Verträge für Live-in Betreuung
Vertragsbedingungen und rechtliche Informationen für Live-in Betreuungsverträge auf der CAIR Plattform.
BETREUUNGSVERTRAG
Stand: Oktober 2026
1. Vertragsparteien
Mit Abschluss einer Buchung auf der CAIR-Plattform entsteht ein Vertrag zwischen:
der Betreuungskraft bzw. der entsendenden Agentur, deren Identität, Unternehmensform, Adresse und steuerliche Angaben sich aus dem auf der CAIR-Plattform hinterlegten Profil ergeben und dem Auftraggeber im Buchungsprozess vor Vertragsschluss eindeutig angezeigt werden,
nachfolgend „Betreuungskraft" oder „Agentur",
und dem Auftraggeber bzw. der pflegerisch betreuten Person, deren Angaben sich aus dem auf der CAIR-Plattform hinterlegten Nutzerprofil ergeben,
nachfolgend „Auftraggeber",
CAIR ist nicht Vertragspartei, sondern stellt ausschließlich die technische Buchungs- und Zahlungsinfrastruktur bereit. Soweit in diesem Vertrag Funktionen über die CAIR-Plattform abgewickelt werden, handelt CAIR ausschließlich als technische Betreiberin der Plattform und übernimmt hieraus keine eigene Leistungs- oder Einstandspflicht gegenüber den Vertragsparteien. Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag bestehen ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und der Betreuungskraft bzw. der entsendenden Agentur. Ergänzend zu diesem Vertrag gelten die Nutzungsbedingungen der CAIR-Plattform sowie die Zahlungsbedingungen der CAIR-Plattform, jeweils in ihrer zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Fassung, abrufbar unter cair-app.com/terms und cair-app.com/payment-terms.
Anwendungsbereich. Dieser Vertrag gilt ausschließlich für Buchungen, die über den Buchungsprozess der CAIR-Plattform mit verifizierten Betreuungskräften bzw. entsendenden Agenturen abgeschlossen werden. Tritt ein verbundenes Unternehmen der CAIR-Gruppe als entsendende Agentur oder als Arbeitgeber der Betreuungskraft auf, gilt es als entsendende Agentur im Sinne dieses Vertrages; CAIR selbst wird auch in diesem Fall nicht Vertragspartei. Auf eine Direktanstellung einer Betreuungskraft durch den Auftraggeber außerhalb des Buchungsprozesses der CAIR-Plattform, insbesondere bei nicht verifizierten Betreuungskräften, findet dieser Vertrag keine Anwendung.
2. Digitaler Vertragsschluss
2.1 Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag kommt durch zwei aufeinanderfolgende Willenserklärungen zustande: ein verbindliches Angebot des Auftraggebers (Buchungsanfrage) und dessen Annahme durch die Betreuungskraft bzw. die entsendende Agentur.
Der Auftraggeber gibt sein verbindliches Angebot ab, indem er im Buchungsprozess auf der letzten Bestellseite, auf der ihm Vertragspartner, Leistungsumfang, Einsatzzeitraum und Gesamtpreis unmittelbar oberhalb der Schaltfläche nochmals übersichtlich angezeigt werden, die mit „zahlungspflichtig buchen" oder einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftete Schaltfläche betätigt. Mit dieser Bestätigung gibt der Auftraggeber eine verbindliche Buchungsanfrage ab; ein Vertrag kommt hierdurch noch nicht zustande.
Der Vertrag kommt erst zustande, wenn die Betreuungskraft bzw. die entsendende Agentur die Buchungsanfrage innerhalb der im Buchungsprozess angegebenen Frist über die CAIR-Plattform annimmt. Die Annahme wird dem Auftraggeber über die CAIR-Plattform bestätigt (Buchungsbestätigung). Der Auftraggeber ist an sein Angebot bis zum Ablauf der angegebenen Annahmefrist gebunden. Nimmt die Betreuungskraft bzw. die Agentur die Buchungsanfrage nicht innerhalb dieser Frist an, erlischt das Angebot; bereits autorisierte oder reservierte Zahlbeträge werden nach Maßgabe der Zahlungsbedingungen der CAIR-Plattform freigegeben bzw. erstattet.
2.2 Anzeige der Vertragsparteien
Vor Abschluss der Buchung wird dem Auftraggeber im Benutzerinterface der CAIR-App eindeutig angezeigt, mit wem der Vertrag zustande kommt, also ob es sich um eine selbstständige Betreuungskraft oder eine entsendende Agentur handelt. Die angezeigte Partei ist alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers.
2.3 Dokumentation
Datum, Uhrzeit und Vertragsversion des Abschlusses werden technisch protokolliert. Eine Kopie dieses Vertrages sowie die Buchungsbestätigung werden dem Auftraggeber nach Abschluss dauerhaft im Benutzerinterface der CAIR-App zur Verfügung gestellt und mit der Buchungsbestätigung in Textform (E-Mail) übermittelt.
