.
Braucht dein Angehöriger mehr Hilfe, als eine Betreuungskraft leisten kann, kommen Angehörige, ein ambulanter Pflegedienst oder eine Tagespflege dazu.
Was die Betreuungskraft übernimmt, und was nicht
Sie zieht in den Haushalt ein und ist im Alltag an der Seite deines Angehörigen. Diese drei Bereiche gehören dazu.
Haushalt und Alltag
- Kochen und Mahlzeiten vorbereiten
- Einkaufen und Besorgungen
- Wäsche waschen und bügeln
- Wohnung sauber und ordentlich halten
- Begleitung zu Terminen und auf Wegen
Grundpflege
- Hilfe beim Waschen und bei der Körperpflege
- Unterstützung beim An- und Auskleiden
- Begleitung zur Toilette
- Hilfe beim Aufstehen, Hinlegen und Bewegen
- An die Einnahme von Medikamenten erinnern
Gesellschaft und Tagesstruktur
- Gespräche führen und zuhören
- Spaziergänge an der frischen Luft
- Spiele, Vorlesen und gemeinsame Hobbys
- Ein fester Rhythmus im Tag
- Geduldige Begleitung bei Demenz
Und was ein Pflegedienst übernimmt
Medizinische Behandlungspflege wie Wundversorgung, Injektionen oder das Stellen von Medikamenten bleibt bei examinierten Pflegefachkräften. Dafür kommt ein ambulanter Pflegedienst dazu. Beides zusammen ist bei einer 24-Stunden-Betreuung der Normalfall, und wenn ihr noch keinen Pflegedienst habt, hilft die Pflegekasse bei der Suche.
Das muss gegeben sein
24h-Betreuung klappt nur, wenn diese Punkte erfüllt sind. Sie stehen auch im Vertrag.
Eigenes Zimmer
Ein kostenloses, abschließbares und sauberes Zimmer nur für die Betreuungskraft.
Küche und Bad
Zugang zu Küche und Sanitäranlagen.
Verpflegung
Angemessene Verpflegung der Betreuungskraft während des Einsatzes.
Sicheres Zuhause
Ein sicheres und hygienisches Arbeitsumfeld.
Gute Informationen
Alle wichtigen Angaben zur betreuten Person, etwa zu Pflegegrad, Gesundheitszustand und Risiken.
Respektvoller Umgang
Respektvoller Umgang ohne Diskriminierung, ohne direkte Anweisungen und ohne eigene Dienstpläne.
Genug Vorlauf
Die Anfrage geht mindestens 2 Tage vor dem Start raus, die Buchung dauert mindestens 7 Nächte.
Ist einer dieser Punkte bei dir nicht möglich, sprich bitte vor der Buchung mit uns.
Wer ist die Betreuungskraft, und wer ist dein Vertragspartner?
Es gibt drei Wege. Vor der Buchung siehst du immer genau, mit wem du den Vertrag schließt. CAIR selbst ist nie Arbeitgeber und nie Vertragspartner der Betreuung.
Selbstständige Betreuungskraft
- Dein Vertragspartner
- Die Betreuungskraft selbst
- Verantwortlich für Steuern und Sozialversicherung
- Die Betreuungskraft selbst. Sie arbeitet auf eigene Rechnung und hat ein angemeldetes Gewerbe.
Angestellt bei einer Agentur oder Einrichtung
- Dein Vertragspartner
- Die Agentur oder Einrichtung
- Verantwortlich für Steuern und Sozialversicherung
- Die Agentur oder Einrichtung als Arbeitgeberin. Sie trägt auch den Arbeitsschutz.
Entsandt durch eine Agentur aus dem EU-Ausland
- Dein Vertragspartner
- Die entsendende Agentur
- Verantwortlich für Steuern und Sozialversicherung
- Die Agentur. Die Betreuungskraft ist dort angestellt und bleibt für den Einsatz im Heimatland sozialversichert.
Du gibst keine Anweisungen wie ein Arbeitgeber
Die Betreuungskraft organisiert ihre Arbeit eigenverantwortlich. Du teilst Gewohnheiten und Wünsche mit, erstellst aber keine Dienst- oder Freizeitpläne und gibst keine Weisungen. So bleibt die Betreuung rechtlich sauber.
Krankenversicherung, A1 und weitere Papiere
Diese Nachweise gehören zu einer rechtssicheren Betreuung. Dafür ist dein Vertragspartner zuständig, nicht du.
