Verträge für Live-in Betreuung
Vertragsbedingungen und rechtliche Informationen für Live-in Betreuungsverträge auf der CAIR Plattform.
BETREUUNGSVERTRAG
Stand: Juni 2026
1. Vertragsparteien
Mit Abschluss einer Buchung auf der CAIR-Plattform entsteht ein Vertrag zwischen:
der Betreuungskraft bzw. der entsendenden Agentur, deren Identität, Unternehmensform, Adresse und steuerliche Angaben sich aus dem auf der CAIR-Plattform hinterlegten Profil ergeben und dem Auftraggeber im Buchungsprozess vor Vertragsschluss eindeutig angezeigt werden,
nachfolgend „Betreuungskraft" oder „Agentur",
und dem Auftraggeber bzw. der pflegerisch betreuten Person, deren Angaben sich aus dem auf der CAIR-Plattform hinterlegten Nutzerprofil ergeben,
nachfolgend „Auftraggeber",
CAIR ist nicht Vertragspartei, sondern stellt ausschließlich die technische Vermittlungs- und Zahlungsinfrastruktur bereit. Soweit in diesem Vertrag Funktionen über die CAIR-Plattform abgewickelt werden, handelt CAIR ausschließlich als technische Betreiberin der Plattform und übernimmt hieraus keine eigene Leistungs- oder Einstandspflicht gegenüber den Vertragsparteien. Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag bestehen ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und der Betreuungskraft bzw. der entsendenden Agentur. Ergänzend zu diesem Vertrag gelten die Nutzungsbedingungen der CAIR-Plattform sowie die Zahlungsbedingungen der CAIR-Plattform, jeweils in ihrer zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Fassung, abrufbar unter cair-app.com/terms und cair-app.com/payment-terms.
Anwendungsbereich. Dieser Vertrag gilt ausschließlich für Buchungen, die über den Buchungsprozess der CAIR-Plattform mit verifizierten Betreuungskräften bzw. entsendenden Agenturen abgeschlossen werden. Tritt ein verbundenes Unternehmen der CAIR-Gruppe als entsendende Agentur oder als Arbeitgeber der Betreuungskraft auf, gilt es als entsendende Agentur im Sinne dieses Vertrages; CAIR selbst wird auch in diesem Fall nicht Vertragspartei. Auf eine Direktanstellung einer Betreuungskraft durch den Auftraggeber außerhalb des Buchungsprozesses der CAIR-Plattform, insbesondere bei nicht verifizierten Betreuungskräften, findet dieser Vertrag keine Anwendung.
2. Digitaler Vertragsschluss
2.1 Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag kommt durch zwei aufeinanderfolgende Willenserklärungen zustande: ein verbindliches Angebot des Auftraggebers (Buchungsanfrage) und dessen Annahme durch die Betreuungskraft bzw. die entsendende Agentur.
Der Auftraggeber gibt sein verbindliches Angebot ab, indem er im Buchungsprozess auf der letzten Bestellseite, auf der ihm Vertragspartner, Leistungsumfang, Einsatzzeitraum und Gesamtpreis unmittelbar oberhalb der Schaltfläche nochmals übersichtlich angezeigt werden, die mit „zahlungspflichtig buchen" oder einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftete Schaltfläche betätigt. Mit dieser Bestätigung gibt der Auftraggeber eine verbindliche Buchungsanfrage ab; ein Vertrag kommt hierdurch noch nicht zustande.
Der Vertrag kommt erst zustande, wenn die Betreuungskraft bzw. die entsendende Agentur die Buchungsanfrage innerhalb der im Buchungsprozess angegebenen Frist über die CAIR-Plattform annimmt. Die Annahme wird dem Auftraggeber über die CAIR-Plattform bestätigt (Buchungsbestätigung). Der Auftraggeber ist an sein Angebot bis zum Ablauf der angegebenen Annahmefrist gebunden. Nimmt die Betreuungskraft bzw. die Agentur die Buchungsanfrage nicht innerhalb dieser Frist an, erlischt das Angebot; bereits autorisierte oder reservierte Zahlbeträge werden nach Maßgabe der Zahlungsbedingungen der CAIR-Plattform freigegeben bzw. erstattet.