2.4 Widerrufsrecht
Ist der Auftraggeber Verbraucher, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Vertragsschluss zu. Die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular sind Teil dieses Vertrages (§ 20). Der Auftraggeber kann im Buchungsprozess ausdrücklich verlangen, dass die Leistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Widerruft er danach, bleibt der Widerruf bis zum Ablauf der Frist möglich; für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen schuldet er Wertersatz nach Maßgabe von § 13.3. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig nur dann, wenn die Leistung vollständig erbracht ist und der Auftraggeber vor Beginn ausdrücklich zugestimmt sowie bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung verliert.
3. Vertragsgegenstand
Gegenstand dieses Vertrages ist die Erbringung von Betreuungs-, Entlastungs- und Unterstützungsleistungen im häuslichen Umfeld. Diese können insbesondere folgende Leistungen umfassen:
1. Pflegeleistungen im Sinne des SGB XI, insbesondere
- Hilfe bei der Grundpflege (z. B. Körperpflege, Ernährung, Mobilität),
- pflegerische Betreuungsmaßnahmen (z. B. Unterstützung bei Demenz, Tagesstrukturierung),
- hauswirtschaftliche Versorgung im Rahmen eines Pflegebedarfs.
2. Allgemeine Betreuungs- und Alltagshilfen, die nicht zwingend Pflegeleistungen nach SGB XI darstellen, insbesondere
- reine Haushaltstätigkeiten (z. B. Putzen, Einkaufen, Kochen),
- Begleitung bei Wegen, Terminen und Freizeitaktivitäten,
- allgemeine soziale Betreuung und Gesellschaft.
Medizinische oder behandlungspflegerische Leistungen, die examiniertem Personal vorbehalten sind, sind nicht Bestandteil dieses Vertrages.
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem Profil der Betreuungskraft auf der CAIR-Plattform, der Buchungsbestätigung sowie den vereinbarten Einsatzzeiten. Geschuldet ist die Erbringung dieser Leistungen durch eine Betreuungskraft, die den im Profil und in der Buchungsbestätigung festgelegten Anforderungen entspricht, nicht der Einsatz einer namentlich bestimmten Person. Die Darstellung einer konkreten Betreuungskraft im Profil dient der Konkretisierung dieser Anforderungen.
Die vorgenannten Leistungen werden als einheitliche Betreuungsleistung geschuldet und einheitlich vergütet. Einzelne Teilleistungen werden nicht gesondert bepreist.
4. Beschäftigungsform der Betreuungskraft
Die Beschäftigungsform ergibt sich aus den zum Zeitpunkt der Buchung auf der CAIR-Plattform hinterlegten Angaben und wird dem Auftraggeber im Buchungsprozess angezeigt. Sie ist Bestandteil der Buchungsbestätigung. Die Betreuungskraft kann in einer der folgenden Formen tätig sein:
(a) Angestelltenverhältnis
Die Betreuungskraft ist Arbeitnehmer/in eines ambulanten Dienstes, sozialen Trägers oder einer zugelassenen Betreuungseinrichtung. Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung für Steuern und Sozialabgaben, Arbeitsschutz sowie die korrekte Beschäftigung.
(b) Entsendung durch eine Agentur oder Einrichtung
Die Betreuungskraft wird durch eine Agentur oder Einrichtung entsendet. Die entsendende Einrichtung bestätigt durch den Einsatz die ordnungsgemäße Anstellung sowie die Berechtigung zur Erbringung der angebotenen Leistungen. Sie trägt die alleinige Verantwortung für die arbeitsrechtliche, sozialversicherungsrechtliche und steuerliche Konformität der Beschäftigungsverhältnisse.
(c) Selbstständige Tätigkeit
Die Betreuungskraft erbringt die Leistungen als selbstständig Tätige und ist eigenverantwortlich für Steuern, Sozialversicherung und die Organisation ihrer Tätigkeit.
(d) Grundsatz der unternehmerischen Eigenständigkeit
Zur Wahrung der gesetzlichen Anforderungen der Dienstleistungsfreiheit gemäß Art. 56 AEUV sowie zur Vermeidung einer unzulässigen Scheinselbstständigkeit gilt Folgendes:
- Der Auftraggeber erstellt selbst weder Dienst- noch Freizeitpläne für die Betreuungskraft.
- Der Auftraggeber erteilt der Betreuungskraft keine direkten Weisungen im Sinne eines arbeitsrechtlichen Direktionsrechts.
- Der Auftraggeber bindet die Betreuungskraft nicht in eigene Betriebsabläufe ein.