Krankenversicherung
Selbstständige Betreuungskräfte sorgen selbst für Kranken-, Renten- und Unfallversicherung und weisen den Krankenversicherungsschutz über die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) nach. Agenturen bestätigen, dass ihre Betreuungskräfte ordnungsgemäß sozial- und krankenversichert sind.
A1-Bescheinigung
Bei entsandten Betreuungskräften zeigt die A1-Bescheinigung, dass sie weiter im Heimatland sozialversichert sind und nicht zusätzlich in Deutschland. Die Agentur kümmert sich darum.
Gewerbeanmeldung
Selbstständige Betreuungskräfte weisen ein angemeldetes Gewerbe in der EU nach. Ohne diesen Nachweis wird ihr Profil nicht freigegeben.
Haftpflicht
Über unseren Partner ERGO besteht eine Haftpflichtversicherung. Sie deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis 3 Mio. € je Versicherungsfall.
Rechnung und Umsatzsteuer
CAIR stellt die Rechnung im Namen deines Vertragspartners aus. Wie die Umsatzsteuer ausgewiesen wird, richtet sich nach dem Sitz deines Vertragspartners.
Der Vertrag Schritt für Schritt
Du siehst den Vertrag vor der Buchung. Hier stehen die wichtigsten Punkte in einfachen Worten.
- 1
Du schickst eine verbindliche Anfrage
Auf der letzten Seite siehst du Vertragspartner, Zeitraum, Leistungsumfang und Gesamtpreis. Mit „zahlungspflichtig buchen“ gibst du ein Angebot ab. Ein Vertrag besteht damit noch nicht.
- 2
Die Betreuungskraft sagt zu
Erst wenn die Betreuungskraft innerhalb der angezeigten Frist annimmt, kommt der Vertrag zustande. Kommt keine Zusage, verfällt deine Anfrage und es wird nichts abgebucht.
- 3
14 Tage Widerruf
Als Verbraucher kannst du innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Beginnt die Betreuung auf deinen Wunsch früher, zahlst du für die bis dahin geleisteten Tage.
- 4
Die Betreuung startet
Es gibt keine automatische Verlängerung. Du buchst genau den Zeitraum, den du gewählt hast.
- 5
Kündigen nach dem Start
Beide Seiten können mit einer Frist von 14 Tagen kündigen, in Textform, zum Beispiel per E-Mail. Dafür fällt keine Gebühr an.
- 6
Abrechnung
Abgerechnet wird monatlich. Den Vertrag und die Rechnungen findest du jederzeit in der App.
Sonderfälle, die Familien oft fragen
Stornieren vor dem Start
Mehr als 7 Tage vor Beginn ist es kostenfrei. Bei 7 Tagen oder weniger fallen sieben Tagessätze an, höchstens die Vergütung für den gesamten Zeitraum. Reisekosten bekommst du zurück, solange die Reise nicht angetreten wurde.
Krankenhausaufenthalt
Bis zu 14 Tage Abwesenheit ändern nichts an Vertrag und Vergütung. Bei längerer Abwesenheit kann die Betreuung nach Absprache unterbrochen werden.
Pause einlegen
Eine Unterbrechung von bis zu 6 Wochen pro Jahr ist nach Absprache in Textform möglich. Die zusätzlichen Reisekosten trägst du.
Die Betreuungskraft wird krank
Bis 3 Tage ruht die Vergütung. Danach stellt eine Agentur innerhalb von 5 Werktagen Ersatz. Bei einer selbstständigen Betreuungskraft ruht die Vergütung für die Ausfallzeit. Du kannst jederzeit selbst neu buchen. Fällt die Betreuung länger als 14 Tage aus, kannst du außerordentlich kündigen. Die Überbrückung organisierst du selbst.
Todesfall der betreuten Person
Wir wissen, dass das ein schwerer Moment ist. Der Vertrag endet dann automatisch, eine Kündigung ist nicht nötig. Die Vergütung läuft noch bis zum siebten Tag danach, dazu kommt die Rückreise der Betreuungskraft.
Unterkunft nicht in Ordnung
Entspricht das Zimmer nicht den Mindestanforderungen, kann die Betreuungskraft das über CAIR melden. Du hast dann 48 Stunden Zeit zur Abhilfe. Klappt das nicht, kann der Vertrag aus wichtigem Grund gekündigt werden, und du trägst die Rückreisekosten der Betreuungskraft.
Was kostet es, und wofür?
Du siehst den Gesamtpreis, bevor du buchst. Er wird bei der Buchung festgeschrieben und ändert sich danach nicht.
Die Betreuung
Den Preis legt die Betreuungskraft oder die Agentur selbst fest, je nach Qualifikation und Erfahrung. Gerechnet wird mit 40 Stunden pro Woche.