2.2 Anzeige der Vertragsparteien
Vor Abschluss der Buchung wird dem Auftraggeber im Benutzerinterface der CAIR-App eindeutig angezeigt, mit wem der Vertrag zustande kommt, also ob es sich um eine selbstständige Betreuungskraft oder eine entsendende Agentur handelt. Die angezeigte Partei ist alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers.
2.3 Dokumentation
Datum, Uhrzeit und Vertragsversion des Abschlusses werden technisch protokolliert. Eine Kopie dieses Vertrages sowie die Buchungsbestätigung werden dem Auftraggeber nach Abschluss dauerhaft im Benutzerinterface der CAIR-App zur Verfügung gestellt.
2.4 Widerrufsrecht
Dem Auftraggeber steht ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Vertragsschluss zu. Der Auftraggeber kann ausdrücklich verlangen, dass die Leistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Widerruft der Auftraggeber danach, bleibt der Widerruf bis zum Ablauf der Frist möglich; für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen schuldet er Wertersatz nach Maßgabe von § 13.3. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig nur dann, wenn die Leistung vollständig erbracht ist und der Auftraggeber vor Beginn ausdrücklich zugestimmt sowie bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung verliert. Die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular werden dem Auftraggeber im Buchungsprozess auf der CAIR-Plattform gesondert zur Verfügung gestellt.
3. Vertragsgegenstand
Gegenstand dieses Vertrages ist die Erbringung von Betreuungs-, Entlastungs- und Unterstützungsleistungen im häuslichen Umfeld. Diese können insbesondere folgende Leistungen umfassen:
1. Pflegeleistungen im Sinne des SGB XI, insbesondere
- Hilfe bei der Grundpflege (z. B. Körperpflege, Ernährung, Mobilität),
- pflegerische Betreuungsmaßnahmen (z. B. Unterstützung bei Demenz, Tagesstrukturierung),
- hauswirtschaftliche Versorgung im Rahmen eines Pflegebedarfs.
2. Allgemeine Betreuungs- und Alltagshilfen, die nicht zwingend Pflegeleistungen nach SGB XI darstellen, insbesondere
- reine Haushaltstätigkeiten (z. B. Putzen, Einkaufen, Kochen),
- Begleitung bei Wegen, Terminen und Freizeitaktivitäten,
- allgemeine soziale Betreuung und Gesellschaft.
Medizinische oder behandlungspflegerische Leistungen, die examiniertem Personal vorbehalten sind, sind nicht Bestandteil dieses Vertrages.
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem Profil der Betreuungskraft auf der CAIR-Plattform, der Buchungsbestätigung sowie den vereinbarten Einsatzzeiten. Geschuldet ist die Erbringung dieser Leistungen durch eine Betreuungskraft, die den im Profil und in der Buchungsbestätigung festgelegten Anforderungen entspricht, nicht der Einsatz einer namentlich bestimmten Person. Die Darstellung einer konkreten Betreuungskraft im Profil dient der Konkretisierung dieser Anforderungen.
4. Beschäftigungsform der Betreuungskraft
Die Beschäftigungsform ergibt sich aus den zum Zeitpunkt der Buchung auf der CAIR-Plattform hinterlegten Angaben und wird dem Auftraggeber im Buchungsprozess angezeigt. Sie ist Bestandteil der Buchungsbestätigung. Die Betreuungskraft kann in einer der folgenden Formen tätig sein:
(a) Angestelltenverhältnis
Die Betreuungskraft ist Arbeitnehmer/in eines ambulanten Dienstes, sozialen Trägers oder einer zugelassenen Betreuungseinrichtung. Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung für Steuern und Sozialabgaben, Arbeitsschutz sowie die korrekte Beschäftigung.
