Verträge für Live-in Betreuung
Vertragsbedingungen und rechtliche Informationen für Live-in Betreuungsverträge auf der CAIR Plattform.
BETREUUNGSVERTRAG
(steuerbefreiungsfähige Fassung – gültig für jede über die CAIR-Plattform bestätigte Buchung)
Version 1.1 — Stand: März 2026
1. Vertragsparteien
Mit Abschluss einer Buchung auf der CAIR-Plattform entsteht ein Vertrag zwischen:
der Betreuungskraft bzw. der entsendenden Agentur, deren Identität, Unternehmensform, Adresse und steuerliche Angaben sich aus dem auf der CAIR-Plattform hinterlegten Profil ergeben und dem Auftraggeber im Buchungsprozess vor Vertragsschluss eindeutig angezeigt werden,
— nachfolgend „Betreuungskraft" oder „Agentur" —
und dem Auftraggeber bzw. der pflegerisch betreuten Person, deren Angaben sich aus dem auf der CAIR-Plattform hinterlegten Nutzerprofil ergeben,
— nachfolgend „Auftraggeber" —
CAIR ist nicht Vertragspartei, sondern stellt ausschließlich die technische Vermittlungs- und Zahlungsinfrastruktur bereit. Ergänzend zu diesem Vertrag gelten die Nutzungsbedingungen der CAIR-Plattform sowie die Zahlungsbedingungen der CAIR-Plattform, jeweils in ihrer zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Fassung, abrufbar unter cair-app.com/terms und cair-app.com/payment-terms.
2. Digitaler Vertragsschluss
2.1 Zustandekommen des Vertrages
Dieser Vertrag kommt durch eine digitale Bestätigungshandlung im Benutzerinterface der CAIR-App zustande. Der Auftraggeber gibt seine verbindliche Willenserklärung ab, indem er im Buchungsprozess auf der letzten Bestellseite — auf der ihm Vertragspartner, Leistungsumfang, Einsatzzeitraum und Gesamtpreis nochmals übersichtlich angezeigt werden — durch Anklicken des Buchungs-Buttons bestätigt. Ohne diese abschließende Bestätigung kommt kein Vertrag zustande.
2.2 Anzeige der Vertragsparteien
Vor Abschluss der Buchung wird dem Auftraggeber im Benutzerinterface der CAIR-App eindeutig angezeigt, mit wem der Vertrag zustande kommt — d. h. ob es sich um eine selbstständige Betreuungskraft oder eine entsendende Agentur handelt. Die angezeigte Partei ist alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers.
2.3 Dokumentation
Datum, Uhrzeit und Vertragsversion des Abschlusses werden technisch protokolliert. Eine Kopie dieses Vertrages sowie die Buchungsbestätigung werden dem Auftraggeber nach Abschluss dauerhaft im Benutzerinterface der CAIR-App zur Verfügung gestellt.
2.4 Widerrufsrecht
Dem Auftraggeber steht ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Vertragsschluss zu. Das Widerrufsrecht erlischt, wenn auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers die erste Anreise einer Betreuungskraft vor Ablauf der Widerrufsfrist erfolgt und der Auftraggeber dem im Buchungsprozess ausdrücklich zugestimmt hat. Einzelheiten werden dem Auftraggeber im Buchungsprozess auf der CAIR-Plattform gesondert mitgeteilt.
3. Vertragsgegenstand
Gegenstand dieses Vertrages ist die Erbringung von Betreuungs-, Entlastungs- und Unterstützungsleistungen im häuslichen Umfeld. Diese können insbesondere folgende Leistungen umfassen:
1. Pflegeleistungen im Sinne des SGB XI, insbesondere
- Hilfe bei der Grundpflege (z. B. Körperpflege, Ernährung, Mobilität),
- pflegerische Betreuungsmaßnahmen (z. B. Unterstützung bei Demenz, Tagesstrukturierung),
- hauswirtschaftliche Versorgung im Rahmen eines Pflegebedarfs.