Reisekosten
Die Reisekosten legt jede Betreuungskraft individuell fest. Du siehst den Betrag vor der Buchung, danach ändert er sich nicht.
Keine Gebühr an CAIR
Du zahlst CAIR nichts. Eine Servicegebühr schuldet der Anbieter, bei dem du buchst.
Feiertage
Für einzelne Feiertage wie Heiligabend gibt es Zuschläge. Du siehst sie mit Datum vor der Buchung, sie sind im Gesamtpreis enthalten.
Zimmer und Verpflegung
Ein eigenes, abschließbares Zimmer mit Zugang zu Küche und Bad sowie angemessene Verpflegung stellst du zusätzlich bereit. Sie gehören nicht zur Vergütung.
Die Betreuung startet bei 2.450 € im Monat, je nach Betreuungskraft.
Je nach Pflegegrad zahlt die Pflegekasse Pflegegeld, und Kosten lassen sich steuerlich geltend machen. Dein persönlicher Eigenanteil steht im Rechner.
Wenn es nicht passt
Das kommt in jeder Betreuung mal vor und ist kein Drama. So läuft es ab, offen erklärt.
So sagst du Bescheid
Schreib oder ruf uns an und nenne den Grund. Wir sorgen dafür, dass dein Vertragspartner davon erfährt, und begleiten dich durch die nächsten Schritte. Wo ein Ersatz möglich ist, stimmen wir ihn natürlich mit dir ab und schlagen dir eine gleichwertige Betreuungskraft vor.
Wenn eine Agentur dein Vertragspartner ist
Auf deinen begründeten Wunsch stellt die Agentur innerhalb von bis zu 14 Tagen eine geeignete Ersatzkraft. Wird die Betreuungskraft krank, sind es 5 Werktage.
Wenn eine selbstständige Betreuungskraft dein Vertragspartner ist
Hier gibt es keine Pflicht zum Ersatz. Wir helfen dir bei der Suche nach einer neuen Betreuungskraft, die du dann selbst buchst. Einen Ersatz können wir nicht zusagen, wir bemühen uns aber.
Die Übergangszeit
Bis eine Ersatzkraft da ist, organisierst du die Betreuung selbst. Eine Überbrückung schuldet die Betreuungskraft oder die Agentur nicht. Fällt die Betreuungskraft krank aus, ruht in dieser Zeit die Vergütung.
Reisekosten beim Wechsel
Ein geplanter Wechsel läuft zu den bei der Buchung vereinbarten Reisekosten, die du trägst. Geht ein ungeplanter Wechsel von der Betreuungskraft oder der Agentur aus, tragen sie die zusätzlichen Reisekosten. Wünschst du den Wechsel selbst, aus persönlichen Gründen oder wegen des Sprachniveaus, trägst du die Kosten. Auch das lässt sich oft schon vor der Anreise klären, zum Beispiel per Telefonat. Waren Angaben im Profil falsch, etwa zum Rauchen, trägt die Betreuungskraft oder die Agentur die Kosten.
Du kannst jederzeit selbst neu buchen
Unabhängig davon buchst du über CAIR jederzeit eine andere Betreuungskraft. Für die Übergangszeit zahlst du dem bisherigen Vertragspartner weiter.
Wir sind an deiner Seite
Du bist mit uns nicht allein, auch nach der Buchung nicht.
Kostenloses Bedarfsgespräch
Vor der Buchung klären wir mit dir Pflegegrad, Alltag und Wünsche. Das Gespräch ist kostenlos und unverbindlich, per Telefon oder in einem Rückruf-Termin.
Anruf 2 Tage nach der Anreise
Zwei Tage nach der Ankunft der Betreuungskraft rufen wir dich an und fragen, ob alles passt.
Danach einmal im Monat
Wir melden uns einmal im Monat bei dir und bleiben so im direkten Kontakt.
Abstimmung mit Pflegedienst, Hausarzt und Klinik
Wenn es hilft, stimmen wir uns mit deinem Pflegedienst, deinem Hausarzt oder der Klinik ab. Das haben wir im Einzelfall schon getan und arbeiten gern weiter so zusammen, zum Beispiel beim Entlassmanagement.
Noch Fragen? Wir klären sie mit dir.
Im kostenlosen Bedarfsgespräch gehen wir deine Situation durch, ohne Verpflichtung.
Stand: Oktober 2026. Diese Seite erklärt allgemein und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Pflegeberatung. Verbindlich ist der Betreuungsvertrag.