Die Koordination der Leistungserbringung erfolgt ausschließlich im Rahmen der auf der CAIR-Plattform vereinbarten Leistungsparameter und in Abstimmung mit der Betreuungskraft bzw. der entsendenden Agentur.
5. Steuerliche Einordnung
Die Betreuungskraft bzw. die Agentur ist im umsatzsteuerlichen Sinne Unternehmerin und entscheidet eigenverantwortlich, ob die von ihr erbrachten Leistungen steuerfrei oder steuerpflichtig abzurechnen sind.
Die umsatzsteuerliche Behandlung der Betreuungsleistung richtet sich nach dem Recht des Staates, in dem die Betreuungskraft bzw. die Agentur ihren Sitz hat. Die Betreuungskraft bzw. die Agentur erklärt gegenüber CAIR, ob sie ihre Leistungen dort steuerfrei oder steuerpflichtig abrechnet, und hält diese Erklärung aktuell.
Die Rechnung weist die Umsatzsteuer oder den nach dem anwendbaren Recht erforderlichen Hinweis auf die Steuerbefreiung aus.
CAIR trifft keine eigene steuerliche Bewertung und erteilt keine Steuerberatung. Die steuerliche Verantwortung liegt ausschließlich bei der Betreuungskraft.
6. Leistungsdurchführung
Die Betreuungskraft führt die vereinbarten Leistungen fachlich sorgfältig, eigenverantwortlich und nach anerkannten Standards für Pflege- und Betreuungsleistungen durch. Sie entscheidet selbst über Organisation, Art und Reihenfolge der Tätigkeiten im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs.
Austausch durch die Betreuungskraft bzw. Agentur. Die im Profil dargestellte Betreuungskraft ist die für den Einsatz vorgesehene Kraft. Geschuldet ist die Erbringung der vereinbarten Betreuungsleistung durch eine Betreuungskraft, die den im Profil und in der Buchungsbestätigung festgelegten Anforderungen entspricht. Die Betreuungskraft bzw. die entsendende Agentur ist berechtigt, die eingesetzte Kraft aus wichtigem Grund, insbesondere bei turnusmäßigem Wechsel, Krankheit, Urlaub, Ausfall oder fehlender Verfügbarkeit, durch eine gleichwertig qualifizierte Kraft zu ersetzen, die die vereinbarten Anforderungen erfüllt. Ein geplanter Wechsel wird dem Auftraggeber rechtzeitig über die CAIR-Plattform angekündigt. Erfüllt die Ersatzkraft die vereinbarten Anforderungen, ist der Auftraggeber zur Annahme verpflichtet; das Recht, aus begründetem Anlass einen Wechsel zu verlangen, bleibt unberührt. Ein Austausch ohne wichtigen Grund oder der Einsatz einer Kraft, welche die vereinbarten Anforderungen nicht erfüllt, ist ohne vorherige Zustimmung des Auftraggebers unzulässig.
Bei begründetem Wunsch des Auftraggebers kann ein Austausch der Betreuungskraft verlangt werden. Der Auftraggeber teilt den Wunsch nebst Begründung über die CAIR-Plattform mit. Die Betreuungskraft bzw. die entsendende Agentur stellt innerhalb von bis zu 14 Tagen ab Mitteilung eine geeignete Ersatzbetreuungskraft. Unabhängig hiervon steht es dem Auftraggeber frei, eigenverantwortlich und jederzeit über die CAIR-Plattform eine neue Betreuungskraft zu buchen; die Stellung einer Ersatzkraft durch die Agentur und die eigene Buchung durch den Auftraggeber stehen gleichrangig nebeneinander. Die Abwicklung einer solchen Neubuchung richtet sich nach den Nutzungsbedingungen der CAIR-Plattform. Für den Übergangszeitraum bleibt die Vergütungspflicht des Auftraggebers gegenüber dem jeweiligen Vertragspartner unberührt.
7. Arbeitszeit, Tagesablauf und Ruhezeiten
7.1 Bedeutung der Live-in-Betreuung. Die Betreuungskraft wohnt während des Einsatzes im Haushalt der betreuten Person. Dadurch ist sie im Tagesverlauf vor Ort und kann die Betreuung flexibel am Tagesablauf ausrichten. Eine Arbeitsleistung, Bereitschaft oder Rufbereitschaft rund um die Uhr ist damit nicht verbunden. Zeiten, in denen sich die Betreuungskraft während ihrer Pausen, ihrer Freizeit oder ihrer Ruhezeit im Haushalt aufhält, sind weder Arbeitszeit noch Bereitschaftsdienst.
7.2 Umfang der Arbeitszeit. Die Arbeitszeit beträgt im Durchschnitt höchstens 40 Stunden pro Woche, verteilt auf bis zu sechs Tage. Die tägliche Arbeitszeit beträgt in der Regel höchstens acht Stunden. An einzelnen Tagen kann sie bis zu zehn Stunden betragen, sofern im Durchschnitt acht Stunden pro Werktag nicht überschritten werden.