2. Allgemeine Betreuungs- und Alltagshilfen, die nicht zwingend Pflegeleistungen nach SGB XI darstellen, insbesondere
- reine Haushaltstätigkeiten (z. B. Putzen, Einkaufen, Kochen),
- Begleitung bei Wegen, Terminen und Freizeitaktivitäten,
- allgemeine soziale Betreuung und Gesellschaft.
Medizinische oder behandlungspflegerische Leistungen, die examiniertem Personal vorbehalten sind, sind nicht Bestandteil dieses Vertrages.
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem Profil der Betreuungskraft auf der CAIR-Plattform, der Buchungsbestätigung sowie den vereinbarten Einsatzzeiten.
4. Beschäftigungsform der Betreuungskraft
Die Beschäftigungsform ergibt sich aus den zum Zeitpunkt der Buchung auf der CAIR-Plattform hinterlegten Angaben und wird dem Auftraggeber im Buchungsprozess angezeigt. Sie ist Bestandteil der Buchungsbestätigung. Die Betreuungskraft kann in einer der folgenden Formen tätig sein:
(a) Angestelltenverhältnis
Die Betreuungskraft ist Arbeitnehmer/in eines ambulanten Dienstes, sozialen Trägers oder einer zugelassenen Betreuungseinrichtung. Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung für Steuern und Sozialabgaben, Arbeitsschutz sowie die korrekte Beschäftigung.
(b) Entsendung durch eine Agentur oder Einrichtung
Die Betreuungskraft wird durch eine Agentur oder Einrichtung entsendet. Die entsendende Einrichtung bestätigt durch den Einsatz die ordnungsgemäße Anstellung sowie die Berechtigung zur Erbringung der angebotenen Leistungen. Sie trägt die alleinige Verantwortung für die arbeitsrechtliche, sozialversicherungsrechtliche und steuerliche Konformität der Beschäftigungsverhältnisse.
(c) Selbstständige Tätigkeit
Die Betreuungskraft erbringt die Leistungen als selbstständig Tätige und ist eigenverantwortlich für Steuern, Sozialversicherung und die Organisation ihrer Tätigkeit.
(d) Grundsatz der unternehmerischen Eigenständigkeit
Zur Wahrung der gesetzlichen Anforderungen der Dienstleistungsfreiheit gemäß Art. 56 AEUV sowie zur Vermeidung einer unzulässigen Scheinselbstständigkeit gilt Folgendes:
- Der Auftraggeber erstellt selbst weder Dienst- noch Freizeitpläne für die Betreuungskraft.
- Der Auftraggeber erteilt der Betreuungskraft keine direkten Weisungen im Sinne eines arbeitsrechtlichen Direktionsrechts.
- Der Auftraggeber bindet die Betreuungskraft nicht in eigene Betriebsabläufe ein.
Die Koordination der Leistungserbringung erfolgt ausschließlich im Rahmen der auf der CAIR-Plattform vereinbarten Leistungsparameter und in Abstimmung mit der Betreuungskraft bzw. der entsendenden Agentur.
5. Steuerliche Einordnung und Anerkennung
Die Betreuungskraft bzw. die Agentur ist im umsatzsteuerlichen Sinne Unternehmerin und entscheidet eigenverantwortlich, ob die von ihr erbrachten Leistungen steuerfrei oder steuerpflichtig abzurechnen sind.
Eine umsatzsteuerliche Steuerbefreiung kommt insbesondere in Betracht nach § 4 Nr. 16 UStG, § 4 Nr. 18 UStG, §§ 45a–45c SGB XI sowie Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL (EU), sofern die gesetzlichen Voraussetzungen jeweils erfüllt sind.
Die Parteien sind sich bewusst, dass eine Steuerbefreiung nur für Pflegeleistungen im Sinne des SGB XI in Betracht kommt. Reine Haushaltstätigkeiten oder allgemeine Alltagshilfen ohne pflegerischen Bezug können umsatzsteuerpflichtig sein.