(b) Entsendung durch eine Agentur oder Einrichtung
Die Betreuungskraft wird durch eine Agentur oder Einrichtung entsendet. Die entsendende Einrichtung bestätigt durch den Einsatz die ordnungsgemäße Anstellung sowie die Berechtigung zur Erbringung der angebotenen Leistungen. Sie trägt die alleinige Verantwortung für die arbeitsrechtliche, sozialversicherungsrechtliche und steuerliche Konformität der Beschäftigungsverhältnisse.
(c) Selbstständige Tätigkeit
Die Betreuungskraft erbringt die Leistungen als selbstständig Tätige und ist eigenverantwortlich für Steuern, Sozialversicherung und die Organisation ihrer Tätigkeit.
(d) Grundsatz der unternehmerischen Eigenständigkeit
Zur Wahrung der gesetzlichen Anforderungen der Dienstleistungsfreiheit gemäß Art. 56 AEUV sowie zur Vermeidung einer unzulässigen Scheinselbstständigkeit gilt Folgendes:
- Der Auftraggeber erstellt selbst weder Dienst- noch Freizeitpläne für die Betreuungskraft.
- Der Auftraggeber erteilt der Betreuungskraft keine direkten Weisungen im Sinne eines arbeitsrechtlichen Direktionsrechts.
- Der Auftraggeber bindet die Betreuungskraft nicht in eigene Betriebsabläufe ein.
Die Koordination der Leistungserbringung erfolgt ausschließlich im Rahmen der auf der CAIR-Plattform vereinbarten Leistungsparameter und in Abstimmung mit der Betreuungskraft bzw. der entsendenden Agentur.
5. Steuerliche Einordnung und Anerkennung
Die Betreuungskraft bzw. die Agentur ist im umsatzsteuerlichen Sinne Unternehmerin und entscheidet eigenverantwortlich, ob die von ihr erbrachten Leistungen steuerfrei oder steuerpflichtig abzurechnen sind.
Eine umsatzsteuerliche Steuerbefreiung kommt insbesondere in Betracht nach § 4 Nr. 16 UStG, § 4 Nr. 18 UStG, §§ 45a bis 45c SGB XI sowie Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL (EU), sofern die gesetzlichen Voraussetzungen jeweils erfüllt sind.
Die Parteien sind sich bewusst, dass eine Steuerbefreiung nur für Pflegeleistungen im Sinne des SGB XI in Betracht kommt. Reine Haushaltstätigkeiten oder allgemeine Alltagshilfen ohne pflegerischen Bezug können umsatzsteuerpflichtig sein.
Die Betreuungskraft versichert die hypothetische Eignung zur Vereinbarung eines Versorgungsvertrages mit Pflegekassen nach § 77 Abs. 1 S. 1 SGB XI (im Sinne der BFH-Rechtsprechung, Az. V R 13/14), sofern sie Pflegeleistungen nach SGB XI erbringt, und verpflichtet sich, auf Verlangen geeignete Nachweise vorzulegen.
Sofern die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung vorliegen, erfolgt die Rechnungsstellung ohne Umsatzsteuer mit dem Hinweis:
„Umsatzsteuerfreie Pflegeleistung gemäß Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL i. V. m. § 4 Nr. 16 UStG und SGB XI."
Liegen die Voraussetzungen nicht vor, erfolgt die Abrechnung zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer oder ggf. unter Anwendung anderer Befreiungstatbestände (z. B. Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG).
CAIR trifft keine eigene steuerliche Bewertung und erteilt keine Steuerberatung. Die steuerliche Verantwortung liegt ausschließlich bei der Betreuungskraft.
6. Leistungsdurchführung
Die Betreuungskraft führt die vereinbarten Leistungen fachlich sorgfältig, eigenverantwortlich und nach anerkannten Standards für Pflege- und Betreuungsleistungen durch. Sie entscheidet selbst über Organisation, Art und Reihenfolge der Tätigkeiten im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs.