7.3 Verteilung nach dem Tagesablauf. Ein festes tägliches Zeitfenster besteht nicht. Die Arbeitszeit richtet sich nach dem Tagesrhythmus der betreuten Person und verteilt sich in der Regel auf mehrere Abschnitte innerhalb des Zeitraums von 07:00 bis 20:00 Uhr, etwa Morgenroutine, Mahlzeiten, Begleitung und Abendroutine. Dazwischen liegen Pausen und Freizeit, insbesondere während der Mittagsruhe der betreuten Person. Die Betreuungskraft bzw. die entsendende Agentur legt die Verteilung eigenverantwortlich fest und berücksichtigt dabei die mitgeteilten Gewohnheiten und Wünsche des Auftraggebers (§ 4 Abs. d). Eine Verschiebung des Zeitraums ist im Einvernehmen möglich, wenn die Ruhezeit nach Ziffer 7.5 gewahrt bleibt.
7.4 Pausen und Freizeit. Der Betreuungskraft stehen pro Arbeitstag Pausen von insgesamt mindestens 60 Minuten zu. Pausen sind keine Arbeitszeit. Zusätzlich hat sie Anspruch auf einen freien Tag pro Woche oder im Einvernehmen auf zwei freie halbe Tage. Die Lage der Freizeit wird zwischen Betreuungskraft und Auftraggeber abgestimmt.
7.5 Ruhezeit und Nacht. Nach Ende der täglichen Arbeitszeit ist eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden zu gewähren. In der Nacht besteht keine Leistungspflicht. Hilft die Betreuungskraft in einem unvorhersehbaren Einzelfall nachts (zum Beispiel nach einem Sturz), gilt dies als Arbeitszeit und wird durch Freizeit ausgeglichen. Ein regelmäßiger nächtlicher Unterstützungsbedarf ist vor der Buchung anzugeben und gesondert zu vereinbaren.
7.6 Wochenenden und Feiertage. Die Betreuung erfolgt an allen Wochentagen nach den vorstehenden Regeln. Für Samstage und Sonntage als solche fallen keine Zuschläge an. An Sonn- und Feiertagen beschränkt sich die Arbeit auf die notwendige Betreuung der betreuten Person. Für Arbeit an einem Sonntag erhält die Betreuungskraft einen Ersatzruhetag. Zuschläge entstehen ausschließlich für einzelne Feiertage und besondere Tage (zum Beispiel Heiligabend und Silvester), die CAIR für den Buchungszeitraum festgelegt hat. Diese Tage mit Datum und die Gesamthöhe der Zuschläge werden dem Auftraggeber im Buchungsprozess vor Abschluss der Buchung direkt angezeigt und sind im ausgewiesenen Gesamtpreis enthalten. Nachträgliche Zuschläge für Tage, die im Buchungsprozess nicht angezeigt wurden, fallen nicht an.
7.7 Vergütung. Die vereinbarte Vergütung umfasst die Betreuung im Rahmen dieses § 7 vollständig, unabhängig von Wochentag und Verteilung der Arbeitszeit. Mehrarbeit über die Wochenarbeitszeit hinaus ist nur nach vorheriger Vereinbarung in Textform über die CAIR-Plattform zulässig und wird gesondert vergütet.
7.8 Grenzen der Betreuung. Die Betreuungskraft übernimmt keine alleinige Verantwortung rund um die Uhr. Übersteigt der Bedarf den Rahmen dieses § 7, sind ergänzende Hilfen einzubinden, etwa Angehörige, ein ambulanter Pflegedienst oder eine Tagespflege.
8. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich insbesondere:
- Bereitstellung eines sicheren, hygienischen Arbeitsumfeldes,
- Bereitstellung einer kostenlosen, abschließbaren, sauberen Unterkunft mit Zugang zu Küche und Sanitäranlagen,
- angemessene Verpflegung der Betreuungskraft während des Einsatzes,
- respektvollen, diskriminierungsfreien Umgang,
- Bereitstellung aller relevanten Informationen über die betreute Person (insbesondere zu Pflegegrad, Gesundheitszustand, Risiken),
- auf Wunsch Bereitstellung von Angaben und Nachweisen zur Pflegebedürftigkeit (z. B. Bescheid über Pflegegrad),
- Organisation der An- und Abreise, sofern vereinbart,
- Unterlassung direkter Weisungen gegenüber der Betreuungskraft sowie Unterlassung der Erstellung eigener Dienst- oder Freizeitpläne (vgl. § 4 Abs. d).
Unterkunft und Verpflegung sind notwendige Beistellungen des Auftraggebers zur Durchführung des Einsatzes und kein Bestandteil der Vergütung.