Die Betreuungskraft versichert die hypothetische Eignung zur Vereinbarung eines Versorgungsvertrages mit Pflegekassen nach § 77 Abs. 1 S. 1 SGB XI (im Sinne der BFH-Rechtsprechung, Az. V R 13/14), sofern sie Pflegeleistungen nach SGB XI erbringt, und verpflichtet sich, auf Verlangen geeignete Nachweise vorzulegen.
Sofern die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung vorliegen, erfolgt die Rechnungsstellung ohne Umsatzsteuer mit dem Hinweis:
„Umsatzsteuerfreie Pflegeleistung gemäß Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL i. V. m. § 4 Nr. 16 UStG und SGB XI."
Liegen die Voraussetzungen nicht vor, erfolgt die Abrechnung zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer oder ggf. unter Anwendung anderer Befreiungstatbestände (z. B. Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG).
CAIR trifft keine eigene steuerliche Bewertung und erteilt keine Steuerberatung. Die steuerliche Verantwortung liegt ausschließlich bei der Betreuungskraft.
6. Plattformmeldepflichten (DAC7 / PStTG)
Soweit CAIR nach dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) vom 20. Dezember 2022 sowie der EU-Richtlinie 2021/514/EU (DAC7) verpflichtet ist, Informationen über auf der Plattform tätige Anbieter an die zuständigen Steuerbehörden zu melden, nimmt der Auftraggeber zur Kenntnis, dass CAIR entsprechende Daten der Betreuungskraft bzw. der Agentur — insbesondere Vergütungsdaten aus über die Plattform abgewickelten Buchungen — im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermitteln kann.
Die steuerliche Verantwortung für die korrekte Deklaration der erzielten Einkünfte verbleibt ausschließlich bei der Betreuungskraft bzw. der Agentur. CAIR erteilt keine Steuerberatung und übernimmt keine Haftung für die steuerliche Einordnung der erbrachten Leistungen.
7. Leistungsdurchführung
Die Betreuungskraft führt die vereinbarten Leistungen fachlich sorgfältig, eigenverantwortlich und nach anerkannten Standards für Pflege- und Betreuungsleistungen durch. Sie entscheidet selbst über Organisation, Art und Reihenfolge der Tätigkeiten im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs.
Bei begründetem Wunsch des Auftraggebers wird CAIR einen Austausch der Betreuungskraft bzw. der entsendenden Agentur veranlassen. Der Auftraggeber hat den Wunsch nebst Begründung über die CAIR-Plattform mitzuteilen. CAIR wird innerhalb von bis zu 14 Tagen ab Kenntnis des begründeten Wunsches eine geeignete Ersatzbetreuungskraft vermitteln. Für den Übergangszeitraum bleibt die Vergütungspflicht des Auftraggebers unberührt.
8. Arbeitszeit und Ruhezeiten
Die Betreuung erfolgt nicht rund um die Uhr, sondern innerhalb klar geregelter Arbeitszeiten mit verbindlichen Ruhephasen.
Wochenarbeitszeit: Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt maximal 40 Stunden pro Woche, in der Regel innerhalb eines täglichen Zeitfensters von 09:00 bis 17:00 Uhr. Überschreitungen sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung und entsprechender Vergütung zulässig.
Pausen: Der Betreuungskraft stehen pro Arbeitstag mindestens 60 Minuten Pause zu. Pausen gelten nicht als Arbeitszeit.
Ruhezeit und Freizeit: Nach Beendigung der täglichen Arbeitsleistung ist eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden zu gewähren. Die Betreuungskraft hat Anspruch auf einen freien Tag pro Woche; alternativ kann im Einvernehmen eine gleichwertige Freistellung vereinbart werden.
Nächtliche Betreuung: Zwischen 22:00 und 06:30 Uhr besteht grundsätzlich keine Leistungspflicht. Nächtliche Einsätze erfolgen nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und sind gesondert zu vergüten.