Austausch durch die Betreuungskraft bzw. Agentur. Die im Profil dargestellte Betreuungskraft ist die für den Einsatz vorgesehene Kraft. Geschuldet ist die Erbringung der vereinbarten Betreuungsleistung durch eine Betreuungskraft, die den im Profil und in der Buchungsbestätigung festgelegten Anforderungen entspricht. Die Betreuungskraft bzw. die entsendende Agentur ist berechtigt, die eingesetzte Kraft aus wichtigem Grund, insbesondere bei turnusmäßigem Wechsel, Krankheit, Urlaub, Ausfall oder fehlender Verfügbarkeit, durch eine gleichwertig qualifizierte Kraft zu ersetzen, die die vereinbarten Anforderungen erfüllt. Ein geplanter Wechsel wird dem Auftraggeber rechtzeitig über die CAIR-Plattform angekündigt. Erfüllt die Ersatzkraft die vereinbarten Anforderungen, ist der Auftraggeber zur Annahme verpflichtet; das Recht, aus begründetem Anlass einen Wechsel zu verlangen, bleibt unberührt. Ein Austausch ohne wichtigen Grund oder der Einsatz einer Kraft, welche die vereinbarten Anforderungen nicht erfüllt, ist ohne vorherige Zustimmung des Auftraggebers unzulässig.
Bei begründetem Wunsch des Auftraggebers kann ein Austausch der Betreuungskraft verlangt werden. Der Auftraggeber teilt den Wunsch nebst Begründung über die CAIR-Plattform mit. Die Betreuungskraft bzw. die entsendende Agentur stellt innerhalb von bis zu 14 Tagen ab Mitteilung eine geeignete Ersatzbetreuungskraft. Unabhängig hiervon steht es dem Auftraggeber frei, eigenverantwortlich und jederzeit über die CAIR-Plattform eine neue Betreuungskraft zu buchen; die Stellung einer Ersatzkraft durch die Agentur und die eigene Buchung durch den Auftraggeber stehen gleichrangig nebeneinander. Die Abwicklung einer solchen Neubuchung richtet sich nach den Nutzungsbedingungen der CAIR-Plattform. Für den Übergangszeitraum bleibt die Vergütungspflicht des Auftraggebers gegenüber dem jeweiligen Vertragspartner unberührt.
7. Arbeitszeit und Ruhezeiten
Die Betreuung erfolgt nicht rund um die Uhr, sondern innerhalb klar geregelter Arbeitszeiten mit verbindlichen Ruhephasen.
Wochenarbeitszeit: Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt maximal 40 Stunden pro Woche, in der Regel innerhalb eines täglichen Zeitfensters von 09:00 bis 17:00 Uhr. Überschreitungen sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung und entsprechender Vergütung zulässig.
Pausen: Der Betreuungskraft stehen pro Arbeitstag mindestens 60 Minuten Pause zu. Pausen gelten nicht als Arbeitszeit.
Ruhezeit und Freizeit: Nach Beendigung der täglichen Arbeitsleistung ist eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden zu gewähren. Die Betreuungskraft hat Anspruch auf einen freien Tag pro Woche; alternativ kann im Einvernehmen eine gleichwertige Freistellung vereinbart werden.
Nächtliche Betreuung: Zwischen 22:00 und 06:30 Uhr besteht grundsätzlich keine Leistungspflicht. Nächtliche Einsätze erfolgen nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und sind gesondert zu vergüten.
Grundsatz der begrenzten Verantwortung: Die Betreuungskraft übernimmt keine alleinige Rund-um-die-Uhr-Betreuung. Die Betreuung ist Teil eines abgestimmten Unterstützungs- und Pflegekonzepts.
8. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich insbesondere:
- Bereitstellung eines sicheren, hygienischen Arbeitsumfeldes,
- Bereitstellung einer kostenlosen, abschließbaren, sauberen Unterkunft mit Zugang zu Küche und Sanitäranlagen,
- angemessene Verpflegung der Betreuungskraft während des Einsatzes,
- respektvollen, diskriminierungsfreien Umgang,
- Bereitstellung aller relevanten Informationen über die betreute Person (insbesondere zu Pflegegrad, Gesundheitszustand, Risiken),
- auf Wunsch Bereitstellung von Angaben und Nachweisen zur Pflegebedürftigkeit (z. B. Bescheid über Pflegegrad),
- Organisation der An- und Abreise, sofern vereinbart,
- Unterlassung direkter Weisungen gegenüber der Betreuungskraft sowie Unterlassung der Erstellung eigener Dienst- oder Freizeitpläne (vgl. § 4 Abs. d).
9. Unzumutbare Unterkunft
Entspricht die bereitgestellte Unterkunft nicht den in § 8 genannten Mindestanforderungen, insbesondere hinsichtlich Sauberkeit, Abschließbarkeit, Zugang zu Sanitäranlagen oder Sicherheit, ist die Betreuungskraft berechtigt, die Mängel unverzüglich über die CAIR-Plattform anzuzeigen und den Auftraggeber zur Beseitigung innerhalb von 48 Stunden aufzufordern. Die Aufforderung gilt mit Zugang über die CAIR-Plattform als bewirkt.
Erfolgt keine Abhilfe innerhalb dieser Frist, steht der Betreuungskraft bzw. der entsendenden Agentur ein außerordentliches Kündigungsrecht aus wichtigem Grund zu. In diesem Fall hat der Auftraggeber die nachgewiesenen Rückreisekosten der Betreuungskraft zu tragen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
10. Unterbrechung der Betreuung
Eine vorübergehende Unterbrechung der Buchung ist nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung möglich und kann jährlich bis zu 6 Wochen umfassen. Für erhöhte Administrations- und Reisekosten ist eine Pauschale fällig, deren Höhe sich aus den auf der CAIR-Plattform ausgewiesenen Konditionen ergibt.
Eine vorübergehende Abwesenheit der betreuten Person am Leistungserbringungsort (z. B. durch einen Krankenhausaufenthalt) von bis zu 14 Tagen lässt den Vertragsgegenstand und die Vergütungspflicht unberührt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vereinbarte Vergütung für diesen Zeitraum zu entrichten. Bei einer Abwesenheit von mehr als 14 Tagen gelten die Regelungen zur Unterbrechung gemäß Absatz 1 entsprechend.
Wird die Betreuung nach der vereinbarten Unterbrechung nicht wieder aufgenommen, ist die Betreuungskraft bzw. die entsendende Agentur berechtigt, die Buchung unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist zu beenden.
11. Krankheitsausfall der Betreuungskraft
Erkrankt die Betreuungskraft während eines laufenden Einsatzes und ist vorübergehend nicht in der Lage, die vereinbarten Leistungen zu erbringen, hat sie dies unverzüglich, spätestens zu Beginn der regulären Einsatzzeit, über die CAIR-Plattform gegenüber dem Auftraggeber anzuzeigen.
Bei einer Verhinderung von bis zu 3 Tagen ruht die Vergütungspflicht des Auftraggebers für den Ausfallzeitraum. Die Betreuungskraft bzw. die entsendende Agentur bemüht sich, eine kurzfristige Überbrückung zu organisieren.
Bei einer Verhinderung von mehr als 3 aufeinanderfolgenden Tagen gilt:
- Ist eine Agentur Vertragspartner, stellt sie innerhalb von 5 Werktagen eine geeignete Ersatzbetreuungskraft.
- Kann keine Ersatzkraft gestellt werden oder ist eine selbstständige Betreuungskraft Vertragspartner, ruht die Vergütungspflicht des Auftraggebers für die Ausfallzeit.
- Unabhängig von der Stellung einer Ersatzkraft ist der Auftraggeber berechtigt, eigenverantwortlich über die CAIR-Plattform eine neue Betreuungskraft zu buchen; die Abwicklung richtet sich nach den Nutzungsbedingungen der CAIR-Plattform.