9. Unzumutbare Unterkunft
Entspricht die bereitgestellte Unterkunft nicht den in § 8 genannten Mindestanforderungen, insbesondere hinsichtlich Sauberkeit, Abschließbarkeit, Zugang zu Sanitäranlagen oder Sicherheit, ist die Betreuungskraft berechtigt, die Mängel unverzüglich über die CAIR-Plattform anzuzeigen und den Auftraggeber zur Beseitigung innerhalb von 48 Stunden aufzufordern. Die Aufforderung gilt mit Zugang über die CAIR-Plattform als bewirkt.
Erfolgt keine Abhilfe innerhalb dieser Frist, steht der Betreuungskraft bzw. der entsendenden Agentur ein außerordentliches Kündigungsrecht aus wichtigem Grund zu. In diesem Fall hat der Auftraggeber die nachgewiesenen Rückreisekosten der Betreuungskraft zu tragen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
10. Unterbrechung der Betreuung
Eine vorübergehende Unterbrechung der Buchung ist nach vorheriger Vereinbarung in Textform möglich und kann jährlich bis zu 6 Wochen umfassen. Die durch die Unterbrechung anfallenden An- und Abreisekosten der Betreuungskraft trägt der Auftraggeber nach den im Buchungsprozess vereinbarten Konditionen.
Eine vorübergehende Abwesenheit der betreuten Person am Leistungserbringungsort (z. B. durch einen Krankenhausaufenthalt) von bis zu 14 Tagen lässt den Vertragsgegenstand und die Vergütungspflicht unberührt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vereinbarte Vergütung für diesen Zeitraum zu entrichten. Bei einer Abwesenheit von mehr als 14 Tagen gelten die Regelungen zur Unterbrechung gemäß Absatz 1 entsprechend.
Wird die Betreuung nach der vereinbarten Unterbrechung nicht wieder aufgenommen, ist die Betreuungskraft bzw. die entsendende Agentur berechtigt, die Buchung unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist zu beenden.
11. Krankheitsausfall der Betreuungskraft
Erkrankt die Betreuungskraft während eines laufenden Einsatzes und ist vorübergehend nicht in der Lage, die vereinbarten Leistungen zu erbringen, hat sie dies unverzüglich, spätestens zu Beginn der regulären Einsatzzeit, über die CAIR-Plattform gegenüber dem Auftraggeber anzuzeigen.
Bei einer Verhinderung von bis zu 3 Tagen ruht die Vergütungspflicht des Auftraggebers für den Ausfallzeitraum. Die Betreuungskraft bzw. die entsendende Agentur bemüht sich, eine kurzfristige Überbrückung zu organisieren.
Bei einer Verhinderung von mehr als 3 aufeinanderfolgenden Tagen gilt:
- Ist eine Agentur Vertragspartner, stellt sie innerhalb von 5 Werktagen eine geeignete Ersatzbetreuungskraft.
- Kann keine Ersatzkraft gestellt werden oder ist eine selbstständige Betreuungskraft Vertragspartner, ruht die Vergütungspflicht des Auftraggebers für die Ausfallzeit.
- Unabhängig von der Stellung einer Ersatzkraft ist der Auftraggeber berechtigt, eigenverantwortlich über die CAIR-Plattform eine neue Betreuungskraft zu buchen; die Abwicklung richtet sich nach den Nutzungsbedingungen der CAIR-Plattform.
- Der Auftraggeber ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, sofern der Ausfall eine ununterbrochene Dauer von 14 Tagen überschreitet.
Die Betreuungskraft trägt die Verantwortung für die rechtzeitige Meldung. Bei schuldhaft verspäteter Meldung kann der Auftraggeber entstandene Mehrkosten (z. B. für kurzfristige externe Betreuung) geltend machen.
12. Abwerbeverbot
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die über die CAIR-Plattform gebuchte Betreuungskraft sowie die entsendende Agentur innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung der Buchung weder direkt noch mittelbar über Dritte zu beschäftigen oder zu beauftragen noch Dritten zur Beschäftigung oder Beauftragung zuzuführen.
Bei Verstoß gegen dieses Verbot ist eine Vertragsstrafe in Höhe des Dreifachen der vereinbarten monatlichen Vergütung der Buchung, höchstens jedoch 5.000 €, zu zahlen. Sie steht der entsendenden Agentur zu, wenn der Auftraggeber die von ihr entsandte Betreuungskraft unter Umgehung der Agentur beschäftigt oder beauftragt; in allen übrigen Fällen steht sie CAIR zu. Abweichend von § 1 erwirbt CAIR insoweit ein eigenes Forderungsrecht (§ 328 BGB). Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
13. Stornierung
13.1 Stornierung durch den Auftraggeber vor Leistungsbeginn
Der Auftraggeber kann eine bestätigte Buchung vor Beginn der Leistungserbringung stornieren:
- Kostenfrei, wenn die Stornierung mehr als 7 Tage vor Buchungsbeginn erfolgt.