Grundsatz der begrenzten Verantwortung: Die Betreuungskraft übernimmt keine alleinige Rund-um-die-Uhr-Betreuung. Die Betreuung ist Teil eines abgestimmten Unterstützungs- und Pflegekonzepts.
9. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich insbesondere:
- Bereitstellung eines sicheren, hygienischen Arbeitsumfeldes,
- Bereitstellung einer kostenlosen, abschließbaren, sauberen Unterkunft mit Zugang zu Küche und Sanitäranlagen,
- angemessene Verpflegung der Betreuungskraft während des Einsatzes,
- respektvollen, diskriminierungsfreien Umgang,
- Bereitstellung aller relevanten Informationen über die betreute Person (insbesondere zu Pflegegrad, Gesundheitszustand, Risiken),
- auf Wunsch Bereitstellung von Angaben und Nachweisen zur Pflegebedürftigkeit (z. B. Bescheid über Pflegegrad),
- Organisation der An- und Abreise, sofern vereinbart,
- Unterlassung direkter Weisungen gegenüber der Betreuungskraft sowie Unterlassung der Erstellung eigener Dienst- oder Freizeitpläne (vgl. § 4 Abs. d).
10. Unzumutbare Unterkunft
Entspricht die bereitgestellte Unterkunft nicht den in § 9 genannten Mindestanforderungen — insbesondere hinsichtlich Sauberkeit, Abschließbarkeit, Zugang zu Sanitäranlagen oder Sicherheit — ist die Betreuungskraft berechtigt, dies unverzüglich gegenüber CAIR über die Plattform zu melden.
CAIR wird den Auftraggeber daraufhin schriftlich auffordern, die Mängel innerhalb von 48 Stunden zu beheben. Erfolgt keine Abhilfe innerhalb dieser Frist, steht der Betreuungskraft bzw. der entsendenden Agentur ein außerordentliches Kündigungsrecht aus wichtigem Grund zu. In diesem Fall hat der Auftraggeber die nachgewiesenen Rückreisekosten der Betreuungskraft zu tragen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
11. Unterbrechung der Betreuung
Eine vorübergehende Unterbrechung der Buchung ist nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung möglich und kann jährlich bis zu 6 Wochen umfassen. Für erhöhte Administrations- und Reisekosten ist eine Pauschale fällig, deren Höhe sich aus den auf der CAIR-Plattform ausgewiesenen Konditionen ergibt.
Eine vorübergehende Abwesenheit der betreuten Person am Leistungserbringungsort (z. B. durch einen Krankenhausaufenthalt) von bis zu 14 Tagen lässt den Vertragsgegenstand und die Vergütungspflicht unberührt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vereinbarte Vergütung für diesen Zeitraum zu entrichten. Bei einer Abwesenheit von mehr als 14 Tagen gelten die Regelungen zur Unterbrechung gemäß Absatz 1 entsprechend.
Wird die Betreuung nach der vereinbarten Unterbrechung nicht wieder aufgenommen, ist die Betreuungskraft bzw. die entsendende Agentur berechtigt, die Buchung unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist zu beenden.
12. Krankheitsausfall der Betreuungskraft
Erkrankt die Betreuungskraft während eines laufenden Einsatzes und ist vorübergehend nicht in der Lage, die vereinbarten Leistungen zu erbringen, hat sie dies unverzüglich — spätestens zu Beginn der regulären Einsatzzeit — gegenüber CAIR und dem Auftraggeber über die Plattform anzuzeigen.
Bei einer Verhinderung von bis zu 3 Tagen ruht die Vergütungspflicht des Auftraggebers für den Ausfallzeitraum. CAIR bemüht sich in dieser Zeit um eine kurzfristige Überbrückungslösung, ohne hierzu verpflichtet zu sein.
Bei einer Verhinderung von mehr als 3 aufeinanderfolgenden Tagen gilt Folgendes:
- Die entsendende Agentur ist verpflichtet, innerhalb von 5 Werktagen eine geeignete Ersatzbetreuungskraft zu stellen, sofern dies vertraglich vereinbart wurde.