- Der Auftraggeber ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, sofern der Ausfall eine ununterbrochene Dauer von 14 Tagen überschreitet.
Die Betreuungskraft trägt die Verantwortung für die rechtzeitige Meldung. Bei schuldhaft verspäteter Meldung kann der Auftraggeber entstandene Mehrkosten (z. B. für kurzfristige externe Betreuung) geltend machen.
12. Abwerbeverbot
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die über die CAIR-Plattform vermittelte Betreuungskraft sowie die entsendende Agentur innerhalb von 24 Monaten nach Beendigung der Buchung weder direkt noch mittelbar über Dritte zu beschäftigen, zu beauftragen oder weiterzuvermitteln.
Bei Verstoß gegen dieses Verbot ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 € an die Betreuungskraft bzw. die entsendende Agentur zu zahlen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
13. Stornierung
13.1 Stornierung durch den Auftraggeber vor Leistungsbeginn
Für die Stornierung einer bestätigten Buchung durch den Auftraggeber vor Beginn der Leistungserbringung gelten folgende Gebühren:
- Kostenlos bei Stornierung bis 30 Tage vor Buchungsbeginn.
- 10 % des vereinbarten Buchungsbetrags bei Stornierung zwischen 7 und 30 Tagen vor Buchungsbeginn.
- 30 % des vereinbarten Buchungsbetrags bei Stornierung weniger als 7 Tage vor Buchungsbeginn.
Die jeweils aktuellen Stornierungskonditionen werden dem Auftraggeber im Buchungsprozess auf der CAIR-Plattform transparent angezeigt und sind Bestandteil der Buchungsbestätigung.
13.2 Stornierung nach Beginn der Leistungserbringung
Erfolgt eine Stornierung nach Beginn der Leistungserbringung, trägt der Auftraggeber folgende Kosten:
- die An- und Abreisekosten der Betreuungskraft,
- die bis zum Zeitpunkt der Stornierung erbrachten Betreuungstage, inklusive angebrochener Tage,
zuzüglich einer Stornogebühr in Höhe von 40 % des verbleibenden Auftragswertes.
13.3 Widerrufsrecht bei laufender Dienstleistung
Widerruft der Auftraggeber nach Beginn, jedoch vor vollständiger Erbringung der Dienstleistung, schuldet er Wertersatz für die bis zum Zeitpunkt des Widerrufs erbrachten Leistungen. Der Wertersatz richtet sich nach dem Verhältnis der bereits erbrachten Leistungen zum vertraglich vereinbarten Gesamtumfang und umfasst insbesondere:
- An- und Abreisekosten der Betreuungskraft,
- die bis zum Widerruf erbrachten Betreuungstage, abgerechnet auf Basis des vereinbarten Tagessatzes. Angebrochene Betreuungstage werden wie vereinbart abgerechnet.
13.4 Stornierung durch die Betreuungskraft
Stornierungen durch die Betreuungskraft können das Vertrauen der Nutzer in die Plattform beeinträchtigen. Für den Fall einer Stornierung durch die Betreuungskraft gelten folgende Gebühren:
- 0 bis 7 Tage vor Betreuungsbeginn: 50 % des Buchungsbetrags
- 8 bis 30 Tage vor Betreuungsbeginn: 30 % des Buchungsbetrags
- Mehr als 30 Tage vor Betreuungsbeginn: 10 % des Buchungsbetrags
Von einer Stornierungsgebühr kann abgesehen werden, wenn die Betreuungskraft nachweist, dass außergewöhnliche Umstände vorlagen (z. B. plötzliche Erkrankung, familiäre Notfälle, Naturkatastrophen). Entsprechende Nachweise sind innerhalb von 5 Werktagen nach der Stornierung über die CAIR-Plattform einzureichen. Liegen nachgewiesene außergewöhnliche Umstände vor, entfällt die Stornogebühr. Die Übermittlung und Dokumentation der Nachweise erfolgt über die CAIR-Plattform nach Maßgabe ihrer Nutzungsbedingungen. Die Stornierungsgebühr steht dem Auftraggeber zu; sie dient der Kompensation der ihm durch die Stornierung entstehenden Nachteile. Der Einzug und die Weiterleitung der Gebühr erfolgen über die CAIR-Plattform nach Maßgabe der Nutzungs- und Zahlungsbedingungen.
