Pflegeversicherung und private Pflege: Was wird übernommen?
Die Pflegeversicherung deckt nicht alles. Wer verstehen will, was der Staat übernimmt, wo private Kosten entstehen und wie man beides kombiniert, findet hier einen klaren Überblick.

Pflegeversicherung und private Pflege: Was wird übernommen?
Wer häusliche Pflege organisiert, stößt früh auf eine zentrale Frage: Was zahlt die Pflegeversicherung, und was muss ich selbst tragen? Die Antwort hängt vom Pflegegrad ab und davon, welche Art von Pflege gewählt wird.
Was die Pflegeversicherung grundsätzlich leistet
Die gesetzliche Pflegeversicherung ist als Teilkaskoversicherung konzipiert. Sie übernimmt einen festgelegten Betrag, der je nach Pflegegrad und Leistungsart variiert. Den Rest tragen Angehörige oder die pflegebedürftige Person selbst.
Die monatlichen Leistungsbeträge für häusliche Pflege (Stand 2026):
| Pflegegrad | Pflegegeld (privat) | Sachleistung (Pflegedienst) |
|---|---|---|
| 1 | kein Anspruch | kein Anspruch |
| 2 | 347 € | 796 € |
| 3 | 599 € | 1.497 € |
| 4 | 800 € | 1.858 € |
| 5 | 990 € | 2.299 € |
Pflegegeld oder Sachleistung?
Pflegegeld erhalten Angehörige, die die Pflege selbst organisieren, zum Beispiel durch eine privat beschäftigte Pflegekraft oder durch Familienmitglieder. Das Geld wird direkt ausgezahlt und kann frei eingesetzt werden.
Sachleistungen werden abgerechnet, wenn ein zugelassener ambulanter Pflegedienst die Betreuung übernimmt. Der Dienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab.
Kombinationspflege ist ebenfalls möglich: Wer Sachleistungen nicht vollständig ausschöpft, kann den Rest anteilig als Pflegegeld erhalten.
Was nicht übernommen wird
Die Pflegeversicherung deckt ausdrücklich keine hauswirtschaftlichen Leistungen wie Einkaufen oder Putzen als eigenständige Leistung, keine 24-Stunden-Betreuung in voller Höhe und keine Kosten für Unterkunft und Verpflegung in stationären Einrichtungen.
Bei einer 24-Stunden-Betreuung zu Hause, wie sie über CAIR vermittelt wird, entstehen daher immer auch private Kosten. Diese liegen je nach Modell und Herkunft der Pflegekraft zwischen 800 und 1.500 Euro monatlich über dem Pflegekassenanteil.
Zusatzleistungen nicht vergessen
Neben den Hauptleistungen gibt es weitere Töpfe, die häufig übersehen werden:
- Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich für allgemeine Betreuungsleistungen ab Pflegegrad 1
- Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: bis zu 3.539 Euro jährlich, flexibel für Ersatzpflege bei Ausfall der Hauptpflegeperson und stationäre Kurzzeitunterbringung nutzbar (seit 2025 zu einem gemeinsamen Budget zusammengefasst)
Weiterführende Informationen
Für eine genaue Berechnung der Leistungsbeträge nach deinem Pflegegrad empfehlen wir unseren Pflegeleistung-Rechner. Dort kannst du schnell ermitteln, welche Beträge dir konkret zustehen.
Wenn du Pflegegeld mit einem ambulanten Dienst kombinierst, hilft der Kombinationspflege-Rechner, den genauen Erstattungsbetrag zu berechnen.
Fazit
Die Pflegeversicherung ist ein wichtiger Baustein, aber kein vollständiger Schutz. Wer frühzeitig plant und alle Leistungsarten kennt, kann die Finanzierungslücke deutlich verkleinern. CAIR hilft dir dabei, die richtige Pflegekraft zu finden und die Kosten realistisch einzuschätzen.