- Kann keine Ersatzkraft gestellt werden, ruht die Vergütungspflicht des Auftraggebers für die gesamte Ausfallzeit.
- Der Auftraggeber ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, sofern der Ausfall eine ununterbrochene Dauer von 14 Tagen überschreitet.
Die Betreuungskraft trägt die Verantwortung für die rechtzeitige Meldung. Bei schuldhaft verspäteter Meldung kann der Auftraggeber entstandene Mehrkosten (z. B. für kurzfristige externe Betreuung) geltend machen.
13. Abwerbeverbot
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die über die CAIR-Plattform vermittelte Betreuungskraft sowie die entsendende Agentur innerhalb von 24 Monaten nach Beendigung der Buchung weder direkt noch mittelbar über Dritte zu beschäftigen, zu beauftragen oder weiterzuvermitteln.
Bei Verstoß gegen dieses Verbot ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 € an die Betreuungskraft bzw. die entsendende Agentur zu zahlen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
14. Stornierung und Frühkündigungsgebühr
Für die Stornierung einer bestätigten Buchung durch den Auftraggeber vor Beginn der Leistungserbringung gelten folgende Gebühren:
- Kostenlos bei Stornierung bis 30 Tage vor Buchungsbeginn.
- 10 % des vereinbarten Buchungsbetrags bei Stornierung zwischen 7 und 30 Tagen vor Buchungsbeginn.
- 30 % des vereinbarten Buchungsbetrags bei Stornierung weniger als 7 Tage vor Buchungsbeginn.
Die jeweils aktuellen Stornierungskonditionen werden dem Auftraggeber im Buchungsprozess auf der CAIR-Plattform transparent angezeigt und sind Bestandteil der Buchungsbestätigung.
Wird die Buchung durch den Auftraggeber innerhalb von 40 Tagen nach Beginn der Leistungserbringung beendet, ist eine pauschale Frühkündigungsgebühr fällig, deren Höhe sich aus den auf der CAIR-Plattform ausgewiesenen Konditionen ergibt. Diese Pauschale deckt Reisekosten sowie erhöhte Anlaufkosten der Betreuungskraft bzw. der entsendenden Agentur ab.
Gleiches gilt, wenn die Buchung innerhalb von 40 Tagen aufgrund grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers beendet wird, insbesondere bei Gefährdung der körperlichen Unversehrtheit der Betreuungskraft. Ausgenommen ist der Todesfall der betreuten Person. Der fällige Betrag ist innerhalb von 7 Tagen ab Buchungsende zu zahlen.
15. Mitwirkung der Betreuungskraft und Dokumentation auf der CAIR-Plattform
Die Betreuungskraft verpflichtet sich, auf der CAIR-Plattform stets wahrheitsgemäße und aktuelle Angaben zu machen, insbesondere zu Qualifikation und Ausbildung, Berufserfahrung, Art der angebotenen Leistungen (Pflegeleistungen nach SGB XI vs. allgemeine Betreuungs-/Haushaltsleistungen), ihrem Status (angestellt, entsendet, selbstständig) sowie ihrer steuerlichen Einordnung (z. B. Nutzung der Steuerbefreiung, Kleinunternehmerstatus).
Die Betreuungskraft erklärt sich damit einverstanden, dass diese Angaben im Rahmen der Vertrags- und Rechnungsdokumentation sowie der Meldepflichten gemäß § 6 gespeichert und bei Bedarf nachgewiesen werden können.
Die Betreuungskraft bestätigt, dass sie die umsatzsteuerliche Behandlung ihrer Leistungen eigenverantwortlich prüft und erforderlichenfalls fachkundigen Rat (z. B. Steuerberater/in) einholt.