13.5 Nachweis geringeren Schadens
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vertragspartner durch die Stornierung kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall schuldet der Auftraggeber nur den tatsächlich entstandenen Schaden. Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis eines höheren Schadens unbenommen.
14. Mitwirkung der Betreuungskraft und Dokumentation auf der CAIR-Plattform
Die Betreuungskraft verpflichtet sich, auf der CAIR-Plattform stets wahrheitsgemäße und aktuelle Angaben zu machen, insbesondere zu Qualifikation und Ausbildung, Berufserfahrung, Art der angebotenen Leistungen (Pflegeleistungen nach SGB XI vs. allgemeine Betreuungs-/Haushaltsleistungen), ihrem Status (angestellt, entsendet, selbstständig) sowie ihrer steuerlichen Einordnung (z. B. Nutzung der Steuerbefreiung, Kleinunternehmerstatus).
Die Betreuungskraft erklärt sich damit einverstanden, dass diese Angaben im Rahmen der Vertrags- und Rechnungsdokumentation gespeichert und bei Bedarf nachgewiesen werden können.
Die Betreuungskraft bestätigt, dass sie die umsatzsteuerliche Behandlung ihrer Leistungen eigenverantwortlich prüft und erforderlichenfalls fachkundigen Rat (z. B. Steuerberater/in) einholt.
15. Vergütung und Zahlungsabwicklung
Die Vergütung ergibt sich aus dem auf der CAIR-Plattform veröffentlichten Preis bzw. der im Buchungsprozess vereinbarten Vergütung. Anfallende Reisekosten sowie etwaige Zuschläge oder Sondervergütungen werden dem Auftraggeber im Buchungsprozess transparent ausgewiesen und sind Bestandteil der Buchungsbestätigung.
Die Zahlungsabwicklung, Zahlungszeitpunkte, akzeptierte Zahlungsmethoden sowie die Abwicklung von Rückbuchungen und Stornierungen richten sich ausschließlich nach den Zahlungsbedingungen der CAIR-Plattform in ihrer zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Fassung, abrufbar unter cair-app.com/payment-terms, die hiermit ausdrücklich zum Bestandteil dieses Vertrages erklärt werden.
CAIR ist berechtigt, Zahlungen im Namen und für Rechnung der Betreuungskraft entgegenzunehmen und an diese weiterzuleiten, soweit dies in den Zahlungsbedingungen vorgesehen ist.
16. Haftung
Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine Haftungsbeschränkung besteht nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
CAIR übernimmt keine Haftung für die aus diesem Vertrag geschuldeten Betreuungsleistungen, da CAIR nicht Vertragspartei dieses Vertrages ist.
Die Haftung der Betreuungskraft bzw. der entsendenden Agentur ist ausgeschlossen für Schäden durch eigenmächtige Entscheidungen der Betreuungskraft ohne Einfluss der entsendenden Agentur, geringfügige Beschädigungen bei alltäglicher Haushaltsführung trotz angemessener Sorgfalt, Mängel die bereits zum Zeitpunkt der Übergabe bestanden, normalen Verschleiß der Ausstattung und Räumlichkeiten, Anweisungen des Auftraggebers oder Dritter sowie höhere Gewalt.
Die entsendende Agentur bestätigt, dass ihre Betreuungskräfte durch eine Betriebshaftpflicht versichert sind und ordnungsgemäß sozial- und krankenversichert werden.