- Sieben Tagessätze als Stornogebühr, wenn die Stornierung 7 Tage oder weniger vor Buchungsbeginn erfolgt — höchstens jedoch die Vergütung für den gesamten gebuchten Zeitraum.
Tagessatz ist die im Buchungsprozess vereinbarte Vergütung der Betreuungskraft bzw. der Agentur für den gebuchten Zeitraum, geteilt durch die Zahl der gebuchten Tage; die Servicegebühr von CAIR und Reisekosten bleiben außer Betracht. Bereits gezahlte Beträge werden abzüglich der Stornogebühr erstattet; Reisekosten werden erstattet, soweit die Reise noch nicht angetreten wurde. Die Stornierungskonditionen werden dem Auftraggeber im Buchungsprozess auf der CAIR-Plattform angezeigt und sind Bestandteil der Buchungsbestätigung.
13.2 Beendigung nach Beginn der Leistungserbringung
Nach Beginn der Leistungserbringung ist eine Stornierung ausgeschlossen; der Vertrag kann nur nach § 18 gekündigt werden. Eine Stornogebühr fällt dafür nicht an.
Bis zum Ende der Kündigungsfrist erbrachte Leistungen werden abgerechnet; für den gebuchten Zeitraum bereits berechnete, aber nicht mehr erbrachte Leistungen werden erstattet. Die Abrechnung erfolgt monatlich; erbrachte Leistungen werden durch die Kündigung nicht rückabgewickelt.
13.3 Wertersatz bei Widerruf nach Leistungsbeginn
Widerruft der Auftraggeber nach Beginn, jedoch vor vollständiger Erbringung der Dienstleistung, schuldet er Wertersatz für die bis zum Zeitpunkt des Widerrufs erbrachten Leistungen. Der Wertersatz richtet sich nach dem Verhältnis der bereits erbrachten Leistungen zum vertraglich vereinbarten Gesamtumfang und umfasst insbesondere:
- An- und Abreisekosten der Betreuungskraft,
- die bis zum Widerruf erbrachten Betreuungstage, abgerechnet auf Basis des vereinbarten Tagessatzes. Angebrochene Betreuungstage werden wie vereinbart abgerechnet.
13.4 Stornierung durch die Betreuungskraft
Storniert die Betreuungskraft bzw. die entsendende Agentur eine bestätigte Buchung 7 Tage oder weniger vor Buchungsbeginn, schuldet sie dem Auftraggeber eine Stornogebühr in Höhe von sieben Tagessätzen (§ 13.1), höchstens jedoch die Vergütung für den gesamten gebuchten Zeitraum. Eine Stornierung mehr als 7 Tage vor Buchungsbeginn ist gebührenfrei.
Von einer Stornierungsgebühr kann abgesehen werden, wenn die Betreuungskraft nachweist, dass außergewöhnliche Umstände vorlagen (z. B. plötzliche Erkrankung, familiäre Notfälle, Naturkatastrophen). Entsprechende Nachweise sind innerhalb von 5 Werktagen nach der Stornierung über die CAIR-Plattform einzureichen. Liegen nachgewiesene außergewöhnliche Umstände vor, entfällt die Stornogebühr. Die Übermittlung und Dokumentation der Nachweise erfolgt über die CAIR-Plattform. Die Stornierungsgebühr steht dem Auftraggeber zu; sie dient der Kompensation der ihm durch die Stornierung entstehenden Nachteile. Der Einzug und die Weiterleitung der Gebühr erfolgen über die CAIR-Plattform nach Maßgabe der Zahlungsbedingungen.
13.5 Nachweis geringeren Schadens
Der stornierenden Partei bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der anderen Partei durch die Stornierung kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall schuldet sie nur den tatsächlich entstandenen Schaden. Der anderen Partei bleibt der Nachweis eines höheren Schadens unbenommen.
14. Mitwirkung der Betreuungskraft und Dokumentation auf der CAIR-Plattform
Die Betreuungskraft verpflichtet sich, auf der CAIR-Plattform stets wahrheitsgemäße und aktuelle Angaben zu machen, insbesondere zu Qualifikation und Ausbildung, Berufserfahrung, Art der angebotenen Leistungen (Pflegeleistungen nach SGB XI vs. allgemeine Betreuungs-/Haushaltsleistungen), ihrem Status (angestellt, entsendet, selbstständig) sowie ihrer steuerlichen Einordnung (z. B. Nutzung der Steuerbefreiung, Kleinunternehmerstatus).
Die Betreuungskraft erklärt sich damit einverstanden, dass diese Angaben im Rahmen der Vertrags- und Rechnungsdokumentation gespeichert und bei Bedarf nachgewiesen werden können.