16. Vergütung und Zahlungsabwicklung
Die Vergütung ergibt sich aus dem auf der CAIR-Plattform veröffentlichten Preis bzw. der im Buchungsprozess vereinbarten Vergütung. Anfallende Reisekosten sowie etwaige Zuschläge oder Sondervergütungen werden dem Auftraggeber im Buchungsprozess transparent ausgewiesen und sind Bestandteil der Buchungsbestätigung.
Die Zahlungsabwicklung, Zahlungszeitpunkte, akzeptierte Zahlungsmethoden sowie die Abwicklung von Rückbuchungen und Stornierungen richten sich ausschließlich nach den Zahlungsbedingungen der CAIR-Plattform in ihrer zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Fassung, abrufbar unter cair-app.com/payment-terms, die hiermit ausdrücklich zum Bestandteil dieses Vertrages erklärt werden.
CAIR ist berechtigt, Zahlungen im Namen und für Rechnung der Betreuungskraft entgegenzunehmen und an diese weiterzuleiten, soweit dies in den Zahlungsbedingungen vorgesehen ist.
17. Haftung
Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine Haftungsbeschränkung besteht nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
CAIR übernimmt keine Haftung für die aus diesem Vertrag geschuldeten Betreuungsleistungen, da CAIR nicht Vertragspartei dieses Vertrages ist.
Die Haftung der Betreuungskraft bzw. der entsendenden Agentur ist ausgeschlossen für Schäden durch eigenmächtige Entscheidungen der Betreuungskraft ohne Einfluss der entsendenden Agentur, geringfügige Beschädigungen bei alltäglicher Haushaltsführung trotz angemessener Sorgfalt, Mängel die bereits zum Zeitpunkt der Übergabe bestanden, normalen Verschleiß der Ausstattung und Räumlichkeiten, Anweisungen des Auftraggebers oder Dritter sowie höhere Gewalt.
Die entsendende Agentur bestätigt, dass ihre Betreuungskräfte durch eine Betriebshaftpflicht versichert sind und ordnungsgemäß sozial- und krankenversichert werden.
18. Datenschutz
Die Parteien verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich zur Durchführung dieses Vertrages gemäß DSGVO und § 67b SGB X. Für über die CAIR-Plattform verarbeitete Daten gelten ergänzend die Datenschutzerklärung von CAIR, abrufbar unter cair-app.com/privacy.
19. Vertragsdauer und Kündigung
Der Vertrag gilt für den im Buchungsprozess vereinbarten Zeitraum. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 2 Monate ab Beginn der Leistungserbringung, sofern im Buchungsprozess keine abweichende Laufzeit vereinbart wurde.
Bei fortlaufender Betreuung ist eine ordentliche Kündigung mit einer Frist von 14 Tagen möglich.
Im Todesfall der betreuten Person endet der Vertrag 7 Tage nach Eintritt des Todes. Die Vergütung ist für diesen Zeitraum unabhängig von der Anwesenheit der Betreuungskraft geschuldet. Tritt der Todesfall im ersten Monat der Leistungserbringung ein, gilt eine Vergütungspflicht von 14 Tagen sowie eine Reisekostenpauschale gemäß den auf der CAIR-Plattform ausgewiesenen Konditionen.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
20. Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform (z. B. E-Mail oder digitale Bestätigung über die CAIR-Plattform).
- Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
- Es gilt das Recht des Staates, in dem die Betreuung erbracht wird.
- Ergänzend zu diesem Vertrag gelten die Nutzungsbedingungen der CAIR-Plattform (cair-app.com/terms) sowie die Zahlungsbedingungen der CAIR-Plattform (cair-app.com/payment-terms).
21. Hinweis (kein Vertragsbestandteil)
Dieser Vertrag schafft keine automatische Steuerbefreiung. Die Steuerfreiheit hängt von der tatsächlichen Art der Tätigkeit, der Qualifikation der Betreuungskraft, ihrer Organisation und der jeweils geltenden Rechtslage ab. Die Betreuungskraft trägt die steuerliche Verantwortung für ihre Umsätze.