17. Datenschutz
Die Parteien verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich zur Durchführung dieses Vertrages gemäß DSGVO und § 67b SGB X. Für über die CAIR-Plattform verarbeitete Daten gelten ergänzend die Datenschutzerklärung von CAIR, abrufbar unter cair-app.com/privacy.
18. Vertragsdauer und Kündigung
Der Vertrag gilt für den im Buchungsprozess auf der CAIR-Plattform vereinbarten Zeitraum. Eine automatische Verlängerung des Vertrages findet nicht statt.
Bei fortlaufender Betreuung ist eine ordentliche Kündigung mit einer Frist von 14 Tagen möglich.
Beendigung im Todesfall der betreuten Person
(1) Mit dem Tod der betreuten Person endet der Vertrag automatisch. Einer Kündigung bedarf es nicht. Der Vertrag geht nicht zur Fortsetzung auf die Erben über. An die Stelle der Betreuungsleistung tritt allein die Abwicklung nach den folgenden Absätzen.
(2) Der Vertrag endet mit Ablauf des siebten Tages nach Eintritt des Todes. Für diesen Zeitraum ist die vereinbarte Vergütung geschuldet, unabhängig davon, ob und wie lange die Betreuungskraft nach dem Todesfall noch anwesend ist. Die Kosten der Rückreise der Betreuungskraft sind in dieser Vergütung nicht enthalten; sie fallen nach den im Vertrag und auf der CAIR-Plattform ausgewiesenen Konditionen gesondert an und sind vom Auftraggeber zu tragen.
(3) Tritt der Tod innerhalb des ersten Monats nach Beginn der Leistungserbringung ein, beträgt der Zeitraum nach Absatz 2 vierzehn Tage. Zusätzlich ist eine Reisekostenpauschale nach den auf der CAIR-Plattform ausgewiesenen Konditionen geschuldet.
(4) Die für den Zeitraum nach Absatz 2 oder Absatz 3 geschuldete Vergütung sowie die Rückreisekosten bzw. die Reisekostenpauschale sind Nachlassverbindlichkeiten und von den Erben zu tragen.
(5) Der Todesfall ist unverzüglich über die CAIR-Plattform anzuzeigen. Die Betreuungskraft räumt die bereitgestellte Unterkunft innerhalb des Zeitraums nach Absatz 2 bzw. Absatz 3, spätestens jedoch bis zur Beendigung des Vertrages, und gibt überlassene Schlüssel und Gegenstände zurück.
(6) Weitergehende Ansprüche aus Anlass der Beendigung im Todesfall bestehen nicht, soweit gesetzlich nicht zwingend etwas anderes gilt.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
19. Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform (z. B. E-Mail oder digitale Bestätigung über die CAIR-Plattform).
- Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Betreuungsleistungen werden derzeit ausschließlich in Deutschland erbracht.
- Ergänzend zu diesem Vertrag gelten die Nutzungsbedingungen der CAIR-Plattform (cair-app.com/terms) sowie die Zahlungsbedingungen der CAIR-Plattform (cair-app.com/payment-terms).
- Im Verhältnis zwischen diesem Betreuungsvertrag, den Nutzungsbedingungen der CAIR-Plattform und den Zahlungsbedingungen der CAIR-Plattform gilt folgende Rangfolge: Dieser Vertrag hat Vorrang vor den Nutzungsbedingungen. Die Zahlungsbedingungen gehen beiden Dokumenten in allen Fragen der Zahlungsabwicklung vor. Bei Widersprüchen zwischen den Dokumenten gilt die Regelung des ranghöheren Dokuments.
20. Hinweis (kein Vertragsbestandteil)
Dieser Vertrag schafft keine automatische Steuerbefreiung. Die Steuerfreiheit hängt von der tatsächlichen Art der Tätigkeit, der Qualifikation der Betreuungskraft, ihrer Organisation und der jeweils geltenden Rechtslage ab. Die Betreuungskraft trägt die steuerliche Verantwortung für ihre Umsätze.