Die Betreuungskraft bestätigt, dass sie die umsatzsteuerliche Behandlung ihrer Leistungen eigenverantwortlich prüft und erforderlichenfalls fachkundigen Rat (z. B. Steuerberater/in) einholt.
15. Vergütung und Zahlungsabwicklung
Die Vergütung ergibt sich aus dem auf der CAIR-Plattform veröffentlichten Preis bzw. der im Buchungsprozess vereinbarten Vergütung. Anfallende Reisekosten sowie etwaige Zuschläge oder Sondervergütungen werden dem Auftraggeber im Buchungsprozess transparent ausgewiesen und sind Bestandteil der Buchungsbestätigung. Zuschläge für einzelne Feiertage und besondere Tage, die CAIR für den Buchungszeitraum festgelegt hat, werden dem Auftraggeber im Buchungsprozess vor Abschluss der Buchung mit Datum und Gesamthöhe angezeigt und erhöhen die Vergütung der Betreuungskraft. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Buchung angezeigten Tage und Sätze.
Die Zahlungsabwicklung, Zahlungszeitpunkte, akzeptierte Zahlungsmethoden sowie die Abwicklung von Rückbuchungen und Stornierungen richten sich ausschließlich nach den Zahlungsbedingungen der CAIR-Plattform in ihrer zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Fassung, abrufbar unter cair-app.com/payment-terms, die hiermit ausdrücklich zum Bestandteil dieses Vertrages erklärt werden.
CAIR ist berechtigt, Zahlungen im Namen und für Rechnung der Betreuungskraft entgegenzunehmen und an diese weiterzuleiten, soweit dies in den Zahlungsbedingungen vorgesehen ist.
Die Betreuungskraft bevollmächtigt CAIR, die Rechnungen über die nach diesem Vertrag erbrachten Betreuungsleistungen in ihrem Namen und für ihre Rechnung auszustellen und dem Auftraggeber zu übermitteln (§ 14 Abs. 2 UStG). Leistende bleibt die Betreuungskraft; sie ist für die Richtigkeit der von ihr gemachten Angaben und für die daraus folgende Steuerschuld verantwortlich. Sie kann der Ausstellung einer einzelnen Rechnung widersprechen und die Vollmacht jederzeit für die Zukunft widerrufen; bereits ausgestellte Rechnungen bleiben unberührt.
Wird die Betreuungsleistung nachträglich als umsatzsteuerpflichtig oder als mit einem höheren Steuersatz belastet eingeordnet, trägt die Betreuungskraft bzw. die Agentur die festgesetzte Umsatzsteuer. Die vereinbarte Vergütung ist insoweit ein Bruttobetrag.
16. Haftung
Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine Haftungsbeschränkung besteht nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
CAIR übernimmt keine Haftung für die aus diesem Vertrag geschuldeten Betreuungsleistungen, da CAIR nicht Vertragspartei dieses Vertrages ist.
Für sonstige Schäden haftet die Betreuungskraft bzw. die entsendende Agentur bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden; die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, auch von Erfüllungsgehilfen, bleibt unberührt. Nicht gehaftet wird für Mängel, die bereits bei Übergabe bestanden, für normalen Verschleiß der Ausstattung und Räumlichkeiten, für Schäden, die auf Anweisungen des Auftraggebers oder Dritter beruhen, sowie für höhere Gewalt.
Die entsendende Agentur bestätigt, dass ihre Betreuungskräfte durch eine Betriebshaftpflicht versichert sind und ordnungsgemäß sozial- und krankenversichert werden.
17. Datenschutz und Vertraulichkeit
Die Parteien verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich zur Durchführung dieses Vertrages gemäß DSGVO. Für über die CAIR-Plattform verarbeitete Daten gilt ergänzend die Datenschutzerklärung von CAIR, abrufbar unter cair-app.com/privacy.
Die Betreuungskraft bzw. die Agentur behandelt alle Informationen über den Auftraggeber und die betreute Person, die sie aus der Anbahnung oder Durchführung dieses Vertrages erhält — insbesondere Gesundheitsdaten, Anschrift sowie Schlüssel- und Zugangsinformationen —, vertraulich. Sie nutzt sie nur für die Durchführung dieses Vertrages, gibt sie nicht an Dritte weiter und löscht sie, sobald sie sie dafür nicht mehr benötigt. Diese Pflicht besteht über das Ende des Vertrages hinaus.
18. Vertragsdauer und Kündigung
Der Vertrag gilt für den im Buchungsprozess auf der CAIR-Plattform vereinbarten Zeitraum. Eine automatische Verlängerung des Vertrages findet nicht statt.
Nach Beginn der Leistungserbringung können beide Parteien den Vertrag ordentlich mit einer Frist von 14 Tagen kündigen; eine Gebühr fällt dafür nicht an. Die Kündigung bedarf der Textform (z. B. E-Mail) und kann gegenüber dem Vertragspartner oder gegenüber CAIR erklärt werden, die sie für die Betreuungskraft bzw. die Agentur entgegennimmt. Die Abrechnung bis zum Ende der Kündigungsfrist richtet sich nach § 13.2.
Beendigung im Todesfall der betreuten Person
(1) Mit dem Tod der betreuten Person endet der Vertrag automatisch. Einer Kündigung bedarf es nicht. Der Vertrag geht nicht zur Fortsetzung auf die Erben über. An die Stelle der Betreuungsleistung tritt allein die Abwicklung nach den folgenden Absätzen.
(2) Der Vertrag endet mit Ablauf des siebten Tages nach Eintritt des Todes. Für diesen Zeitraum ist die vereinbarte Vergütung geschuldet, unabhängig davon, ob und wie lange die Betreuungskraft nach dem Todesfall noch anwesend ist. Die Rückreise der Betreuungskraft ist in dieser Vergütung nicht enthalten; sie wird mit der im Buchungsprozess vereinbarten Reisekostenpauschale vergütet, die vom Auftraggeber zu tragen ist.
(3) Die für den Zeitraum nach Absatz 2 geschuldete Vergütung sowie die Reisekostenpauschale für die Rückreise sind Nachlassverbindlichkeiten und von den Erben zu tragen.
(4) Der Todesfall ist unverzüglich über die CAIR-Plattform anzuzeigen. Die Betreuungskraft räumt die bereitgestellte Unterkunft innerhalb des Zeitraums nach Absatz 2, spätestens jedoch bis zur Beendigung des Vertrages, und gibt überlassene Schlüssel und Gegenstände zurück.
(5) Weitergehende Ansprüche aus Anlass der Beendigung im Todesfall bestehen nicht, soweit gesetzlich nicht zwingend etwas anderes gilt.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
19. Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform (z. B. E-Mail oder digitale Bestätigung über die CAIR-Plattform).
- Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 Abs. 2 BGB). Das gilt nicht, wenn das Festhalten am Vertrag für eine Partei eine unzumutbare Härte wäre (§ 306 Abs. 3 BGB).
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Betreuungsleistungen werden derzeit ausschließlich in Deutschland erbracht. Der Gerichtsstand richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Ergänzend zu diesem Vertrag gelten die Nutzungsbedingungen der CAIR-Plattform (cair-app.com/terms) sowie die Zahlungsbedingungen der CAIR-Plattform (cair-app.com/payment-terms).
- Im Verhältnis zwischen diesem Betreuungsvertrag, den Nutzungsbedingungen der CAIR-Plattform und den Zahlungsbedingungen der CAIR-Plattform gilt folgende Rangfolge: Dieser Vertrag hat Vorrang vor den Nutzungsbedingungen. Die Zahlungsbedingungen gehen beiden Dokumenten in allen Fragen der Zahlungsabwicklung vor. Bei Widersprüchen zwischen den Dokumenten gilt die Regelung des ranghöheren Dokuments.
20. Widerrufsbelehrung
Diese Belehrung gilt für Auftraggeber, die Verbraucher sind (§ 13 BGB). „Wir" ist die Betreuungskraft bzw. die entsendende Agentur als Vertragspartner des Auftraggebers.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (die Betreuungskraft bzw. die entsendende Agentur, deren Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse in Ihrer Buchungsbestätigung stehen; Sie können Ihre Erklärung auch an die CAIR AG, Adlzreiterstraße 8, 80337 München, E-Mail: info@cair-app.com, richten, die sie für uns entgegennimmt) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können Ihr Widerrufsrecht auch online auf der CAIR-Plattform ausüben, und zwar in der Detailansicht Ihrer Buchung über „Vertrag widerrufen“. Wenn Sie diese Online-Funktion nutzen, übermitteln wir Ihnen auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. durch eine E-Mail) unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt der Widerrufserklärung sowie dem Datum und der Uhrzeit ihres Eingangs.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
– An [Name, Anschrift und E-Mail-Adresse der Betreuungskraft bzw. der Agentur laut Buchungsbestätigung] — oder an CAIR AG, Adlzreiterstraße 8, 80337 München, E-Mail: info@cair-app.com: – Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren ()/die Erbringung der folgenden Dienstleistung () – Bestellt am ()/erhalten am () – Name des/der Verbraucher(s) – Anschrift des/der Verbraucher(s) – Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) – Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
21. Hinweis (kein Vertragsbestandteil)
Dieser Vertrag schafft keine automatische Steuerbefreiung. Die Steuerfreiheit hängt von der tatsächlichen Art der Tätigkeit, der Qualifikation der Betreuungskraft, ihrer Organisation und der jeweils geltenden Rechtslage ab. Die Betreuungskraft trägt die steuerliche Verantwortung für ihre Umsätze.